Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Brutale 120 Tagessätze für brutale Vergewaltigungserfindung (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Monday, 21.07.2014, 16:30 (vor 3559 Tagen)

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/altoetting/regionales/Brutales-Sexualdelikt-war-erfunden;art22,254368

Nachdem die Kripo Mühldorf den Fall sofort übernommen hatte, gelang es den Beamten durch aufwändige Ermittlungen aber schnell, die drei jungen Männer, die nach Niederbayern weitergereist waren, ausfindig zu machen. Alle drei stritten eine Vergewaltigung vehement ab und sprachen von „einvernehmlichem Sex“ mit der 31-Jährigen.

Das angebliche Opfer wurde mit den Aussagen konfrontiert und gestand schließlich bei einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung die falsche Verdächtigung ein. Sie habe einer Bekannten gegenüber die Geschichte mit der Vergewaltigung als Ausrede erzählt.

Zwischenzeitlich akzeptierte die 31-Jährige die Zahlung eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Traunstein über 120 Tagessätze.


http://cuncti.net/haltbar/769-falsche-verdaechtigung-bei-vergewaltigung-und-sexuellem-missbrauch

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Brutale 120 Tagessätze für brutale Vergewaltigungserfindung

WilhelmTell @, Schweiz, Monday, 21.07.2014, 17:59 (vor 3559 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Diese Frau hatte aber sehr viel falsch gemacht. Normalerweise endet sowas nicht mal mit einem Gerichtsverfahren. Das ist typisch in einem Unrechtsstaat.

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Wenn ich so bin, wie ich bin, bin ich ich.

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Man muss bei solchen Beiträgen lesen, was die nicht geschrieben haben.

Musharraf Naveed Khan, Monday, 21.07.2014, 18:50 (vor 3559 Tagen) @ WilhelmTell

Diese Frau hatte aber sehr viel falsch gemacht. Normalerweise endet sowas nicht mal mit einem Gerichtsverfahren. Das ist typisch in einem Unrechtsstaat.

Du musst solch eine Zeitungsmeldung lesen können. Meine Erfahrung mit der Justiz ist, dass man nicht lesen muss, was die schreiben, sondern lesen muss, was die nicht schreiben. Ja klar, 120 Tagessätze klingt gewaltig, aber wie hoch ist solch ein "Tagessatz" bei der Falschbeschuldigerin? 1 Euro, 50 Cent? Wenn´s "hoch" wäre, hätten´s die schon geschrieben. Geh davon aus, dass es ein typisches Urteil von Frauenschützern war. Damit wollte man den Volkszorn nur besänftigen.

Der Strafbefehl ist in Deutschland sowas wie eine "Faule-Richter-Gerichtsverhandlung". Angeblich sind die ja sooooooooooooooooooooo überarbeitet und der Gesetzgeber hat denen damit die Möglichkeit gegeben, ihren Tisch ohne Streß und hochbezahlt leer zu räumen. Wer sich das nicht gefallen lässt ... und das sollte man! ... dann geht es vor Gericht. Ich wurde in Deutschland schon einige Male mit sowas bedacht, bin jedesmal vor Gericht und hab gewonnen. Am besten ist, man geht ohne so eine Dumpfbacke von Anwalt hin und verteidigt sich selbst. Dann gewinnt man nämlich immer.

600.- Euro

Oliver, Monday, 21.07.2014, 20:48 (vor 3559 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Der Betrag von ca. 600.- Euro (bei einer Tagessatzhöhe 5€ für Hartz IV Empfängerinnen) wird verschwiegen, der Name wird verschwiegen, das Bild der Verbrecherin wird verschwiegen, der Beruf wird verschwiegen, eigentlich wird alles verschwiegen......

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Liebe Grüße
Oliver


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