Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Strafbefehl gegen Lentze: OLG-Hauptverhandlung am 9. Juni 2020 (Recht)

trel, Friday, 24.04.2020, 20:45 (vor 1457 Tagen)

Nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Revision eingelegt hat, hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Köln den Termin zur Hauptverhandlung auf Dienstag, den 09.06.2020 festgelegt, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal 301.

Ich bin nicht zur Teilnahme verpflichtet, mein Anwalt auch nicht. Falls mich nichts hindert, werde ich aber erscheinen, und mein Anwalt kommt dann auch. Wir können uns am Ende dann auch äußern, müssen es aber nicht.

Gleichzeitig habe ich eine 16-seitige Erklärung der Kölner Generalstaatsanwaltschaft zugesandt bekommen. Die unterzeichnende Oberstaatsanwältin tritt der Revision der Bonner Staatsanwaltschaft bei und beantragt, den Freispruch aufzuheben und die Sache an eine andere Kammer des Bonner Landgerichts zurückzuverweisen.

Die vorgetragenen Argumente sind andere als die der Bonner Staatsanwaltschaft; sie sind aber, aus unserer Sicht, nicht substanzreich. So sei etwa die Annahme, daß eine Mehrheit allein aufgrund ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit wehrhaft sei, offenkundig unzutreffend. Gemeint sind wohl die Weiber. Aber gerade die Weiber bilden die (juristisch und gesellschaftspolitisch) wehrhafteste Gruppe überhaupt. Dennoch vermutet mein Anwalt, daß das OLG sich der StA anschließen werde.

In dem Falle ginge die Sache also erneut ans Landgericht in Bonn. Dann wird nur noch zu erörtern sein, ob die Aussagen, die mir zur Last gelegt werden, tatsächlich die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten. Falls ja, wird der Strafbefehl rechtskräftig, das heißt, meine Feminismuskritik wird mich 550 € kosten. Diesen Preis ist mir mein Anliegen aber wert, denn dann wäre der Weg geebnet für eine Anzeigenkampagne gegen die (nicht nur weiblichen!) Autoren von männerhassenden Veröffentlichungen. Denn es gilt ja der Gleichheitsgrundsatz.

Diesbezüglich hat mich mein Anwalt gebeten, ihm justiziable Männerhaß-Tatbestände mitzuteilen. Ich habe ihn auf das "Männerhassbuch" verwiesen, stelle aber fest, daß die Tatbestände, sofern dort mitgeteilt, längst verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Schwarzers Aufruf zum Penisabschneiden, um nur ein Beispiel zu nennen, ist also nicht mehr aktuell.

Vielleicht möchte jemand von den Foristen mir behilflich sein, aktuelle Männerhaß-Tatbestände herauszufinden? Ich selbst habe die "Szene" seit längerer Zeit nicht mehr konsequent verfolgt. Aber es ist ja auch noch ein bißchen Zeit bis zum Termin.

trel

Strafbefehl gegen Lentze: OLG-Hauptverhandlung am 9. Juni 2020

tutnichtszursache, Friday, 24.04.2020, 21:54 (vor 1456 Tagen) @ trel

Vielleicht möchte jemand von den Foristen mir behilflich sein, aktuelle Männerhaß-Tatbestände herauszufinden? Ich selbst habe die "Szene" seit längerer Zeit nicht mehr konsequent verfolgt. Aber es ist ja auch noch ein bißchen Zeit bis zum Termin.

Kann man es nicht schon Männerhaß nennen, wenn der Mann für eine Leistung, die die Frau umsonst bekommt, bezahlen muß? Entsprechende Clubs findet man sicher schnell und auch im Netz findet man genug Partnerschaftsanbahnungsseiten, die das so machen. Das ist allerdings nichts geschriebenes.

In der Werbung findet man dann doch auch oft Dinge, die man auch als Männerhaß auslegen kann, da sie nicht wirklich harmloser sind, als das in deinen Texten. Leider lösche ich solchen Scheiß sehr schnell aus meinem Gedächtnis, obwohl das ein Fehler ist, da man solche Produkte meiden sollte.

Dann gibts aktuell diese Gleichstellungsserie auf Pro7 - falls ich das richtig im Kopf habe. Ich sah das zwar noch nicht, könnte mir aber vorstellen, daß dort eine wahre Quelle des Männerhaß ist, zwar nicht auf den ersten, dann aber versteckt auf dem zweiten Blick.

Der Fall Kachelmann rührt doch auch aus einem Männerhass heraus. Da war doch auch die Schwarzer mit von der Partie. Womöglich ist aber auch das schon verjährt.

Ab wann ist so etwas denn verjährt?

