Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das Gesicht des Ermächtigungsgesetzes (Coronawahn)

tutnichtszursache, Thursday, 19.11.2020, 08:46 (vor 1260 Tagen)

Hier kann man die Gesicher auch derjenigen sehen, die mit "ja" für das Ermächtigungsgesetz bzw. die Coronadiktatur stimmten: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=698

Die sollte man künftig mit "Schämen sie sich" oder kürzer mit "Schäm dich" begrüßen, falls man denen begegnet.

Tags:
Ermächtigungsgesetz

Dann sind wir ja wieder auf dem Stand von vor 87 Jahren angelangt

Ermächtigungsgesetz-Experte, Thursday, 19.11.2020, 15:11 (vor 1260 Tagen) @ tutnichtszursache

- kein Text -

Antwortschreiben zum Bevölkerungsschutzgesetz (Der Grünen)

Ausschussquotenmann, Friday, 20.11.2020, 21:34 (vor 1259 Tagen) @ tutnichtszursache

Auf eine Petition gegen das Ermächtigungsgesetz antworteten die Grünen:


Berlin, 20.11.2020
Antwortschreiben zum Bevölkerungsschutzgesetz

Die ganze Welt befindet sich mitten in einer Pandemie. Auch Deutschland ist schwer getroffen, die Infektionszahlen sind besorgniserregend, Intensivbetten werden immer knapper. Wir wollen das Leben und die Gesundheit aller schützen, auch die von Ihnen und Ihrer Familie. Dafür braucht es ein funktionierendes Gesundheitssystem. Viele Krankenhäuser, viele Ärzte und Pflegekräfte kommen aber zunehmend an ihre Grenzen. Wir müssen die Pandemie eindämmen und darum haben Bund und Länder Gegenmaßnahmen ergriffen, die teilweise tief in die Grundrechte von uns allen eingreifen. Die Corona-Maßnahmen verlangen uns viel ab. Aber es ist richtig, dass wir unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahren und Leben schützen. Und es ist gut, dass das demokratisch und rechtssicherer passiert als bisher, denn das wird durch das 3. Bevölkerungsschutzgesetz endlich möglich.

Einbindung des Parlaments, Stärkung der Grundrechte
Bisher gab es als rechtliche Grundlage für die Maßnahmen nur die ziemlich allgemein gehaltene Generalklausel des § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die wurde dann von den Landesregierungen in jeweiligen Infektionsschutzverordnungen oder Landesgesetzen konkretisiert. Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen haben seit Mai für eine stärkere Einbindung des Parlaments in der Corona-Krise gekämpft und die unzureichenden Rechtsgrundlagen kritisiert. Wir sind überzeugt: Bei möglichen Grundrechtseingriffen braucht es eine vom Parlament beschlossene konkretere gesetzliche Grundlage und klare Voraussetzungen, insbesondere Ziele, Zwecke, Eingriffsschwellen und Grenzen.


Hinzu kommt, dass auch Gerichte unsere Auffassung teilen, dass es diese vom Parlament beschlossene Grundlage braucht. Und genau diese hat der Bundestag nun mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen. Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. Jetzt ist klarer unter welchen Voraussetzungen die Bundes- und Landesregierungen in Grundrechte eingreifen dürfen, um unser Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten und die Kontrolle über die Corona-Pandemie zu behalten. Wir haben deutliche Grenzen eingezogen. Zum Beispiel haben wir beschlossen, dass generelle Ausgangsbeschränkungen nicht verhängt werden dürfen. Und dass auch in Alten- und Pflegeheimen dafür gesorgt werden muss, dass die Bewohner*innen ein Mindestmaß ein sozialen Kontakten haben können. Alle Maßnahmen sind grundsätzlich auf vier Wochen befristet und müssen dann erst einmal überprüft werden. Damit sind unsere Grundrechte besser geschützt. Die Bekämpfung der Pandemie wird demokratischer und rechtssicherer. Denn um zu funktionieren, müssen Gegenmaßnahmen auch vor Gerichten Bestand haben. Zugleich ist mit diesem Gesetz weiterhin zügiges Reagieren auf das Infektionsgeschehen möglich.

