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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Hier hatte wieder so eine homo-perverse Sau einen Buben geschändet (Allgemein)

Don Camillo, Tuesday, 09.04.2019, 00:26 (vor 1845 Tagen)

Wo kann ich im folgenden Beitrag die Info finden, daß die Wahrscheinlichkeit der Kinderschänderei durch Homos rund Faktor 10 ist?

04.03.2019 - Länderspiegel
Vier Jahre Haft für einen Sportlehrer
Bei Trainingslagern soll er einen seiner Schüler massiv sexuell missbraucht haben. Er legt vor dem Landgericht Bayreuth ein Geständnis ab.
Autor: Manfred Scherer

Bayreuth - Für das sportbegeisterte Kind war er ein Vorbild. Für die Eltern des Buben war er eine Vertrauensperson. Doch sie gaben ihren Jungen einem Kriminellen in Obhut: Das Landgericht Bayreuth hat am Freitag einen Sportlehrer aus Oberfranken wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs und wegen Vergewaltigung eines Kindes verurteilt. Die Freiheitsstrafe von vier Jahren blieb deshalb so gering, weil der Mann die Taten gestand.

Das Tatopfer war zum Zeitpunkt der Sexualverbrechen elf Jahre alt. Der Junge war mehrfach mit dem Sportlehrer auf Turnieren und Trainingslagern unterwegs. Als das Kind im Sommer 2018 von einem Trainingslager zurückkehrte, bemerkte seine Mutter, dass mit dem Buben etwas nicht stimmt. Die misstrauische Mutter fragte ihren Sohn aus, bis der Bub sich nach und nach offenbarte.

Die Eltern des Jungen erstatteten Anzeige. Im Prozess gegen den Sportlehrer berichtete am Freitag der Ermittlungsrichter, dass das Kind per Videovernehmung und unter Hinzuziehung einer Aussagepsychologin und im Beisein des Verteidigers befragt wurde. Der Junge sei einerseits relativ gefasst, andererseits aber "gedrückter Stimmung" gewesen. In der Befragung schilderte der Junge vier Fälle, bei denen er mit dem Sportlehrer bei Trainingslagern zusammen übernachtete.

Der Mann habe ihn begrapscht und ihn dazu gebracht, ihn seinerseits anzufassen. Bei einem mehrtägigen Trainingslager im Sommer 2018 kam es zu einem massiven sexuellen Missbrauch, der rechtlich eine Vergewaltigung und einen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes darstellt. Der Strafrahmen hierfür liegt zwischen zwei und 15 Jahren.

Der Ermittlungsrichter bezeugte, dass die Videovernehmung seinerzeit gestoppt wurde, nachdem der Verteidiger, der Hofer Anwalt Jürgen Schmidt, interveniert hatte: Der Anwalt riet damals seinem Mandanten, ein Geständnis abzulegen, um dem Kind eine weitere quälende Befragung zu ersparen. Der beschuldigte Sportlehrer befolgte den Rat.

Der Sportlehrer kam als Angeklagter vor die Jugendkammer des Landgerichts. In der Verhandlung unter Vorsitz von Bernhard Heim ging es wie schon beim Ermittlungsrichter darum, das kindliche Opfer der Taten so weit wie möglich zu schonen. Hierzu trug erneut der Angeklagte bei. Nach der Erklärung seines Verteidigers, die Anklagevorwürfe würden vollumfänglich eingeräumt, sagte er: "Ja, das stimmt alles, das ist richtig." Deshalb musste das Kind im Prozess nicht als Zeuge geladen werden. In dem Prozess beteuerte der Angeklagte, seine Taten täten ihm sehr leid. Der missbrauchte Junge sei etwas "besonderes". Warum der Mann sich an dem Kind verging, wurde in dem Verfahren nicht klar. Der Gerichtsvorsitzende riet dem Mann, im Gefängnis einen Sexualtherapeuten zurate zu ziehen, falls der Hintergrund der Taten homosexuelle oder pädophile Neigungen sein sollten.

Staatsanwalt Jochen Götz hatte gegen den Mann eine Strafe von fünfeinhalb Jahren beantragt. Verteidiger Jürgen Schmidt plädierte für eine Strafe unter fünf Jahren und betonte: "Die Hauptarbeit der Verteidigung war schon bei der Vernehmung beim Haftrichter."


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