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Strafbefehl gegen Lentze: OLG-Hauptverhandlung am 9. Juni 2020

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 24.04.2020, 23:38 (vor 1456 Tagen) @ trel

Soweit mir bekannt, hat doch bereits ein Gericht festgestellt, dass Männer keine beleidigungsfähige Gruppe sind?

Rainer

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Ich will verlieren!

trel, Saturday, 25.04.2020, 07:44 (vor 1456 Tagen) @ Rainer

Soweit mir bekannt, hat doch bereits ein Gericht festgestellt, dass Männer keine beleidigungsfähige Gruppe sind?

Richtig, und Weiber auch nicht; und gegen dieses Urteil hat die Bonner Staatsanwaltschaft noch am Tag des Urteils Revision eingelegt. Folglich muß jetzt eine höhere Instanz entscheiden, und das ist das Ober-Land[es]gericht. Der Ausgang ist offen.

Sollte ich den Prozeß "gewinnen" - das heißt, es bliebe beim Urteil des Landgerichts -, dann wäre mein Anliegen, das mich von Anfang geleitet hat, vereitelt worden. Nämlich: die Männerfeindlichkeit justiziabel zu machen. In Anbetracht, welche Opfer die Exponenten der sogenannten Frauenbewegung auf sich genommen haben (Gefängnisstrafen, teils mit Todesfolge), wäre der mir auferlegte Preis von 550 € als geringfügig anzusehen. Von mir aus darf es auch die Kreuzigung sein. Hauptsache, der Stein kommt ins Rollen.

Auf der anderen Seite hat aber auch die Position meines Anwalts (dem ich selbstverständlich nicht widersprechen werde) etwas für sich. Demnach soll eben gerade nicht alles, was man tut, justiziabel gemacht werden. Es wäre besser, wenn die Menschen ihre Probleme untereinander regeln würden. Er argumentiert natürlich juristisch, das heißt, er beruft sich auf die Festlegung, daß ein Gesetz inhaltlich definiert sein muß. Wenn also der Begriff "Teile der Bevölkerung" dermaßen ausgeweitet wird, daß auch Mehrheiten für schützenswert erklärt werden, dann wird nicht mehr ersichtlich, welcher Teil von der Schutzbedürftigkeit überhaupt noch ausgenommen werden soll, und mit welchen Gründen. Dann wäre das Gesetz nicht mehr inhaltlich bestimmt, und das ist unzulässig.

Mein Anwalt wird seine Position vortragen; ich werde meine abweichende, aber nicht widersprechende Position ebenfalls vortragen. Ich würde das Gericht daran erinnern, daß es sich bei allen Aussagen, die mir zur Last gelegt werden, um Persiflagen auf männerfeindliche Aussagen handelt, wobei die Kopie jeweils nur abgeschwächt das Original erreicht. Männerfeindliche Äußerungen finden sich en masse, auch heute noch und fast täglich, z.B. in "spiegel-online". Sollten nun als "Teile der Bevölkerung" auch Weiber gelten, dann gilt Entsprechendes auch für Männer, und der Kampf gegen Männerfeindlichkeit könnte beginnen. Mit meinen Provokationen hätte ich mein Ziel erreicht.

Haben die keine anderen Probleme?

Alfonso, Saturday, 25.04.2020, 09:34 (vor 1456 Tagen) @ trel

In diesem Land ist das Grundgesetz von einer Gruppe Irrer außer Kraft gesetzt worden, hier stürmen Clans Krankenhäuser und in Berlin erhalten die Dealer vom Görlitzer Park Arbeitslosengeld. Sind "die da oben" und deren verhurte Justiz alle irre?

Diese parasitäre Scheiße (Anmerkung: Justiz) klebt am Bürger zäher als gleichartige Reste nach einem Schiss im Toilettenbecken. Wir werden noch oft spülen müssen, ehe alles keimfrei ist und wieder glänzt.

Ich hoffe das noch miterleben zu dürfen, wie man diese Leute durch die Straßen jagt und zur Verantwortung zieht.

Strafbefehl gegen Lentze: OLG-Hauptverhandlung am 9. Juni 2020

TM, Saturday, 25.04.2020, 15:07 (vor 1456 Tagen) @ trel

Deine Seite Weiberplage.org kann man nicht mehr öffnen, sie wir beim Anklicken nur herunter geladen ???

Geht mir auch so.

Alfonso, Saturday, 25.04.2020, 15:11 (vor 1456 Tagen) @ TM

Vielleicht hat da irgendeine Drecksfeministin was zerschossen oder TREL spielt gerade was neu auf. Warten wir mal ab, TREL hat das ewige-Leben-Gen. Den kriegt niemand klein. Respekt!

