Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Zwei-Klassen-Justiz (Allgemein)

jens_, Friday, 17.05.2013, 22:36 (vor 4013 Tagen)

Bin gerade im Manndat-Forum ueber einen sehr dreisten Fall einer Zwei-KlassenGeschlecher-Justiz gestolpert, den ich euch nicht vorenthalten moechte.

Knapp neben einem Auge traf ihn der spitze Absatz eines ihrer Schuhe, mit dem sie einen gezielten Schlag gegen seinen Kopf geführt hatte.

Soweit die Tat.

„Das hätte ins Auge gehen können, dann wäre es eine schwere Körperverletzung gewesen“, rückte Staatsanwalt Martin Resnik den Tatbestand zurecht und beantragte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung.

Der gezielte Versuch zaehlt wohl nicht.

Im Juli 2008 habe er die streitbare Frau geheiratet.

Kein Kommentar.

Weil die Frau drei Kinder hat und die Geburt eines vierten bevorsteht, wurde auf Auflagen verzichtet. Es sei ein Glücksfall, sagte der Richter, dass das Auge nicht noch mehr in Mitleidenschaft gezogen worden sei.

Da haben wir ihn mal wieder, den feministischen Frauenbonus in der Justiz. Einen Vater, der seiner Frau ein Auge aushacken wollte, haette man bestimmt nicht so milde davon kommen lassen, sondern wohl dauerhaft das Sorgerecht entzogen. Die Mutter und Taeterin muss hingegen nicht mit derartigen Konsequenzen rechnen.

Ein Schlag mit einem spitzen Gegenstand gegen einen Kopf könne schwere Verletzungen nach sich ziehen. Als wahrscheinlich sah es das Gericht an, dass vorausgegangenen Verbalauseinandersetzungen den Vorfall auslösten. Aus heiterem Himmel heraus ereigne sich ein typischer Fall gefährlicher Körperverletzung nicht.

Sowas hab ich bei maennlichen Taetern noch nie gehoert. Nach der Logik koennte man auch jeden anderen Fall rechtfertigen, aber die feministische Justizia ist wohl blind, solange Frauen die Taeter sind.

http://anonym.to?http://www.schwaebische.de/region/biberach-ulm/ehingen/stadtnachrichten-ehingen_artikel,-Spitzer-Schuhabsatz-haette-ins-Auge-gehen-koennen-_arid,5435978.html

Es gibt EINE männerfeindliche Justiz!

Yussuf K., Friday, 17.05.2013, 22:48 (vor 4013 Tagen) @ jens_

Ein Mann muss einer Frau keine Gewalt antun, um bestraft zu werden. Es reicht wenn sie diese Gewalt "fühlt"!

WWW.OPFER-GEWALTSCHUTZGESETZ.DE.VU ..... die staatliche Garantieurkunde dafür, um ...

- die Wohnung zu erbeuten
- die Kinder straffrei zu entziehen
- den Mann unschuldig verurteilen zu lassen
- das Konto des Mannes zu plündern
- an Unterhalt zu gelangen
- den Mann in jedweder Weise zu ruinieren

Täter: eine lügende Frau, Justiz, Polizei, Frauenhäuser etc.

Sobald Frau etwas "fühlt" kann sie ohne jeglichen Tatsachenbeweis zu einer amtsgerichtlichen Stempelstelle gehen und sich eine Wohnungszuweisung holen. Das funktioniert hier völlig problemlos. Beweise? Eine Frau soll Beweise vorlegen? Ja, wo lebt ihr denn noch? Es ist eine Frau und alleine deshalb, weil sie eine Frau ist, sagt sie die Wahrheit. Stimmt´s Frau Claudia Dinkel, stimmt´s Frau Heidi Külzer? Na also, geht doch!

Letzte Frage: Was passiert einer Frau, die beim Lügen erwischt wird?

a) Ihr passiert nichts.
b) Ihr passiert nichts.
c) Ihr passiert nichts.

Ihre Antwort bitte?

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