Vergewaltigung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (Recht)
Ein kleines, interessantes Wikipedia-Fundstück zum Thema Rapeculture und völlig Rechtlosigkeit von Frauen in früheren Jahrhunderten.
Die Blutgerichtsbarkeit, auch als ius gladii ‚Recht des Schwertes‘, Blutbann, Hochgerichtsbarkeit (Hohe Gerichtsbarkeit), Halsgerichtsbarkeit oder Grafschafts-/Vogteirecht bekannt, war im Heiligen Römischen Reich die peinliche Gerichtsbarkeit („peinlich“ bezieht sich auf das lateinische poena ‚Strafe‘) über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden konnten, also „blutige Strafen“ waren.
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
(...)
Dies waren vor allem Straftaten wie Raub und Mord, Diebstahl, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, homosexueller Geschlechtsverkehr, Hexerei oder Zauberei und Kindesmord. Die Hinrichtungsformen bei einem Todesurteil unterschieden sich jeweils nach dem Verbrechen (zum Beispiel für Kindesmörderinnen das Ertränken, für Vergewaltigung[1] der Feuertod oder für Mord das Rädern) sowie nach der Person des Verbrechers. Die Hinrichtung durch Enthaupten war beispielsweise lange Zeit eine privilegierte Hinrichtungsmethode für Adelige und Freie.
https://de.wikipedia.org/wiki/Blutgerichtsbarkeit
Hervorhebungen im Text von mir.
Gruß, Kurti
--
Weitere männerrechtlerische Abhandlungen von "Kurti" in seinem Profil (Für Forums-Neueinsteiger: Nach dem Einloggen Klick auf das blaue Wort Kurti oben links.)
Suchmaschinen-Tags: Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit