Schulfrei zum Ende des Ramadans (Politik)
In Deutschland gibt es in fast allen Bundesländern für Muslime die Möglichkeit, sich am 1. Schauwāl freizunehmen. https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2015/07/2015_07_15_1 Die Lehrer sind deshalb angewiesen, an beiden Festen keine Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstigen Leistungsnachweise zu terminieren. Eine Abweichung um einen Tag durch die jeweilige Gemeinde wird toleriert. Freigehalten von Leistungsnachweisen wird aber verbindlich nur der im Amtsblatt veröffentlichte Haupttag.
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Christine,
04.06.2019, 12:09
- Schulfrei zum Ende des Ramadans - Hässlich, 04.06.2019, 13:16