Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Unrechtsurteil um den Weg für den Tatbestand der fahrlässigen Vergewaltigung zu ebnen? (Recht)

Ausschussquotenmann, Sunday, 23.04.2017, 13:07 (vor 2531 Tagen)

Das erste was den Leuten bei dem Urteil einfällt ist natürlich der Migrantenrabatt.Das Gericht ist vorsatzblind, ich sehe da eigentlich kein Problem mit dem Vorsatz.
Man kann nicht 4 Stunden auf einer Frau rumreiten, welche zudem fixiert ist, ohne während der 4 Stunden mal nachzufragen, ob das so genehm ist.

Da stelle ich mir die Frage, ob man solche Urteile nicht deshalb fällt und in die Öffentlichkeit bringt um die Notwendigkeit für die Erweiterung des Strafrechts um den Tatbestand der Fahrlässigen Vergewaltigung zu rechtfertigen.

Wieder nutzt man die Untaten von Bereicherern aus um das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Das kennt man schon aus der Kölner Sylvesternacht.


BRANDENBURG/HAVEL. Ein Türke ist von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
worden, obwohl er gegen den Willen einer Frau vier Stunden lang gewalttätigen Sex mit ihr hatte. Der Staatsanwalt räumte ein, der Freispruch müsse ein „schwerer Schlag“ für die Geschädigte sein, ohne Vorsatz sei eine Verurteilung jedoch nicht möglich, berichtete die Märkische Allgemeine Zeitung.

https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2017/gewalttaetiger-sex-gegen-willen-der-frau-tuerke-freigesprochen/

Unrechtsurteil? Nenene, komm.

Rosta, Sunday, 23.04.2017, 17:30 (vor 2531 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Schmeiß die junge Freiheit mit ihren irreführenden Artikeln auf die Müllhalde der Lückenpresse.

Es heißt dort also:
https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2017/gewalttaetiger-sex-gegen-willen-der-frau-tuerke-freigesprochen/
Das Schöffengericht glaubte dem Bericht nach sowohl dem Opfer, als auch dem Angeklagten, der die Tat als einvernehmlich empfand.
"Einvernehmlich."
:-) Hach, jaja.
Zum einen ist das Papierdeutsch.
Zum anderen, abgesehen von diesem irreführendem feministischen Neusprech der gemeinhin einfach leichtgläubig übernommen wird, wurde ohnehin das vorherige Strafrecht angewandt.

http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Sex-mit-Gewalt-aber-keine-Vergewaltigung
Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen. Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat.

http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Vergewaltigung-oder-doch-nur-wilder-Sex
Der 23 Jahre alte Gastwirtsohn schildert am Dienstag auf der Anklagebank, dass er etwa eine Woche zuvor von seiner festen Freundin verlassen worden sei. Daher sei er offen für die etwa gleichaltrige Nadine aus Plaue gewesen, mit der vorher nur Küsse ausgetauscht habe, aber keinen Sex hatte. In jener Nacht hätten beide Speed konsumiert und ein Bier zusammen getrunken.

Früher habe sie Sex mit ihm haben wollen, nun habe auch er gewollt. Beide seien sich näher gekommen und hätten dann miteinander geschlafen. Einvernehmlich, „ein bisschen auf hart gemacht“. Sie hätten es nach dem ersten Mal noch einige Stunden lang erneut versucht, aber wegen der Drogen habe es nicht mehr geklappt.

Die Erzählung aus Sicht der Frau "fehlt" merkwürdigerweise.

http://www.drogen-info-berlin.de/htm/speed.htm
Sex mit Speed: Da Amphetamine eine euphorisierende und selbstbewusstseins-steigernde Wirkung besitzen, wirken sie bei Fokussierung auf den Körper auch stark auf die Libido (Sexualität). Die instinkthaften Triebe können geweckt werden und einen zeit- und raumvergessen sexuelle Begierden ausleben lassen. Die Empfindung ist rudimentär und kalt, aber extrem intensiv.

https://de.wikipedia.org/wiki/Amphetamin#Wirkungen_und_Nebenwirkungen
Amphetamin

Wirkungen und Nebenwirkungen

vermindertes Schmerzempfinden

---


Da stelle ich mir die Frage, ob man solche Urteile nicht deshalb fällt und in die Öffentlichkeit bringt um die Notwendigkeit für die Erweiterung des Strafrechts um den Tatbestand der Fahrlässigen Vergewaltigung zu rechtfertigen.
Das Urteil war richtig.
Der Sprachgebrauch und die gleichgültige wie leichtfertige Übernahme verwirrender Begriffe ist hier das eigentliche Problem.

