Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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GewSchG: Der Rechtsstaat ist der Wohnungsbeschaffer für Frauen bei Trennungen! (Feminismus)

Jose Morales, Tuesday, 06.05.2014, 08:38 (vor 3646 Tagen)

"Nach den positiven Erfahrungen in Österreich begann in Deutschland eine Diskussion über eine Novellierung der Polizeigesetze und des Zivilrechts. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das als Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung erlassen worden ist und am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Gewalt in der Partnerschaft wurde damit zum Offizialdelikt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltschutzgesetz

So war´s gedacht, so wurde es beschlossen!

Unter dem Aspekt muss man sich auch nicht wundern, wenn das Gros der Obdachlosen durchweg Männer sind. Fast 500 Frauenhäuser, ein Wohnungsgarantiegesetz (GewSchG), die Frau von heute lebt in sozialer Sicherheit. Eine Sicherheit, die Männern in diskriminierender Weise vorenthalten wird.

GewSchG: Der Rechtsstaat ist der Wohnungsbeschaffer für Frauen bei Trennungen!

MitGlied, Tuesday, 06.05.2014, 13:31 (vor 3646 Tagen) @ Jose Morales

Eine Sicherheit, die Männern in diskriminierender Weise vorenthalten wird.

Die Folgen dieses Gesetzes richten sich gegen die zukünftigen Profiteure, wenn der Inhalt deutlich sichtbar für Alle kommuniziert wird.

Ich als Mann würde niemals mit einer Frau zusammenziehen und dabei meinen bisherigen Wohnsitz/Wohnung aufgeben wenn ich Gefahr laufe, dass ich aufgrund einer willkürlichen kurze-Prozess-Entscheidung meine Wohnung verlieren könnte.

Dadurch nimmt die finanzielle Attraktivität eines Mannes natürlich rapide ab, denn wenn Mann seine eigene Wohnung hat, wird er sich wohl kaum im gesteigerten Umfang an einer gemeinsamen Wohnung beteiligen. Dadurch wird es für viele Frauen schwerer eine entsprechende Wohnung alleine zu bekommen, es sei denn Frau entscheidet sich in Gegenden mit hohem Leerstand zu ziehen (u.a. soziale Brennpunkte)

Schon jetzt haben es Frauen schwerer Männer mit Kinderwunsch zu finden, Arbeitsplätze ohne Befristung zu finden... Und das nur wegen der vielen idiotischen Naturschutzgesetze.

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Man kann Parallelen zur staatlichen Wohnraumlenkung in der Ex-DDR feststellen!

Musharraf Naveed Khan, Tuesday, 06.05.2014, 14:52 (vor 3646 Tagen) @ Jose Morales

Wer sich damals vor 1989 in der Ex-DDR "verdient" gemacht hat, wurde vom Staat entsprechend belohnt.

Obwohl mit Beschluss vom 27.1.2000 dies vom Bundesverwaltungsgericht zum Unrecht erklärt wurde, wurde nur 1 Jahr später vom Deutschen Bundestag (Selbstverwaltung der amerikanischen Besatzungszone) das gleich funktionierende Gewaltschutzgesetz beschlossen. Wer sich als Frau bereit erklärt, freiwillig im feministischen Kontext auf seinen Mann/Partner einzuschlagen, bekommt von den staatlichen Wohnraumlenkern (Familiengerichte) die Wohnung zugesprochen.

Aktenzeichen: BVerwG 7 C 39.98 und 40.98 - Urteil vom 27. Januar 2000

Hier mal ein Auszug aus diesem Urteil ...

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 04/2000 vom 27. Januar 2000

"Prominentenregelung" im Wohnraumbewirtschaftungsrecht der DDR rechtfertigte keine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum
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Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei am 27.Januar 2000 verkündeten Urteilen entschieden, daß die in der DDR-Wohnraumlenkungsverordnung von 1967 enthaltene "Prominentenregelung" eine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum nicht rechtfertigte. Nach § 11 der Wohnraumlenkungsverordnung waren u.a. "Personen, die sich durch herausragende Leistungen bei der Stärkung, Festigung sowie zum Schutz der Deutschen Demokratischen Republik verdient gemacht haben", bevorzugt mit Wohnraum zu versorgen.

https://ssl.bverwg.de/entscheidungen/entscheidungen.php

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