Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das edle Geschlecht: Mutti auf Bewährung (Gewalt)

Die Fluchbegleiterin @, Wednesday, 20.03.2013, 21:19 (vor 4053 Tagen)
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Wednesday, 20.03.2013, 21:39

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Zitate daraus

Kurti ⌂ @, Wien, Wednesday, 20.03.2013, 21:54 (vor 4053 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Weil die Angeklagte nicht vorbestraft ist und selbst einen schweren Lebensweg hinter sich habe, sei das Urteil relativ niedrig ausgefallen, so Dr. Bruno Kremer.

Schwere Kindheit ... Schnaaaaarch ...

Im Gegensatz zu anderen Missbrauchstaten, wie beispielweise dem Beifall mit Kindern, seien die Vorwürfe in diesem Fall, in ihrer Schwere, im unteren Bereich anzusiedeln.

Hääh? Beifall mit Kindern? Wenn ich mit Kinder synchron in die Hände klatsche, ist das heutzutage schon Missbrauch?

Gruß, Kurti

Schweren Lebensweg .... missbrauchter Sohn hat nun auch ein Alibi zum Vergewaltigen!

Kalle Wirsch, Wednesday, 20.03.2013, 22:29 (vor 4053 Tagen) @ Kurti

Jaja, der missbrauchte Sohn hat ja nun auch eine schwere Kindheit gehabt, damit dürfte er nun sicher auch straffrei morden oder vergewaltigen. Ob die Vergewaltiger in Indien auch einen schweren Lebensweg hatten, darüber erfährt man nichts.

Wie gut das es Art. 3 GG gibt, denn da steht, dass Mann und Frau vor dem Gesetz gleich sind. Hihihi .......

Zitate daraus

Sachse @, Wednesday, 20.03.2013, 22:35 (vor 4053 Tagen) @ Kurti

Sie sei als Kind durch den Stiefvater selbst jahrelang schwer missbraucht worden und würde so etwas ihrem eigenen Kind nicht antun.

Hmm, zwei Lügen ? Welche wird man glauben ?

Nach einer Vergewaltigung habe sie sich mehr zu Frauen hingezogen gefühlt, sagte die Angeklagte. Zwei ihrer früheren Partnerinnen berichteten von einem guten Mutter-Kinder-Verhältnis der Angeklagten zu ihrem Sohn.

Aha, zwei gleichgesinnte als Zeuginnen. Haben die den Sohn auch befummeln dürfen ??

Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer Freispruch beantragt.

Jaja, das Urteil ist zu hart. War doch nur ein Junge.
Selbst Bachblüten sind zu hart

Beifall !!

--
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (

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Zitate daraus

Kurti ⌂ @, Wien, Wednesday, 20.03.2013, 22:39 (vor 4053 Tagen) @ Sachse

Beifall !!

*Zynismus on*

Beifall? Für ein bisschen Pimmel-Fummeln? Dann bist Du aber leicht zu unterhalten.
Wenn sie mit dem potenziellen Vergewaltiger eine deftige Spätabtreibung vorgenommen hätte, wie etwa zerhacken und in der Gefriertruhe endlagern, DAS hätte mich zu einer Beifallsbekundung veranlasst. Aber nur weil sie ihm ein paar Mal an die "Giftspritze" (Copyright "Emma") gelangt hat ...

*Zynismus off*

Gruß, Kurti

Zitate daraus

Sachse @, Thursday, 21.03.2013, 07:21 (vor 4053 Tagen) @ Kurti

Da Beifall bezog sich besonders auf diese Textstelle

Im Gegensatz zu anderen Missbrauchstaten, wie beispielweise dem Beifall mit Kindern, seien die Vorwürfe in diesem Fall, in ihrer Schwere, im unteren Bereich anzusiedeln.

--
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (

Zitate daraus

Derkan ⌂ @, Thursday, 21.03.2013, 20:50 (vor 4052 Tagen) @ Sachse

Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer Freispruch beantragt.

Jaja, das Urteil ist zu hart. War doch nur ein Junge.
Selbst Bachblüten sind zu hart

Viel zu hart, denn sie hat ihm schließlich kein Knutschfleck gemacht, das wäre schlimm und hätte ihr einen Eintrag ins Strafregister für Sexualverbrecher beschert.

Dazu

Newman, Thursday, 21.03.2013, 22:15 (vor 4052 Tagen) @ Sachse
bearbeitet von Newman, Thursday, 21.03.2013, 22:23

Sie sei als Kind durch den Stiefvater selbst jahrelang schwer missbraucht worden und würde so etwas ihrem eigenen Kind nicht antun.

Hmm, zwei Lügen ? Welche wird man glauben ?

Wie immer gelten mögliche Begleitungumstände bei weiblichen Angeklagten als entlastend, bei männlichen als belastend.

Nach einer Vergewaltigung habe sie sich mehr zu Frauen hingezogen gefühlt, sagte die Angeklagte.

Was?? Nein - das kann nicht sein: Homsexualität (und andere Sexualitäten) sind 100% natürlich und angeboren, hat aber in keinem Fall irgendetwas mit dem persönlichen Schicksal zu tun. Nicht bei dieser Frau (sie ist da doch gar nicht qualifiziert ohne Gender Studium), nicht bei Fräullein Schwarzer und nicht bei der sprunghaft gewachsenen Zahl der Lesben der Nachkriegsgeneration während der Blütezeit des männerhassenden Feminismus. - Wo ist Gismatis, wenn man ein Dementi braucht ...?

Zwei ihrer früheren Partnerinnen berichteten von einem guten Mutter-Kinder-Verhältnis der Angeklagten zu ihrem Sohn.

Geradezu innigst vermutlich.

Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Solche Fälle gab es schon. Man nimmt den missbrauchenden Müttern die Kinder nicht weg, weil diese ja sonst niemanden mehr hätten. (Väter sind meist bereits entsorgt und kaltgestellt.)

Immerhin hat sie ihren Sohn (noch) nicht umgebracht, da hätten ganz leicht 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit draus werden können.

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