Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Drittklasiger Journalismus à la Alice Schwarzer und erstklassige Freisprüche bzgl. Vergew. hier: IDAR-Oberstein (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Monday, 17.11.2014, 13:23 (vor 3454 Tagen)
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Monday, 17.11.2014, 13:29

EINklassischer bzw. ein klassischer FREISPRUCH - Idar-Oberstein: Freispruch für 23-Jährigen nach Vergewaltigungsvorwurf - Richter Pfeifer: "Was sie getan haben, ist eine Sauerei."

Sag mir quando, sag mir quando, sag mir WANN die drittklasssige uninformierte und desinformierende Journaille aufhört, auf dem Niveau einer BILD-Zeitung-Gerichtsreporterin Alice Schwarzer von zweit- oder gar drittklassigen Freisprüchen zu schreiben. Dabei würde bereits EIN Blick ins Gesetz und/oder ein Blick in die Rechtsverfolgungsstatistik der jeweiligen statistischen Landesä ...

http://www.jurablogs.com/2014/11/17/einklassischer-bzw-ein-klassischer-freispruch-idar-oberstein-freispruch-fuer-23-jaehrigen-nach-vergewaltigungsvorwurf-richter-pfeifer-was-sie-getan-haben-ist-ein...


Und da war auch noch:

Auf ausdrückliche Nachfrage verneinte sie sogar, daß es ihr gegenüber zu einem Übergriff gekommen sei. Ihre Freundin sei Opfer eines solchen Übergriffs geworden. Im Ergebnis erfolgte der aus meiner Sicht bei dieser Sachlage unvermeidliche Freispruch. Es schließt sich allerdings die Frage an, ob die Staatsanwaltschaft nun ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen die Anzeigeerstatterin einleitet. Aber wer hierauf hofft, der rechnet wohl auch noch damit, daß demnächst wieder der Weihnachtsmann mit einem HoHoHo durch Kamine rutscht.

http://kanzleiundrecht.wordpress.com/2014/11/17/verfolgungseifer/

Verständigung? Nicht verstanden...

Wiki, Monday, 17.11.2014, 14:08 (vor 3454 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Verständigung? Nicht verstanden...

In einem gegen eine Mandantin geführten Strafverfahren hatte eine umfangreiche Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugen angestanden. Wir hatten auch bereits einige Tage verhandelt. Aufgrund der Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mußte nun von vorne begonnen werden.

In dieser Situation bot das Gericht eine Verständigung an: Für den Fall, daß ein umfassendes Geständnis abgelegt wird und meine Mandantin sich zur Widergutmachung des entstandenen Schadens verpflichtet, sollte das Verfahren im Hinblick auf zwei Anklagevorwürfe eingestellt werden. Den verbleibenden Anklagevorwurf betreffend nannte das Gericht einen "Strafkorridor", in dem sich das Urteil bewegen werde.

Ich leitete das Verständigungsangebot an meine Mandantin weiter, welche sich dann mit mir in Verbindung setzte. Grundsätzlich sei sie mit der Verständigung einverstanden. Aber über die vom Gericht vorgeschlagene Schadenswidergutmachung müsse man mit dem Gericht noch reden. Das Gericht habe völlig überzogene Vorstellungen. Es folgte eine ausführliche Erörterung der insoweit zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, an deren Ende ich den Auftrag erhielt, die Änderungswünsche der Mandantin an das Gericht heranzutragen.

[...]

Vom gleichen Autor wie beim vorstehenden Beitrag, Hervorhebung von mir
Verständigung? Nicht verstanden..., 30. Oktober 2014

Es muss natürlich "Wiedergutmachung" heißen. Die zweimal falsche Schreibweise steht der Vermutung, es handele sich um einen Flüchtigkeitsfehler entgegen. :-D

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