Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126030 Einträge in 30873 Threads, 293 registrierte Benutzer, 294 Benutzer online (2 registrierte, 292 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Vergewaltigungsvorwurf für Sorgerechtsvorteil: Freispruch (Falschbeschuldigung)

Christine ⌂ @, Sunday, 05.04.2015, 16:25 (vor 3317 Tagen)

Anbei ein Fall von institutionalisierter Falschbeschuldigung, der kaum noch angemessen kommentiert werden kann:

“… „Ich schlage keine Frauen und misshandle keine Kinder“, sagt der 46-jährige Angeklagte beim Prozess am Landgericht Gera und fügt gleich an: „Der Grund für die Anzeige ist ein Sorgerechtsstreit.“

Die Staatsanwaltschaft Gera hatte ihn angeklagt, weil er in den Jahren 2006 bis 2011 zwei Stieftöchter seiner damaligen Lebensgefährtin in Neustadt/Orla missbraucht haben soll. Das eine Mädchen habe er mehrfach vergewaltigt und gedroht, die „kleineren Geschwister in eine Leipziger Kiesgrube zu bringen, falls sie jemand etwas sagt“. Das andere Kind sei zumindest einmal schwer sexuell missbraucht worden, heißt es in der Anklageschrift.

In der Verhandlung bestreitet der Angeklagte vehement die ihm vorgeworfenen Taten. Sieben Jahre habe er mit der Mutter und deren Kindern unter beengten Verhältnissen zusammengelebt. Nach seinem Auszug habe er den Umgang mit der gemeinsamen Tochter vor Gericht beantragt. Zwei Tage vor der Verhandlung ging die Anzeige wegen sexueller Übergriffe eingegangen. …”[..]

https://familienschutz.wordpress.com/2015/04/05/vergewaltigungsvorwurf-fur-sorgerechtsvorteil-freispruch/

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Vergewaltigungsvorwurf für Sorgerechtsvorteil: Freispruch

Peter, Sunday, 05.04.2015, 16:40 (vor 3317 Tagen) @ Christine

In der Verhandlung bestreitet der Angeklagte vehement die ihm vorgeworfenen Taten. Sieben Jahre habe er mit der Mutter und deren Kindern unter beengten Verhältnissen zusammengelebt. Nach seinem Auszug habe er den Umgang mit der gemeinsamen Tochter vor Gericht beantragt. Zwei Tage vor der Verhandlung ging die Anzeige wegen sexueller Übergriffe eingegangen. …”[..]

Schudlig, ganz klar... Als drauf. Wenn er auch eine Frau mit zwei Kinder nimmt. Was für ein Idiot. Omegalusche. Sein Arbeitgeber soll besser eine Frau einstellen, dann passiert ihm sowas nicht mehr.

--
Ihr könnt mich alle mal

Avatar

Schnelle Justiz.

adler @, Kurpfalz, Sunday, 05.04.2015, 18:57 (vor 3317 Tagen) @ Christine

Zwei Tage vor der Verhandlung ging die Anzeige wegen sexueller Übergriffe ein.

Kannsde mal sehen. Die können doch, wenn sie wollen. Vor zwei Tagen angezeigt und schon vor dem Kadi. Aber Harry Wörz wartet 4 1/2 Jahre nach seinem lupenreinen Freispruch immer noch auf seine Haftentschädigungen.

Weiter im dort velinkten dem Originalbericht:

Wenn schon, denn schon:

Ein Mann aus Neustadt an der Orla soll zwei Stieftöchter aufs Brutalste missbraucht haben.

Und diese Chuzpke:
Ihre Mutter sagt öffentlich aus, verstrickt sich mehrfach in Widersprüche. Wenn sie der Vorsitzende Richter Berndt Neidhardt darauf hinweist, dass die Angaben von jenen bei der Polizei abweichen, unterstellt sie den Beamten eine falsche Dokumentation.

Angesichts eines sicheren Sieges schlecht vorbereitet:
So hätten die Mädchen nicht nur deutlich andere Tatzeiten genannt.

Erfahrener Richter:
„Es war eine deutliche Belastungstendenz erkennbar“, sagt der Vorsitzende Richter.
Ein Verhungernder klammert sich an sein Rettungsboot:

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Nebenklagevertreter noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen kann.

Die Angst der Presse vor der Stimme des Volkes:
Kommentare
Dieser Artikel kann nicht kommentiert werden.

Schöne Ostern
adler

--
Go Woke - Get Broke!

powered by my little forum