Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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BverfG-Urteil: Schlampe muß dem Scheinvater die Identität des Kegel-Erzeugers nicht preisgeben! (Allgemein)

Carlos, Wednesday, 18.03.2015, 15:04 (vor 3298 Tagen)

Servus!

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_73316898/rechte-von-scheinvaetern-bei-kuckuckskindern-geschwaecht.html

Einmal Scheinvater – immer Scheinvater, einmal der Gelackmaierte – immer der Gelackmaierte. Frauen können niemals etwas falsch machen, Frauen dürfen sich dümmer als Kleinkinder stellen, Frauen dürfen fast alles, und sie müssen fast gar nix – außer vielleicht ein paar Male pro Tag aufs Scheißhaus, aber vielleicht erfindet ja jemand auch dafür noch einmal etwas, um der holden Dämlichkeit den eigenen Gestank zu ersparen...
So, so... das hat also er betrogene Mann kein Auskunftsrecht über die Identität des Erzeugers des Kegels, weil darin angeblich „eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ liege. Komisch: Wenn eine 17-jährige mit einem 27-jährigen bumst, dann steht der doch mit einem Bein im Knast – von wegen „schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts“. Wie? Haste jahrelang gelöhnt für Lug und Betrug? Tja: Pech gehabt, Alter. Im umgekehrten Falle, wenn du z.B. blöd genug gewesen bist, für eine Samenbank ins Röhrchen gewixt zu haben, dann gilt das selbstverständlich nicht: Da kann am Ende sogar satt und kräftig Unterhaltsbleche auf dich zukommen...
Dieses BverfG ist schon längst zur Drecksbude verkommen. Erst vor ein paar Tagen die buchstäbliche Kehrtwende von 180° beim Musel-Kopftuch; ich vermute, als nächstes versucht sich eine das Recht auf Burka einzuklagen. Nicht zu vergessen all die vielen 180°-Pirouetten hinsichtlich der Rechtsprechung rund um den T€uro. Und jetzt das... Scheißhaufen, elender...

Carlos

--
Laudetur Iesus Cristus per ómnia sǽcula saeculorum.
為了小孩子我砸鍋賣鐵。。。
La vida es sueño...
Nayax t’ant’ apanta wajchanakaxa manq’añapataki…
Con không gần phải khiếp sợ, bố ở dây, cảnh giác...

BverfG-Urteil: Schlampe muß dem Scheinvater die Identität des Kegel-Erzeugers nicht preisgeben!

Varano, Città del Monte, Wednesday, 18.03.2015, 17:47 (vor 3298 Tagen) @ Carlos

Nur der Vollständigkeit halber, hier noch der Link auf die Original-Pressemeldung dieses Schlampenschutzvereins: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-016.html

Cordiali saluti,

Marc' Antonio Varano

Genauer gesagt: Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts schwächt die Position von betrogenen Vätern,

Maurius, Wednesday, 18.03.2015, 20:58 (vor 3298 Tagen) @ Varano

Wichtiger Beschluss zu Kuckuckskindern
Intimsphäre der Frau ist wichtiger als Unterhaltsanspruch des Scheinvaters

Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts schwächt die Position von betrogenen Vätern, die für ein sogenanntes Kuckuckskind Unterhalt gezahlt haben. Sie können die Frau nicht gerichtlich verpflichten, den Namen des Erzeugers preiszugeben, um von diesem Geld zurückzufordern. Die Verfassungshüter räumen dem Persönlichkeitsrecht der Mutter Vorrang ein.

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_73316898/unterhalt-mutter-muss-namen-von-echtem-vater-nicht-nennen.html

männerfeindlich und Geschlechtsrassismus: 99% der Urteile wird immer zu Gunsten für Frauen gegen Männer gefällt

Maurius, Wednesday, 18.03.2015, 21:22 (vor 3298 Tagen) @ Carlos

- kein Text -

männerfeindlich und Geschlechtsrassismus: 99% der Urteile wird immer zu Gunsten für Frauen gegen Männer gefällt

Oliver, Thursday, 19.03.2015, 04:12 (vor 3298 Tagen) @ Maurius

5000 Euro Strafe für heimlichen Vaterschaftstest

Heimliche Vaterschaftstests werden verboten. Laut dem neuen Gentechnikgesetz, das der Bundesrat angenommen hat, darf eine solche Untersuchung nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Wer dagegen verstößt, muss bis zu 5000 Euro Bußgeld zahlen. Auch für andere Gentests gelten neue Regeln.

http://www.welt.de/politik/article3744390/5000-Euro-Strafe-fuer-heimlichen-Vaterschaftstest.html

Strafbare Personenstandsfälschungen durch Mütter sollen damit geschützt werden!

http://www.wgvdl.com/forum2/board_entry.php?id=63054

--
Liebe Grüße
Oliver


[image]

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Schlampen unter sich ?

adler @, Kurpfalz, Wednesday, 18.03.2015, 23:17 (vor 3298 Tagen) @ Carlos

Aus rechtlichen Gründen musste ich das Fragezeichen setzen.

Dieses BverfG ist schon längst zur Drecksbude verkommen.

zum Beschluss des Ersten Senats vom 24. Februar 2015
- 1 BvR 472/14 -

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 472/14 -

[code]IM NAMEN DES VOLKES


In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
[/code]

der Frau M…,

- Bevollmächtigte:
Rechtsanwältin Almut Prang,
Markt 11-12, 23812 Wahlstedt -

gegen (...)


hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat -

unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Vizepräsident Kirchhof,
Gaier,
Eichberger,
Schluckebier,
Masing,
Paulus,
Baer,
Britz

am 24. Februar 2015 beschlossen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/02/rs20150224_1bvr047214.html

N O C H - F R A G E N , HAUSER ?
Hervorhebungen teilweise von mir.

Gruß
adler

--
Go Woke - Get Broke!

,Schlampe rettet Schlampe, Idee für Satire !

solwad, Wednesday, 18.03.2015, 23:41 (vor 3298 Tagen) @ adler

Zweifelt noch einer von euch, dass wir schon lange im einer der perfideste, männerfeindliche

Diktatur d. Menschheitsgesickte, leben ?s_teufel

Susanne Baer, Gabriele Britz

Varano, Città del Monte, Thursday, 19.03.2015, 07:09 (vor 3298 Tagen) @ adler

Gentili Signori,

zur Ergänzung: das vorliegende Urteil stammt vom Ersten Senat des BVerfG; und Susanne Baer, eine der beiden Quotentanten im Ersten Senat der Bundesverfassungsfeinde, ist Lesbe und bekennende Femistalinistin. Näheres dazu natürlich hier, denn Wikilügia unterschlägt wie üblich mal wieder so ziemlich alles, was man über diese Dame wissen muss.

Hat irgendjemand zufälligerweise irgendwelche Information über die zweite Punze im Ersten Senat, d.h. über Gabriele Britz? Denn dem Wikipedia-Artikel über sie glaube ich nur so weit, als sie (natürlich) wie schon die Baer von der SPD dorthin gehievt worden ist.

Cordiali saluti,

Marc' Antonio Varano

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Das Aussterben der besten Frauen der Welt hat sich wieder etwas beschleunigt

Borat Sagdijev, Thursday, 19.03.2015, 07:41 (vor 3298 Tagen) @ Carlos

Hoffentlich verbreitet sich die frohe Kunde dieses BverfG-Urteils schnell unter Männern. Es scheint ja selbst auf Pudel-Online nicht sehr euphemistisch-propagandistisch Frauenfreundlich formuliert.

Bald kennt doch jeder 2-3 "Trotz-Pille Papis" o.ä. die jetzt wieder bei Mutti im Keller von H4 wohnen.

Es ist auf jeden Fall ein wahrer Dienst an den ganzen armen Frauen die "Kind und Karriere" nicht vereinbaren können, a.k.a. für die sich kein Mann Esel findet der ihnen den ersehnten Mutti-Job finanziert und die deswegen auf die ungeliebte Arbeit müssen und dabei frustriert vor sich hin welken.

Eigentlich sollte man auch ein Youtube machen mit einer Schlampe die zu einem Mann sagt: "Hahaha, ich schieb dir ein Kind unter und du kannst gar nichts tun, du Loser!".

Gut aufgemacht und eine million views, das wär korrekt.

