Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125818 Einträge in 30779 Threads, 293 registrierte Benutzer, 290 Benutzer online (1 registrierte, 289 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Du verwechselst da etwas (Gesellschaft)

Don Camillo, Monday, 01.04.2019, 01:38 (vor 1845 Tagen) @ Wiki

Nur, dass wir unsere Kinder via Abtreibung selbst töten (oder gar nicht erst zeugen)

Wir Männer haben überhaupt kein Mitspracherecht, was Kinder anbelangt. Der Kindermassenmord (Neusprech: "Abtreibung") geht ausnahmslos auf das Konto der Weiber. Wenn ein Mann die Frau zur "Abtreibung" zu überreden versucht bekommt er 5 Jahre Haft:

StGB § 240 - Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Und der Staat verurteilt einen Mann, der ein Kind zeugt, zu mindestens 18 Jahren Arbeitslager bei Wasser und Brot, zumindest was über 50% der zeugungswilligen Männer anbelangt. Das ist sozusagen ein staatlich verordnetes Zeugungsverbot für Kartoffeln - mit strafrechtlicher Relevanz (für Väter).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum