Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Männer kauft Minikameras! (Recht)

Beelzebub, Tuesday, 26.04.2016, 15:11 (vor 2931 Tagen)

Und installiert sie an unauffälliger Stelle in Eurem Schlafzimmer (oder wo ihr sonst noch poppt). Nicht die feine englische Art, aber es kann u.U. Eure Rettung sein.

Näheres hier.

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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Männer kauft Minikameras!

Manhood, Tuesday, 26.04.2016, 17:22 (vor 2931 Tagen) @ Beelzebub

Richter Michael Rothbart sagte am Montag bei der Begründung des Freispruchs, dass er die Akten "mehrfach gelesen" habe. Und dass er durchaus davon ausgegangen sei, "dass an den Vorwürfen etwas dran ist" – ansonsten hätte er das Hauptverfahren auch nicht eröffnet.

Der Richter geht also von etwas aus, bevor das Verfahren eröffnet ist und ohne das Beweise vorliegen. Interessantes Eingeständnis, von einem rechtstaatlichen Verfahren nichts zu verstehen.

Abdallah F. machte vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch – was von vielen als eine Art Schuldeingeständnis gewertet wird.

Dürfe Juristen eigentlich nicht passieren.

Ihre Aussagen seien "glaubhaft" gewesen, sagte die Staatsanwältin.

Wie wäre es mit Beweisen statt mit Glauben? Wir sind hier nicht in der Kirche.

Auf die Frau wird nun ein Strafverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage zukommen.

Was ist mit Freiheitsberaubung, Irreführung der Rechtspflege und Verleumdung?

Es sei ihm "in 25 Jahren Richtertätigkeit noch nicht passiert, dass wir einen Fall hatten, in dem so energisch die Unwahrheit gesagt wurde", sagte er.

Woher weiss er das? Tauchten immer Beweisvideos auf?

"Die Kammer hat das große Glück gehabt, hier nicht in eine Falle zu tappen und den Angeklagten zu Unrecht zu verurteilen."

In einem Rechtsstaat muss man einem Angeklagten die Schuld nachweisen. In unserem System ist eine Verurteilung bzw. ein Freispruch Glückssache. Danke für das klare Statement eines Richters!

Grüsse

Manhood

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Swiss Lives matter!!![image]

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Lügenpresse: wie geschmacklos es ist, ohne Wissen der beteiligten Frau mit einer Videokamera einen Liebesakt aufzunehmen

SpiegelIn, Tuesday, 26.04.2016, 18:17 (vor 2931 Tagen) @ Beelzebub


Grund ist ein Video, das Abdallah F.s Verteidiger nach den Aussagen von Mara A. präsentierte. Es lässt sich jetzt vielleicht darüber diskutieren, wie geschmacklos es ist, ohne Wissen der beteiligten Frau mit einer Videokamera einen Liebesakt aufzunehmen. Im Nachhinein wird Abdallah F. sehr froh sein, es getan zu haben. Denn diese Aufnahme zeigt deutlich und unmissverständlich, dass es sich um einvernehmlichen Sex handelte. Staatsanwältin und Gericht schlossen auch aus, dass dieses Video an einem anderen Tag entstanden sein könnte. Mara A. hatte vor Gericht mehrfach betont, dass sie sich nur einmal in Abdallah F.s Wohnung aufgehalten habe – am Tag ihrer Vergewaltigung.

LOL, eine von Millionen Falschbeschuldigunen, die aufgeflogen ist. Kamera ist nicht nur für Voyeure ein Muss.

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Sicherung (dieser Artikel wird nicht lange im Netz stehen..)

SpiegelIn, Tuesday, 26.04.2016, 18:21 (vor 2931 Tagen) @ Beelzebub

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Genau das ...

Kurti ⌂ @, Wien, Tuesday, 26.04.2016, 19:53 (vor 2931 Tagen) @ Beelzebub

... hatte Nikos schon vor Jahren einmal geschrieben - als Satire! Na ja, Ihr wisst, was ich immer sage ...

"In jeder Wohnung muss sich ein vereidigter Notar aufhalten, der alles, was gesagt und getan wird, protokolliert; ersatzweise ist auch eine Videoschaltung zum Innen-ministerium möglich. Außerdem sollten in jedem Schlafzimmer mindestens ein bis zwei UNO-Blauhelmsoldaten stationiert werden. Wegen der Gewalt gegen Frauen und so.
Ja, und kann er das, der Notar? Ich meine, der soll aber dann wirklich schnell schreiben können:
'Ähm, Herr Nikos, können Sie bitte noch einmal von vorne, ich konnte leider nicht alles mitschreiben.'
oder
'So, und nun bitte gemeinsam alle beide noch mal die Drehung, aber dieses Mal langsam, wenn ich bitten darf.
Nein, nein! Nicht diese Drehung, die Drehung davor, meinte ich.'
'Frau Elisa, bitte die Beine ein wenig höher, ich kann sonst nicht erkennen, ob Ge-walt beim Eindringen im Sinne von § 13767 FemStGB vorliegt.'
Und wenn es eine Notarin ist?"

Gruß, Kurti

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Weitere männerrechtlerische Abhandlungen von "Kurti" in seinem Profil (Für Forums-Neueinsteiger: Nach dem Einloggen Klick auf das blaue Wort Kurti oben links.)

Suchmaschinen-Tags: Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit

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Arroganz? Oder wohl doch eher Standarddummheit der Justiz

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 27.04.2016, 07:29 (vor 2931 Tagen) @ Kurti

Arroganz der Justiz

... Es sei ihm "in 25 Jahren Richtertätigkeit noch nicht passiert, dass wir einen Fall hatten, in dem so energisch die Unwahrheit gesagt wurde", sagte er. ...

Von passiert kann hier keine Rede sein, denn er hat es bisher nur nicht bemerkt.

Was soll man auch von einem Menschen halten, dessen einzige Bildung darin besteht, Geschriebenes von anderen Leuten zu interpretieren. Juristen sind nur Schriftgelehrte ohne Bezug zur Realität. Eine Konfrontation mit der Realität empfinden sie meist als Belästigung.

Wenn man die Justiz kennt fragt man sich allerdings warum das Video überhaupt als Beweis zugelassen war, wurde es doch ohne Einverständnis der Falschbeschuldigerin angefertigt? Persönlichkeitsrechte und so ...

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

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Männer kauft Minikameras!

Dr.Bundy, Wednesday, 27.04.2016, 14:55 (vor 2930 Tagen) @ Beelzebub

haha, super. Beifall für unseren Geschlechtsgenossen, ich kann mir sein Grinsen gut vorstellen, als das alles aufgeflogen ist :D

Man geht schon dagegen vor!

pappi, Wednesday, 27.04.2016, 15:07 (vor 2930 Tagen) @ Beelzebub

Man geht schon dagegen vor! Der Feminismus und die Justiz braucht die Falschbeschuldigung. Erstaunlich ist, dass sich die Bundesnetzagentur darum kümmert.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzagentur-greift-gegen-getarnte-Spionagekameras-durch-3183593.html

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Ist doch eh nur für impotente Spanner

Borat Sagdijev, Wednesday, 27.04.2016, 19:37 (vor 2930 Tagen) @ pappi

- kein Text -

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http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln

Beelzebub, Thursday, 28.04.2016, 10:47 (vor 2930 Tagen) @ pappi

Verboten sind nach § 90 TKG nur Spionagekameras, die mit einem Sender oder dem Internet verbunden sind.

Mikrokameras, die nur aufzeichnen, das Aufgezeichnete aber nicht versenden, sind und bleiben erlaubt.

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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

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