Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Neue Entscheidung des BVerfG stellt leibliche Väter und Kinder weiter rechtlos (Recht)

Christine ⌂ @, Wednesday, 08.04.2015, 13:35 (vor 3328 Tagen)

Bundesverfassungsgericht – biologischer Vater – Schwarze Adoption Der 24. Februar 2015 kann wohl mit Fug und Recht als rabenschwarzer Tag für die Rechte von Kuckuckskindern, Scheinvätern und leiblichen Vätern angesehen werden. Nachdem an diesem Tag zunächst, wie berichtet, das Auskunftsrecht eines Scheinvaters auf Nennung des biologischen Vaters abgewiesen wurde, um die sexualpsychologische Befindlichkeit der unterschiebenden Mutter zu schützen, öffneten die “Hüter unserer Grundrechte” mit einer weiteren Entscheidung auch noch Tür und Tor für die Schwarze Adoption.

Folgender Fall wurde auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht:

https://kuckucksvater.wordpress.com/2015/04/06/entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-stellt-leibliche-vater-und-kinder-weiter-rechtlos/

Das Original - 1 BvR 562/13 - http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/02/rk20150224_1bvr056213.html

Lange Zeit hat es geheißen, dass man nichts machen könne, wenn der Vater keine soziale Verantwortung übernommen hätte. Nun hat das ein Vater gemacht und nun ist es auch nicht richtig. Da muss man sich doch fragen, was in den Gehirnen der Richter so vor sich geht.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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Bürokratie versucht Realität aufzuhalten

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 08.04.2015, 17:27 (vor 3328 Tagen) @ Christine

Eigentlich hätte die Bürokratie die Realität der sicheren Vaterschaftsfeststellung anerkennen und die Gesetze daran anpassen können. Das Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzgeber ignoriert es und durch eine willfährige Justiz soll der Status Quo aufrecht erhalten werden. Bis sich da etwas ändert wird es noch bizarre Urteile geben. Das Bundesverfassungsgericht macht es sich wie immer bei unangenehmen Rechtsfragen einfach, und nimmt unter fadenscheinigen Gründen das Verfahren nicht zur Entscheidung an.

Die Begründung der Annahmeverweigerung "Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung" ist die faulste Ausrede, die ich in letzter Zeit gehört habe. Die Rechte des Vaters in Zeiten sicherer Feststellung zu klären ist mehr als grundsätzlich. Gerade durch moderne medizinische Verfahren ist eine Neubewertung der Sache wichtig.

[image] Das zeigt mal wieder dass das Bundesverfassungsgericht nichts anderes eine Folkloreveranstaltung mit geschmacklosen Kostümen ist.

Nicht erst seit dieser Entscheidung muss ich beim Bild des Bundesverfassungsgericht an Kasperltheatervorstellungen meiner Kindheit denken. Wegen der Kostümierung ist es mir nicht möglich bei solchen Bildern ernst zu bleiben.

"Unter den Talaren ist der Muff von tausend" Jahren bewahrheitet sich immer wieder.

Rainer

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[image]
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Neue Entscheidung des BVerfG stellt leibliche Väter und Kinder weiter rechtlos

Peter, Thursday, 09.04.2015, 07:41 (vor 3328 Tagen) @ Christine

Die Justiz hat sich festgefahren... Ich denke da an Planck:
Irrlehren der Wissenschaft brauchen 50 Jahre, bis sie durch neue Erkenntnisse abgelöst werden, weil nicht nur die alten Professoren, sondern auch deren Schüler aussterben müssen.

Planck ist der Urvater der Quantenphysik und hatte am Anfang Probleme mit der damaligen führende Wissenschaftler der Ätherphysik, die an ihre Forschung festhielten, obwohl er sie widerlegt hatte. U.a. forderte er Einstein, der im Grunde die Erkenntnisse der Ätherphysik in Quantenphysik umschrieb. Am meisten vom Hendrik Antoon Lorentz. Nur einer von vielen.

Unser Gericht hat sich festgefahren. Erfolge der Gerechtigkeit werden sich sehr schwer durchsetzen können. Zudem haben Juristen von Natur aus große Probleme ihr Versagen korrigieren zu können.

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Ihr könnt mich alle mal

Bürokratie versucht Realität aufzuhalten

Tomte, Thursday, 09.04.2015, 22:38 (vor 3327 Tagen) @ Rainer

Eigentlich hätte die Bürokratie die Realität der sicheren Vaterschaftsfeststellung anerkennen und die Gesetze daran anpassen können. Das Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzgeber ignoriert es und durch eine willfährige Justiz soll der Status Quo aufrecht erhalten werden. Bis sich da etwas ändert wird es noch bizarre Urteile geben. Das Bundesverfassungsgericht macht es sich wie immer bei unangenehmen Rechtsfragen einfach, und nimmt unter fadenscheinigen Gründen das Verfahren nicht zur Entscheidung an.


Sorry, aber in diesem Fall kann ich die Aufregung nicht verstehen. Der Typ hier hatte
9 Jahre Zeit, die Vaterschaft anzuerkennen, wartet aber ab, bis die Mutter
9 Jahre nach der Geburt einen anderen Mann die Vaterschaft anerkennen läßt, den sie
dann auch heiratet.

