Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Mal wieder das Geschäft mit dem Kindeswohl!!! (Allgemein)

Micha, Obb., Tuesday, 21.05.2013, 05:55 (vor 4007 Tagen)

Der Landkreis Giessen hat nun Unterlassungsklage gegen Verfasserin erhoben!

Micha, Obb., Tuesday, 21.05.2013, 07:13 (vor 4007 Tagen) @ Micha

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Micha

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Der Landkreis Giessen hat nun Unterlassungsklage gegen Verfasserin erhoben!

adler @, Kurpfalz, Tuesday, 21.05.2013, 13:41 (vor 4007 Tagen) @ Micha

Kommentar Fiete:
24. Januar 2013 um 17:04

Da wohl zu befürchten ist, daß jetzt möglw. die eine oder andere Anwaltsflottille in Stellung geht, um die Veröffentlichung zu sabotieren, hat Väter-für-Gerechtigkeit.de sich erlaubt, hierher (vorher zur Giessener Zeitung) zu verlinken und noch einen kleinen Kommentar hinzuzufügen.
Einmal hier entlang bitte ( logisch, daß der Text vorsichtshalber auch unabhängig gesichert wird ):
http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/431-das-geschaeft-mit-dem-kindeswohl.html#comments

Weiter geht's mit Pravda-TV:
Klüngeleien von Trägern, Gerichten und Politik: Das Geschäft mit dem Kindeswohl
http://pravdatvcom.wordpress.com/2013/01/28/klungeleien-von-tragern-gerichten-und-politik-das-geschaft-mit-dem-kindeswohl/

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So arbeiten Kompetenzen heute

adler @, Kurpfalz, Tuesday, 21.05.2013, 13:49 (vor 4007 Tagen) @ Micha

http://sozialenergie.de/das-geschaft-mit-dem-kindeswohl.html
sG
Micha

Ich will mal dem Knochen ein Stückchen Fleisch zulegen:

Im wesentlichen wird von der schlampigen, oberflächlichen und inkopetenten Arbeit der Kompetenzteams in JÄern berichtet. Wie dadurch Familien in die Armut getrieben, Mütter an die Küche gekettet und Väter zu Zahlvätern degradiert werden. Die katastrophale Auswirkung auf das Kindeswohl nimmt ebenso Raum ein wie das Zuschustern von steuerfinanzierter "Hilfe", die eben meist keine Hilfe ist. Am Ende des Berichts fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) [10] Verfahrensbeistandschaft dazu auf, das gegenüber Vätern so hochgehängte Recht des Kindes auf auf informationelle Selbstbestimmung einfach zu ignorieren.

Ein ausführlicher , d.h. etwas längerer Bericht. Für Interessierte durchaus lesenswert. Ich nehme mal die technischen Merkmale heraus, die, übertragen etwa auf das Baugewerbe, zum Einsturz jedes Gebäudes schon lange vor der Fertigstellung führen würden.

Der vom Freien Träger bestimmte Familienhelfer suchte auch viele Male die Kindesmutter, Frau Susanne M. auf und unterstützte sie lt. Abrechnungsbericht im Wesent­lichen dabei, einen Mietvertrag zu prüfen, diesen bei einem anderen Termin zu unterzeichnen und die Wohnung einzurichten. Er nahm es auch zur Entlastung der Kindesmutter auf sich, mit den beiden kleinen Kinder Eis essen und auf den Spielplatz zu gehen, so dass weder die Forderung der Kinderärzte nach längerer integrativen Förderung im Kinder­garten am Nachmittag, noch der Wunsch des Kindesvaters Dennis M. nach häufigeren Treffen mit seinen Kindern befriedigt zu werden brauchte.

In den knapp 3 (i.W.: drei) Jahren seines Einsatzes hat der bestellte Familienhelfer kein Gespräch mit dem Kindesvater, Dennis M. geführt. Die elterlichen „Konflikte und Krisen“ wurden weder gelöst noch besprochen. Das ist den beiden Jugend­ämtern bekannt, denn es wurde mehrfach vom Kindesvater schriftlich moniert.

Das Landkreisjugendamt Gießen hat gegenüber Dennis M. begründet, die Unterlagen zu seinen Kindern seien dem nun als zuständig anerkannten Kreis­jugendamt Vogelsberg übergeben worden. Das Kreisjugendamt Vogelsberg dagegen erklärte, die Herausgabe der begehrten Unterlagen sei nicht möglich, weil es die Akten vom Kreisjugendamt Gießen noch nicht erhalten habe. Der zur Herausgabe der Unterlagen aufgeforderte städtische Kindergarten in Grünberg reagierte auf die geforderte Herausgabe bislang noch gar nicht.

Mittlerweile räumte das Kreisjugendamt Gießen ein, dass es aufgrund eines „Kommunikationsproblems“ im Amt falsche Angaben gegenüber dem Verwaltungsgericht gemacht und die Akten nunmehr aufgefunden habe [3] – nach fast drei Monaten.

Nach Aussagen des Kindesvaters gibt es auch an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Akten (Datenqualität, Daten­sicher­heit [6]) begründete Zweifel. Sie scheinen an mehreren Stellen nachträglich bereinigt und neupaginiert worden zu sein.

Zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle dieser und anderer Jugendämter sind bekannt.

Strukturelle Fehler im Amt beschleunigen die dramatischen Schicksale von Kindern. So findet man bei von Jugendämtern eingeleiteten Verfahren nach § 8a SGB VIII und § 1666 BGB in den Akten nur Aufzählungen von Negativmerkmalen der Eltern statt ordnungsgemäßer Gefährdungseinschätzungen.

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