Habe mal ein wenig Google angeschmissen. Erschreckend wie viele noch so auf den Scheiß reinfallen. Und gegen den Migrantenbonus wettern, den es sonst auch tatsächlich gibt. Keine Frage. Aber hier geht es um was anderes: Man verliert Ursache und Wirkung weiterhin aus den Augen.

Für mich ist dieser Fall ein weiterer Beweis, dass das Volk einfach nur noch fertig hat.
Statt den Strippenziehern auf den Leim zu gehen, zerfleischen sie sich wie gehabt selbst. Und werden dabei auch noch wie man sieht als selbst ernannte Antifeministen, feministisches Recht bejubeln.
Hurra! Wo war nochmal vorn und hinten?

CDU
[image]

AfD
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"Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte. Wenn das, was gesagt wird, nicht stimmt, dann stimmen die Werke nicht. Gedeihen die Werke nicht, so verderben Sitten und Künste. Darum achte man darauf, daß die Worte stimmen. Das ist das Wichtigste von allem."

s_glaeser-anstossen

Unrechtsurteil? Nenene, komm.

Ausschussquotenmann, Sunday, 23.04.2017, 19:18 (vor 2531 Tagen) @ Rosta

Schmeiß die junge Freiheit mit ihren irreführenden Artikeln auf die Müllhalde der Lückenpresse.

Soso, als besser Deine Presse mit dem augewiesenen Experten Pfeiffer:
Vergewaltigungen führen vor deutschen Gerichten relativ selten zu Verurteilungen. Laut einer Studie von 2012 erlebten 8,4 Prozent der Frauen, die ihre Vergewaltigung angezeigt hatten die Verurteilung des Täter, berichtete Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen im Jahr 2014.
Da werden die Falschbeschuldigungen einfach mal unterschlagen....

Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen. Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat.

Und wenn der Dir den Kopf mit der Machete abhaut denkst Du vielleicht auch, dass er gar nicht glaubt Unrecht zu tun, sondern nur seine Religion des Friedens auslebt.

http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Vergewaltigung-oder-doch-nur-wilder-Sex
Der 23 Jahre alte Gastwirtsohn schildert am Dienstag auf der Anklagebank, dass er etwa eine Woche zuvor von seiner festen Freundin verlassen worden sei. Daher sei er offen für die etwa gleichaltrige Nadine aus Plaue gewesen, mit der vorher nur Küsse ausgetauscht habe, aber keinen Sex hatte. In jener Nacht hätten beide Speed konsumiert und ein Bier zusammen getrunken.

Früher habe sie Sex mit ihm haben wollen, nun habe auch er gewollt. Beide seien sich näher gekommen und hätten dann miteinander geschlafen. Einvernehmlich, „ein bisschen auf hart gemacht“. Sie hätten es nach dem ersten Mal noch einige Stunden lang erneut versucht, aber wegen der Drogen habe es nicht mehr geklappt.

Ach so, Wenn sie irgendwann mal gewollt hat gilt das bis zum Lebensende...

Maz ist nur eine Presse von vielen

Rosta, Sunday, 23.04.2017, 20:41 (vor 2531 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Ich traue niemandem mehr leichtsinnig über den Weg.
Mein Motto: So viel, so unterschiedliches wie möglich zusammentragen, und schließlich mit den eigenen Lebenserfahrungen abgleichen und abwägen. Abseits, gemäßigt,extrem. Je nachdem.
Dass ich die Maz hier zitiert habe diente nur eines: Den Fall vollständiger wiederzugeben.