--
http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln

Solche männerfeindliche Urteile werden kaum von der feministischen faschistischen Lügenpresse verbreitet werden!

Erkenner, Thursday, 19.03.2015, 12:08 (vor 3298 Tagen) @ Borat Sagdijev

- kein Text -

Sämtliche verübte Verbrechen von Frauen werden durch kriminelle Handlanger gedeckt und geschützt?

Erkenner, Thursday, 19.03.2015, 12:12 (vor 3298 Tagen) @ Erkenner

- kein Text -

Wird schneller gehen als manche Frauen es glauben möchten....

Maurius, Thursday, 19.03.2015, 20:21 (vor 3297 Tagen) @ Borat Sagdijev

Eigentlich sollte man auch ein Youtube machen mit einer Schlampe die zu einem Mann sagt: "Hahaha, ich schieb dir ein Kind unter und du kannst gar nichts tun, du Loser!".

Gut aufgemacht und eine million views, das wär korrekt.

Gibt es schon

https://www.youtube.com/watch?v=XGmXG1E7RF0

Allgemein hier in Googlesuche
https://www.google.de/search?q=Youtube+kuckuckkinder&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&channel=sb&gfe_rd=cr&ei=mx4LVZSIMcve-Qbz5IC4CA

stellen wir uns mal den umgekehrten Fall vor

Wurscht, Thursday, 19.03.2015, 20:33 (vor 3297 Tagen) @ Carlos

... auch wenn er technisch schwieriger und die passende Konstellation extrem selten ist:

Ein Mann schwängert nahezu gleichzeitig seine Frau und seine heimliche Affäre. Das Kind der Frau wird eine Totgeburt, und die Affäre hat keinen Bock auf ihr (gesundes) Kind. So wird das Affärenkind der offiziellen Frau (welche bei der Geburt nicht ganz bei Bewußtsein war) heimlich untergeschoben.

Später kommt es zur Trennung, und der Vater bekommt das alleinige Sorgerecht und wird alleinerziehender Vater.
Noch später erfährt die Mutter von dem Kuckukskind und möchte keinen Unterhalt mehr zahlen.

Das Gericht entscheidet, da der Vater aufgrund seiner Privatsphäre den Namen seiner Affäre nicht preisgeben muß (wo er in einer laufenden Beziehung noch so den Schwanz reinsteckt ist schließlich seine Privatsache, geht niemandem etwas an und steht unter gesetzlichem Schutz, sagt der Richter!), muß die Kuckuksmutter weiterhin Unterhalt zahlen.

Bei solchen Rollenvertausch-Geschichten wird der ganze Wahnsinn erst so richtig deutlich. Denn allein schon nach dem ersten Satz meines Gleichnis würde der #Aufschrei beginnen und hätte sich im letzten Absatz zur Empörungs-Supernova ausgeweitet. Nein, eine Hypernova.

stellen wir uns mal den umgekehrten Fall vor

Varano, Città del Monte, Thursday, 19.03.2015, 22:39 (vor 3297 Tagen) @ Wurscht

Gentili Signori,

den umgekehrten Fall?

Da brauchen wir gar keine derart konstruierten Beispiele, denn im Prinzip ist der umgekehrte Fall längst gerichtlich geklärt, z.B. durch das OLG Hamm und bestätigt durch den BGH.

Da ging es zwar um anonyme Samenspender, aber es ist völlig klar, dass die deutsche Justiz hier alles daran setzt, damit das Kind die Identität seines biologischen Vaters erfährt. Der Schutz der Intimsphäre, der im oben erwähnten Urteil eine so prominente Rolle spielte - na, dieser Schutz der Intimsphäre gilt offensichtlich nur für Frauen. Die Persönlichkeitsrechte von Männern hingegen sind unseren doppelmoralverseuchten Justizverbrechern aber auch so etwas von scheißegal ...

Cordiali saluti,

Marc' Antonio Varano

Bisher 1937 angenommen, tatsächlich immernoch Weimarer Republik!Verfsg. gibts nicht und seit 1990 auch kein GG.! Gmbh!

Urknall, Friday, 20.03.2015, 08:24 (vor 3297 Tagen) @ Carlos

- kein Text -

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