Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in Deutschland verboten, ... (Politik)
Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in Deutschland verboten, es sei denn, es handele sich um eine politische Partei.
§ 129 StGB
Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, ...
...
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1.wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
... https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html
Rainer
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