Grüne Kritik am Gesetz
Darum haben wir als Grüne Bundestagsfraktion dem Infektionsschutzgesetz zugestimmt - auch wenn wir an einigen Stellen Kritik daran haben:


• Im Gesetzentwurf ist der Zusammenhang zwischen Infektionsgeschehen und möglichen Maßnahmen nicht klar genug hergestellt. Besser wäre es, Risikostufen zu definieren und die Maßnahmen diesen zuzuordnen. Denn damit könnten sich Bevölkerung und Unternehmen besser darauf einstellen, welche Maßnahmen bei welcher Inzidenz erlassen werden.


• Wir sprechen uns seit langem für die Einrichtung eines interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Pandemierates aus, der mit Empfehlungen eine Strategie für die kommenden Monate entwickeln hilft. Die Chance, ein solches Gremium nun gesetzlich zu verankern, hat die Koalition nicht genutzt.


• Wir setzen uns dafür ein, die Belange von Kindern stärker zu berücksichtigen. Ihnen soll auch in Hotspots mit vielen Infizierten ein Mindestmaß an Kontakten mit anderen Kindern ermöglicht und eine Betreuung in Kita oder Schule garantiert werden, auch wenn diese für den Regelbetrieb geschlossen werden müssen.


• Aus unserer Sicht muss ein Mindestmaß an sozialen Kontakten auch außerhalb von Heimen und Krankenhäusern geschützt sein - Menschen dürfen nicht vollständig isoliert werden - und bei Kontakt- und Reisebeschränkungen der Schutz von Ehe, Partnerschaft und Familie beachtet werden.


• Zudem fordern wir für die Finanzierung von Corona-Tests, ähnlich wie jetzt bei den Schutzimpfungen, die privaten Krankenkassen mit einzubeziehen, statt die kompletten Lasten weiterhin allein der gesetzlichen Krankenversicherung zu übertragen.


• Es muss auch geprüft werden, ob es erforderlich ist, notwendige pandemiebedingte Eingriffe durch gesetzliche Entschädigungsansprüche auszugleichen.

Kritik von Außen
Jetzt gibt es auch Kritik an den Gesetzesänderungen, wie Ihre E-Mail zum Beispiel. Manches ist berechtigt, auch wir finden nicht alles am Gesetz gut. Manche Zuschriften beziehen sich auf die erste Fassung des Gesetzesentwurfes der Regierungskoalition. Der konnte aber im Bundestag nach einer öffentlichen Sachverständigenanhörung und auch auf unseren Druck hin noch einmal deutlich verbessert werden. Und dann gibt es noch Leute, die von dem Bevölkerungsschutzgesetz als „Ermächtigungsgesetz“ sprechen. Das ist eine gefährliche Propaganda, die wir ganz entschieden zurückweisen! Es ist geschichtsvergessen, denn mit dem Ermächtigungsgesetz haben die Nationalsozialisten 1933 den gesetzlichen Grundstein für ihre Diktatur gelegt. Es ist auch grob falsch, denn die Befugnisse der Bundesregierung werden mit dem Bevölkerungsschutzgesetz nicht erweitert, sondern deutlich eingegrenzt und im Grundsatz auf vier Wochen befristet. Zudem sind sie an die Feststellung der nationalen Pandemielage durch das Parlament geknüpft und damit insgesamt befristet.

Wie geht es weiter?
Die Parlamentsbeteiligung und die Befristung der Maßnahmen waren überfällig, das haben wir immer wieder gefordert und es ist gut, dass unser Druck gewirkt hat. Das ist aber nur ein erster Schritt. Noch immer haben wir von der Bundesregierung keinen Plan für einen Alltag in der Pandemie.
Und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Kanzlerin haben bei ihrem letzten Treffen am 16. November 2020 kein gutes Bild abgegeben. Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung im Vorfeld einer Ministerpräsidentenkonferenz unsortierte Einzelforderungen erhebt, die die Bürgerinnen und Bürger verunsichern, und am Ende gar nichts davon beschlossen wird. Wir befürchten, dass so das große Vertrauen in die Maßnahmen verspielt wird, das es bisher in Deutschland gibt (58 Prozent der Deutschen finden die beschlossenen Maßnahmen gerade richtig, 26 Prozent sprechen sich sogar für weitergehende Maßnahmen aus. Quelle: ZDF Politikbarometer vom 13.11. 2020). Die Menschen haben nach vielen Monaten Pandemie das Recht darauf zu wissen, warum bestimmte Maßnahmen für nötig gehalten werden und wie es in den nächsten Wochen und Monaten weiter gehen soll. Auch deshalb gehört die Debatte darüber in die


