Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Bundeszentrale für politische Irreführung (Allgemein)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 21.05.2019, 12:28 (vor 1795 Tagen)

Die sogenante Bundeszentrale für politische Bildung lügt wie gedruckt.

Ein Gericht hat die aktuelle Version des Wahl-O-Maten zur Europawahl 2019 gestoppt, weil sich nicht alle Parteien gleichzeitig vergleichen lassen. Die Begründung der Bundeszentrale für politische Bildung, das sei technisch nicht möglich, trifft allerdings nicht zu.
...
Die Bundeszentrale hatte sich im Streit mit der Partei Volt geweigert, die Darstellung der Wahl-O-Mat-Ergebnisse zu ändern. Das Argument der BpB, das sei "technisch nicht möglich", ist allerdings nicht ganz nachvollziehbar.
Auch nach Ansicht des Gerichts wurde dieser Einwand "nicht hinreichend glaubhaft gemacht". Für diese Einschätzung spricht auch die Tatsache, dass Nutzer schon vor gut zwei Wochen auf Reddit einen Java-Script-Code veröffentlicht haben, mit dem sich die Ergebnisse aller Parteien nach dem Ausfüllen des Fragenkatalogs vergleichen lassen.
Zwar ist der Wahl-O-Mat zur Europawahl derzeit deaktiviert, doch der Code funktioniert auch beim Wahl-O-Maten zur Bremischen Bürgerschaft, die parallel am 26. Mai 2019 gewählt wird. Allerdings funktionierte dies bei unserem Test nur im Chrome-Browser und nicht in Firefox.
Gericht sieht Chancengleichheit verletzt
Gegen den Anzeigemechanismus des Wahl-O-Maten hatte die Partei Volt Deutschland geklagt. Das Gericht sieht in der Darstellung "eine faktische Benachteiligung kleinerer bzw. unbekannterer Parteien". Der Anzeigemechanismus verletze "jedenfalls mittelbar das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit". Die von der BpB vorgebrachten Gründe seien "nicht geeignet gewesen, die Verletzung der Chancengleichheit zu rechtfertigen".
https://www.golem.de/news/europawahlen-so-einfach-lassen-sich-alle-wahl-o-mat-ergebnisse-anzeigen-1905-141401.html

Rainer

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