Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126041 Einträge in 30878 Threads, 293 registrierte Benutzer, 262 Benutzer online (1 registrierte, 261 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Jein heißt Jein - oder doch nicht? (Recht)

Rosta, Wednesday, 29.06.2016, 17:51 (vor 2868 Tagen)

Rechtspolitik. Zum letzten Mal: Nein heißt Nein

Bundesrichter Thomas Fischer läuft beim letzten Auftakt bis zur wahrscheinlich finalen Sexualstrafrechts-Debatte wieder in Höchstform auf.


Auf vielfachen Wunsch – aber wirklich nur deshalb! – erlauben wir uns, zum Thema aller Themen, zur Entscheidungsschlacht von Gut und Böse, zur Mutter aller Strafrechtsreformen, also zur noch vor der Sommerpause umzusetzenden Reform des SEXUAL-Strafrechts ein letztes Mal Ausführungen zu machen.
Tastsache ist, der neue Tatbestand ist eine Mischung: aus Nötigung und "Missbrauch". Im Absatz 1 ist eine Pseudo-Nötigung bestraft: handeln gegen den "erkennbaren Willen". Was immer das sein mag: "erkennbar". Erkennbar für wen: Den Täter oder einen objektiven Dritten (etwa das Gericht)? Der Unterschied zwischen einem "erkennbaren" und einem "erkannten" Willen ist ersichtlich, dass es bei der Erkennbarkeit auf das tatsächliche Erkennen nicht ankommt; es reicht, dass die Erkenntnis gegeben sein könnte, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen (ordentliches Nachdenken; angemessene Anstrengung und so). Das heißt: Hier haben wir es mit einem Fahrlässigkeitstatbestand zu tun.
Das ist/wäre eine nach meiner Vorstellung absurde und unverhältnismäßige Ausweitung des Strafrechts. Voraussetzung wäre natürlich ein tatsächlich bestehender Widerwille. Es käme aber nicht darauf an, ob der Täter diesen tatsächlich erkennt, sondern nur darauf, ob er ihn erkennen könnte, wenn er sich anstrengen würde. Das ist die klassische Fahrlässigkeit. In Verbindung mit den Qualifikationen der Absätze 3 ff. führt das zu verfassungswidrigen Strafdrohungen für vermeidbare Irrtümer.

Im Absatz 2 des Tatbestands finden wir den bisherigen Paragrafen 179 Strafgesetzbuch wieder: sexueller Missbrauch willensunfähiger Personen. Die dogmatischen Verästelungen gehören nicht hierher, wohl aber der Hinweis: Dies ist die Verschmelzung des "Opfers" von Missbrauch und von Nötigung. "Missbrauch" (zum Beispiel von Kindern, von Jugendlichen, von Gefangenen, von psychisch Kranken, von Willensunfähigen) wird ja jetzt schon in vielen Tatbeständen bestraft. Er zeichnet sich dadurch aus, dass es auf den Willen der betroffenen Person überhaupt nicht ankommt, weil ihre Willensbildung entweder "defekt" ist oder als solche postuliert wird: Ein frühreifes Mädchen im Alter von 13 Jahren, 11 Monaten und drei Wochen darf einem Zungenkuss oder einem Griff an ihre Brust nicht zustimmen – sie ist "Kind" und muss daher auch gegen ihren Willen geschützt werden.
Ebenso ist es mit geisteskranken Personen: Sie dürfen einfach nicht zustimmen, auch wenn sie es wollen.
Diesen Personengruppen stellt das neue Gesetz nun Menschen gleich, die erwachsen, gesund, widerstandsfähig und nicht in einer Zwangslage sind. Menschen, die in keiner Weise unter Zwang stehen, aber aus unerklärlichen (s.o.) Gründen ihren entgegenstehenden Willen trotzdem nicht durchsetzen (und dies noch nicht einmal versuchen), werden endlich den Kindern und Geisteskranken gleichgestellt und "geschützt".

Kann diesen Artikel in Gänze nur empfehlen. Immerhin hat er neben der guten Analyse auch ein paar Lacher zu bieten.

Weil in dem Zitat eben das Wort Zwangslage fiel, nur eine kurze Ergänzung dazu: Quelle
Das Ausnützen einer Zwangslage kann vieles bedeuten. Ist die Frau in einer Zwangslage, wenn sie ihr Mann verlassen oder ihr den Zugriff zu seinem Konto sperren will, wenn sie nicht mit ihm schläft? Ist der Mann in einer Zwangslage, wenn ihn die Ehefrau auf die Straße setzt, wenn er nicht wieder mit ihr anstatt mit der Freundin schläft?


Nächste Woche geht's dann ins Finale. Wer dieses grandios spannende Public Viewing-Spektakel miterleben möchte, ist zur Bundestagsdebatte - 07.Juli 2016 - wahrscheinlich ca. 11 Uhr heeerzlich eingeladen. s_teufel

Avatar

Das Problem der postkoitalen Vergewaltigung ist älter als man glaubt.

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 29.06.2016, 20:46 (vor 2868 Tagen) @ Rosta

Satire aus den 50er Jahren ...

Was, der Hunderter ist falsch? Hilfe ich bin vergewaltigt worden!
unbekannte Frau am Bankschalter
http://www.wgvdl.com/zitate#01

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

powered by my little forum