Die Begründung der Annahmeverweigerung "Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung" ist die faulste Ausrede, die ich in letzter Zeit gehört habe. Die Rechte des Vaters in Zeiten sicherer Feststellung zu klären ist mehr als grundsätzlich. Gerade durch moderne medizinische Verfahren ist eine Neubewertung der Sache wichtig.


In diesem Fall ist das einfach Unsinn. Es wurde hier überhaupt kein Vaterschaftstest
gemacht, weil unnötig. Denn alle beteiligten waren sich von Anfang an einig darüber,
dass der Beschwerdeführer hier tatsächlich der leibliche Vater ist. Das stand
in dem Verfahren überhaupt nicht zur Debatte.


"Da hier, anders als in früher entschiedenen Fällen, für das im Jahr 2002 geborene Kind bis zur Vaterschaftsanerkennung durch den neuen Partner der Mutter im Jahr 2011 keine Vaterschaft irgendeines Mannes für das Kind bestand, hätte der Beschwerdeführer als leiblicher Vater bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit die rechtliche Vaterstellung einnehmen können, ohne dass die Mutter oder Dritte dies hätten verhindern können. Dass dies nicht geschehen ist, liegt daran, dass der Beschwerdeführer bis zur Vaterschaftsanfechtung im Jahr 2012 die erforderlichen Schritte nicht unternommen hat, ohne dass er daran erkennbar gehindert gewesen wäre. Die rechtliche Vaterstellung zu erlangen, wäre ihm bis zur Vaterschaftsanerkennung durch den neuen Partner der Mutter im Jahr 2011 rechtlich ohne Weiteres möglich gewesen. Er hätte die Vaterschaft bis dahin nach § 1592 Nr. 2, § 1594 BGB anerkennen können. Hätte die Mutter die Zustimmung hierzu nach § 1595 Abs. 1 BGB verweigert, hätte der Beschwerdeführer die Vaterschaft nach § 1600d BGB gerichtlich feststellen lassen können. Dies war ihm auch nach der Trennung von der Mutter noch bis zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung durch deren neuen Partner möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte auch eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem neuen Partner und dem Kind der Erlangung der rechtlichen Vaterstellung durch den Beschwerdeführer, sei es durch Anerkennung sei es aufgrund gerichtlicher Feststellung, nicht entgegengestanden, weil diese nur die Anfechtung (§ 1600 Abs. 2 BGB), nicht aber die Anerkennung und gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ausschließt."

Ohne Zustimmung der Mutter kann in der BRD-GmbH kein Vater seine Vaterschaft anerkennen. (Punkt)

Don Camillo, Thursday, 09.04.2015, 22:59 (vor 3327 Tagen) @ Tomte

- kein Text -

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Bürokratie versucht Realität aufzuhalten

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 10.04.2015, 09:15 (vor 3327 Tagen) @ Tomte

Sorry, aber in diesem Fall kann ich die Aufregung nicht verstehen. Der Typ hier hatte
9 Jahre Zeit, die Vaterschaft anzuerkennen, wartet aber ab, bis die Mutter
9 Jahre nach der Geburt einen anderen Mann die Vaterschaft anerkennen läßt, den sie
dann auch heiratet.

Wann hat denn die Mutter die Mutterschaft anerkannt?

Wieso muss ein Mann die Vaterschaft anerkennen wenn man sie zweifelsfrei feststellen kann? Alle rechtlichen Regeln beruhen auf der Ungewissheit der Vaterschaft. Das ist von der Realität längst überholt.

http://de.wikimannia.org/Willk%C3%BCrliche_Vaterschaft

Rainer

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Illegitimes Haus! Es wundert, warum noch niemand in JA amok gelaufen ist.

Urknall, Saturday, 11.04.2015, 17:19 (vor 3325 Tagen) @ Christine

Es geht, um bereits bekanntem Räubertum zu erhalten.Für die Betroffennen ist umso belastender, wenn dieser das große Spiel bereits kennt, dennoch in der Praxis mit den kleinsten Trotteln und Sachbearbeitern plagen muß, die sich einfach nach den Befehlen rechtfertigen.Und ohne Rücksicht durchsetzen sollen, wollen.Auch noch das in Rechnung(Geld) stehlen sollen!
Bei diesen Gerichtinnen gehts um legitimation des Raub-,Parasitensystems! Das kann man am besten beurteilen, wenn man kein Jurist, Bastard oder sonstiger Ausscheidung ist.

Gug mal, rein" rechtlich": Du kannst in Kanada in Urlaub sein,.ich kann irgendwie mit deinem ahrzeug in BRD GmbH irgendwas anstellen.Wenn du zurück kommst kriegst du mindestens deinen Führerschein abgenommen.(Aus der aktuellen Forderung der MPU,weil die Delikte rückläufig wären wobei die Belegschaft verachtfacht wurde! Und diese dem Strassenverkehrsamt angehören und im ministerium als"Berater" die Gesetze schreiben.Wegen Verkehrssicherheit!)

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