Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Passend zu den Stöger-Kelle-Silvesternacht-Artikeln (Recht)

Kurti ⌂ @, Wien, Tuesday, 12.07.2016, 12:37 (vor 2855 Tagen)

Rechtliche Folgen hat eine Ohrfeige, die ein Mann im Linzer Hummelhofbad einem 17-jährigen Afghanen verpasst hatte, weil dieser seine zehnjährige Nichte unsittlich berührt haben soll. Jetzt wird der Onkel wegen Körperverletzung angezeigt, der Verdächtige streitet nach wie vor alles ab.
http://www.krone.at/Oesterreich/Taeter_geohrfeigt_Anzeige_gegen_Onkel_des_Opfers-Maedchen_belaestigt-Story-519481

Der Mann hat absolut richtig gehandelt. Mit So-eine-Scheiße-machst-du-nicht-noch-mal kann man unter Umständen bei gleichaltrigen europäischen Jungen etwas erreichen. Die Kulturbereicherer-Bengels jedoch verstehen keine andere Sprache.

Aber nichtsdestotrotz: Die Stinkarroganz der beiden Birgits kotzt mich nach wie vor gewaltig an.

Gruß, Kurti

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Weitere männerrechtlerische Abhandlungen von "Kurti" in seinem Profil (Für Forums-Neueinsteiger: Nach dem Einloggen Klick auf das blaue Wort Kurti oben links.)

Suchmaschinen-Tags: Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit

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hahaha - diesen Artikel bitte den selbsternannten Helden aus PI-News-Umfeld zeigen...

SpiegelIn, Tuesday, 12.07.2016, 13:40 (vor 2855 Tagen) @ Kurti


Anzeige wegen Körperverletzung

Bei der Polizei bestritt der 17- Jährige später den Übergriff und klagte über Kopfschmerzen. Bei einer Untersuchung im Spital konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Der junge Afghane wurde festgenommen, der Onkel des mutmaßlichen Opfers wegen Körperverletzung angezeigt.
"Keine unmittelbare Gefahr"

"Eine körperliche Attacke ist nur dann durch den Notwehrparagrafen gedeckt, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewehrt wird", erklärt der Rieder Staatsanwalt Alois Ebner. Zudem darf der Angegriffene oder Helfer nur das "gelindeste Mittel" anwenden, sonst läuft er Gefahr, wegen Körperverletzung angezeigt zu werden. Selbst eine Ohrfeige kann vor Gericht enden. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Richters.

Lügenpresse

Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden. Absolut eindeutiger Fall.

Ausschussquotenmann, Tuesday, 12.07.2016, 14:39 (vor 2855 Tagen) @ Kurti

Zu befürchten steht allerdings, dass jetzt das Strafmaß voll ausgeschöpft wird.
Zudem kann ich mir auch gut vorstellen, dass man die Rapefugees schon geschult hat, solche Behauptungen einfach mal ins Blaue aufzustellen und dann auf Opfer zu spielen.

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