Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nachtrag (Recht)

Alfonso, Monday, 20.05.2019, 07:28 (vor 1801 Tagen) @ Alfonso

Man muss natürlich auch dazu noch anmerken, dass viele "Aktivisten" von damals auch verurteilt wurde, ohne das man ihnen eine persönliche Schuld nachweisen konnte. Da wurde argumentiert mit ... "Man kann zwar persönlich keine Taten nachweisen, aber allein seine Anwesenheit hat dazu geführt, dass das Gesamtsystem funktionieren konnte."

Mit dieser Argumentation kann man heute auch ganze Asylheime wg. Mittäterschaft anklagen, ganze Verwaltungen, Ministerien, Behörden und Parteien. Das ist ja jetzt keine Erfindung von mir, sondern die Freisleretten von heute vollziehen das rückwirkend als Rechtsalltag. Gelegentlich reden sich ja Gewaltsystem heraus, dass ein Mord gerechtfertigt wäre, weil es damals eben dem "geltenden Recht" entsprach. Wir erleben aber gerade in Merkeldeutschland, dass zwar Deutsche radikal bestraft werden (Moscheebomber DD, 10 Jahre) und Messermörder laufen gelassen werden. In Chemnitz z.B. .... keiner war´s. Köthen? Die nicht! Herzversagen.

Wer will in solch einem "Rechtsstaat" wirklich noch leben?


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