Weiberplage-Forum

trel, Saturday, 25.04.2020, 15:23 (vor 1456 Tagen) @ Alfonso

oder TREL spielt gerade was neu auf.

So ist es. Das Forum bedarf einer Aufrüstung (eines "updates") auf eine neue php-Version. Die php-Seiten sind zur Zeit nicht mehr bzw. noch nicht wieder aufrufbar. Dagegen sind die html-Seiten weiterhin aufrufbar. Nämlich:

So haben wir die Weiber gern!
Perseus' erlösender Schwertstreich
Selbst Gott macht sich Sorgen!

trel

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Forensoftware und PHP Version

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 25.04.2020, 15:42 (vor 1456 Tagen) @ trel

So ist es. Das Forum bedarf einer Aufrüstung (eines "updates") auf eine neue php-Version. Die php-Seiten sind zur Zeit nicht mehr bzw. noch nicht wieder aufrufbar. Dagegen sind die html-Seiten weiterhin aufrufbar. Nämlich:

Wenn ich es richtig sehe, hast du noch mylitleforum in der Version 2.3 installiert. Das funktioniert nur bis PHP 5.6.

Solltest du mylitleforum 2.3.5 installiert haben, funktioniert PHP 7.0.x

Aktuell ist mylittleforum 2.4.20. Das läuft mit allen versionen von PHP 7

In der Datei CHANGELOG im Hauptverzeichnis kannst du die Version von mylitleforum ersehen.

Achtung! Bei einem Hochrüsten des Forums von 2.3 muss zuerst auf 2.3.5 hochgerüstet werden. Erst dann kann man auf die neuste Version hochrüsten.

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Andere Lösung gefunden.

trel, Saturday, 25.04.2020, 18:16 (vor 1456 Tagen) @ Rainer

Wenn ich es richtig sehe, hast du noch mylitleforum in der Version 2.3 installiert. Das funktioniert nur bis PHP 5.6.

Ich habe mich in das "cpanel" eingeloggt und dort mit der php-Version gespielt. Die höchste dort wählbare php-Version ist 7.3. Und mit der funktioniert es jetzt! Da frage ich mich (weil ich es mir nicht eingeprägt hatte): Welche Version war denn vorher eingestellt? Vermutlich die aktuelle, also 7.4.

Tatsächlich enthält die index.php-Datei die php-Angabe 2.3. Allerdings habe ich teilweise neuere Dateien übernommen. Das Ganze ist also ein Flickwerk aus alten und neueren Teilen. Solange das funktioniert, soll es mir recht sein.

Eine persönliche Anmerkung nebenbei:

Die Arbeit am Rechner gilt als nicht so gesund. Ich habe aber in der letzten Woche viel Zeit im Freien verbracht, genauer gesagt, ich bin mit einem 4-Achser und 500 PS zwischen Baustellen und Kiesgruben hin und hergefahren. Diese Kiesgruben haben es mir angetan! Es sind oft riesige, auf den ersten Blick nicht überschaubare gebirgige Mondlandschaften, manche von ihnen mit Weichsandpassagen wie in der Wüste. Durch diese kommt man nur durch Einschalten aller Differentialsperren und Umschalten des (Automatik-)Getriebes, und am besten mit Anlauf. Das macht so richtig Spaß. :-) (Im Notfall helfen einem die Bagger- und Raupenfahrer.)

Andere müssen für das Vergnügen bezahlen; mir wird es bezahlt. Nächste Woche geht es weiter. Vom Covid-19-Wahn kriege ich bis jetzt kaum etwas mit. Daß aber die Gerichte immer noch Zeit finden, Volksverhetzer zu jagen, finde ich schon verwunderlich.

"weiberplage.de" wird nicht mehr weitergeleitet auf "weiberplage.org"

trel, Monday, 27.04.2020, 18:00 (vor 1454 Tagen) @ trel

Diesen Hinweis hat mir mein Rechtsanwalt gegeben. Wer "weiberplage.de" anklickt, landet immer auf https://www.rhein-wied-news.de/gynozentrismus-weiberplage/

Ich habe die Einstellungen auf meinem providerseitigen Panel überprüft. Die Weiterleitung auf weiberplage.org ist als solche eingetragen. Daß sie im Grunde funktioniert, habe ich bestätigt gefunden, als ich versuchsweise andere meiner Netzseiten darauf umgeleitet habe. Nur mit "weiberplage.de" funktioniert das nicht. Diese Domain wird anderswohin weitergeleitet, siehe oben. Sollte die Denic mir meine Domain entzogen haben?

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