Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Höcke steht wegen Unfug vor Gericht und am Landgericht Halle prangt "Jedem das Seine" (Recht)

Mockito, Thursday, 18.04.2024, 14:42 (vor 13 Tagen)

[image]

Wenn ihr das nicht glaubt, dann geht mal bei GoogleStreet virtuell um die Ecke ... da seht ihr den Haupteingang des Landgerichtes Halle. (Landgericht Halle, 06108, Hansering 13) Ohne Scheiss, da steht an einem Gebäude der Justiz, die Höcke wegen Unfug vor Gericht zerrt, genau der Spruch, der an vielen KZ-Toren prangte! Unfassbar!

Schämen die sich eigentlich nicht?

s_gender-diktatur

Die Frage, die sich uns allen stellt: Kann eine solch weisungsgebundene Justiz unbefangen sein?

Rechts-Experte, Thursday, 18.04.2024, 15:52 (vor 13 Tagen) @ Mockito

Wenn die Justiz nicht mal mehr weiß, was rechtens ist ...

Zitat Wikipedia:

"In den 1990er Jahren setzte ein kritischer Umgang ein, der unter anderem in der Auseinandersetzung um Trutz Hardos 1996 erschienenen Roman Jedem das Seine seinen Ursprung hatte. Hardo rechtfertigt in dem Roman den Holocaust, indem er ihn als Vollstreckung des „Karmagesetzes“ interpretiert, jedem Insassen von Buchenwald sei „in konzentrierter Weise das ihm aus karmischer Gesetzmäßigkeit zustehende Schicksal zugewiesen, um seine Verschuldung abzuarbeiten und dadurch frei zu werden.“ Das Amtsgericht Neuwied verurteilte Hardo am 4. Mai 1998 wegen „Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ zu einer Geldstrafe und untersagte die Weiterverbreitung des Buches. Damit wurde gerichtlich klargestellt, dass es in Deutschland verboten ist, sich „Jedem das Seine“ in der nationalsozialistischen Bedeutung der Buchenwalder Inschrift öffentlich zu eigen zu machen und so zu rechtfertigen.[10]

In Gerichtsverfahren gegen einen Mann, der auch Mitglied der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei ist, urteilten im Dezember 2015 das Amtsgericht Oranienburg, im November 2016 das Landgericht in Neuruppin und im April 2017 das Oberlandesgericht Brandenburg, dass eine Tätowierung, die einen Auschwitz-Wachturm und das Buchenwald-Logo „Jedem das Seine“ darstellt, als Billigung des Massenmordes an Juden im Dritten Reich strafrechtlich zu ahnden ist, wenn sie in einem Schwimmbad öffentlich gezeigt wird. Im konkreten Fall wurde eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Jedem_das_Seine

Mehrere Gerichte urteilten so und trotzdem prangt dieser Spruch, in Stein gemeißelt, am Landgericht Halle. Groteskerweise sollte ursprünglich der politische Scheinprozess gegen Herrn Höcke genau in dem Gericht stattfinden, an dessen Außenmauern dieser Spruch prangt.

"Jedem das Seine" ist, wie so vieles, von den Nazis zweckentfremdet worden.

Historiker, Thursday, 18.04.2024, 18:19 (vor 13 Tagen) @ Mockito

Der Satz geht inhaltlich zurück bis in die Antike. Selbst wikilügia muß Platon angeben, um den Satz historisch einzuordnen.


In diesem Fall ist es Unsinn, wenn man mit dem Finger darauf zeigt und versucht, eine Doppelmoral zu konstruieren. Suum quicue hat mit den Nationalen SOZIALISTEN erst einmal nur am Rande etwas zu tun. Die Nazis waren, wie alle SOZIALISTEN, Kommunisten, Linke, menschenverachtend und zugleich ungebildet.

Auf der anderen Seite ist es lächerlich, wie gegen Höcke vorgegangen wird. Aber was erwartet man von einer links-gleichgeschalteten Justiz.

Die Nichtverwendung von während der NS-Zeit verwendeten Wörtern reduziert den Duden auf eine Seite!

Mockito, Thursday, 18.04.2024, 18:38 (vor 13 Tagen) @ Historiker

Den linksgrünen Vollidioten und Linguistik-Wundern (wie Bierbock) mag das reichen, aber nicht dem normalen gebildeten weißen Deutschen ohne Migrationshintergrund.

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