Bundestagsrede von Manuela Rottmann am 18.11.2020
https://www.youtube.com/watch?v=gMFwCCFl2vM&feature=youtu.be

Tags:
Ermächtigungsgesetz

Antwortschreiben zum Bevölkerungsschutzgesetz (Der Grünen)

thb71 @, Berlin, Friday, 20.11.2020, 22:25 (vor 1259 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Bundesgesetzblatt

4. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite
feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 vorliegen.
Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht mehr vorliegen.
Die Feststellung und die Aufhebung sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr
für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht,
weil
1. die Weltgesundheitsorganisation
eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen
hat
und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit
in die Bundesrepublik Deutschland droht
oder
2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit
über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.
Solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist, unterrichtet
die Bundesregierung den Deutschen Bundestag regelmäßig mündlich
über die Entwicklung
der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“

Unsere Grundrechte wurden an eine dubiose demokratisch nicht legitimierte Organisation abgetreten. Solange WHO sagt gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, kann sich das Parlament mündlich von der Regierung belügen lassen. Sind die Grünen so dumm, oder einfach nur dreiste Lügner? Das war rhetorisch, die sind beides. 18.11.2020 Tod des Grundgesetzes.

Tags:
Ermächtigungsgesetz

Antwortschreiben zum Bevölkerungsschutzgesetz (Der Grünen)

thb71 @, Berlin, Tuesday, 24.11.2020, 01:03 (vor 1256 Tagen) @ thb71

Ich antworte mir selber nur ungern. Ist auch keine Antwort, sondern der Versuch, in dem Strang vielleicht doch noch eine Diskussion zum §5 (Einfluss UNO/WHO) in Gang zu setzen. Der Troll hat ja den Strang gekapert und ist auf den Aspekt gar nicht eingegangen. Insofern ist sein Ablenkungsmanöver bis hierher gelungen. Mir scheint der Aspekt aber irgendwo völlig untergegangen. in dem Paragraphen seh ich den Hinweis, daß das global abläuft. Wie sehen die Versuche in anderen Ländern der EU aus, die Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen? Oder gibt es dort von vornherein weniger "Grundrechte"?

Ähnliche Gesetze.

Antikörper, Tuesday, 24.11.2020, 10:30 (vor 1255 Tagen) @ thb71

https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/fachbeitrag/pm/infektionsschutz-in-deutschland-und-europa


Dort heisst es zb:

"...,nationale Infektionsschutzkonzepte so zu gestalten, dass sie kompatibel mit denen benachbarter Staaten sind...".

Warum wohl redet man von der EUSSR?! Ganz Europa eine kommunistische Gemeinschaft, in der der einzelne nirgendwo mehr hinfliehen kann, wenn er sich in der Diktatur befindet. Man riegelt ab, wie es seit März umgesetzt wurde, als die Grenzen zu Italien zb geschlossen wurde für ein HUSTENVIRUS.

Man bedenke auch, dass Italien und Spanien das meiste an CORONAHILFEN bekommen, Gelder für deren Lockdown. Man finanziert diese Diktaturen, macht sie gefügig durch finanzielle Abhängigkeit, kauft deren Regierungen. Lukaschenko in Weissrussland konnte man nicht kaufen, weshalb er als Diktator bezeichnet wurde. Aber dort gab es keinen Lockdown.

Die Infektionsschutzgesetze werden in den anderen Ländern, ohne das ich jedes einzelne kenne, ähnlich sein. Siehe oben Zitat.

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