Der Vollständigkeit halber sollte man so viele Informationen und Verbindungen zusammentragen, wie es einem wichtig erscheint. Oder erscheinen sollte.

Da werden die Falschbeschuldigungen einfach mal unterschlagen....

So ist es.
Hab sogar mal nen Video bzw. Zusammenschnitt drüber gemacht. Hier ein Ausschnitt davon (einfach nur die nächsten 5 Sekunden anschauen, genügt schon)
https://youtu.be/Lurtsb-XV_o?t=17m06s

Ach so, Wenn sie irgendwann mal gewollt hat gilt das bis zum Lebensende...
Hier ist nirgens von Wille die Rede. Sodern von Einvernehmlichkeit. Einverständlichkeit.
Oder soll ich den anderen verkorksten Begriff aus dem kack Strafrecht zitieren: "erkennbarer Wille" ?! Nur, was gilt hier als "erkennbar"? Was soll als erkennbar gewertet werden? Steht auch nirgendwo geschrieben.
Was bleibt?
Willkürlichkeit.

Einverständlich wie einvernehmlich sexuelle/geschlechtliche Handlungen sind dann außerordentlich romantisch verführerische Dates, in der der Mann die Frau dann förmlich fragt ob er sie küssen darf. Und als Sahnehäufchen darf man das wohl auch immer wieder tun. Was weiblicherseits wohl sehr "attraktiv" ist. Oh ja. Und überhaupt nicht gynozentrisch.

;-)

Diese Sache mit der Einverständlichkeit ist blanker Wahnsinn.

Das Lustige daran ist: Diejenigen die Interesse daran haben sollten diese Lehre zu beseitigen damit das Geschlechterverhältnis wieder besser werden kann, haben am Ende doch nur wieder zwei Sachen im Sinn: Gleichgültigkeit. Und Häme. Soll man halt selbst zusehen wie man ein Mann wird, der dann als einen Arschtritt nichtsdestotrotz patriotisch für andere einstehen soll. Hachja. Solche Leute kenn ich nur zu gut.
Die bei der jungen Freiheit gehören dazu.
Und die Maz? Kannte ich bislang noch nicht. Hab sie nur zu dem Fall den du hier verlinkt hast gefunden. Sie wird bei mir auch wieder in der Versenkung verschwinden.

Wie dem auch sei. Schönen Restsonntag noch.

Wie eine Richterin das neue Sexualstrafrecht pervertiert

Opal, Tuesday, 25.04.2017, 12:04 (vor 2530 Tagen) @ Rosta

das Opfer

a.) zu Beginn verbal dem Täter signalisierte, dass es keine sexualisierten Handlungen mit ihm wünschte,

b.) sich körperlich wehrte und ihm (mit zwischen den Gitterstäben eingeklemmtem Kopf!) den Rücken zerkratzte und

c.) "Aufhören"! schrie,

suggerierte die Richterin mit ihrer verfahrensentscheidenden Frage, ob der Täter nicht dennoch von einem Einverständnis hätte ausgehen können, das Opfer habe wohl seinen gegenteiligen Willen nicht deutlich genug erkennbar gemacht.

Hier eine weitere Quelle:

https://www.fischundfleisch.com/ineslaufer/freispruch-fuer-tuerkischen-vergewaltiger-wie-eine-richterin-das-neue-sexualstrafrecht-pervertiert-34163 s_teufel

Wie Blogger die Sexualität pervertieren

Rosta, Tuesday, 25.04.2017, 21:17 (vor 2529 Tagen) @ Opal
bearbeitet von Rosta, Tuesday, 25.04.2017, 21:39

Na dann schauen wir uns das doch mal an:

https://www.fischundfleisch.com/ineslaufer/freispruch-fuer-tuerkischen-vergewaltiger-wie-eine-richterin-das-neue-sexualstrafrecht-pervertiert-34163
hat mein Bloggerkollege Historix den Sachverhalt des aktuellen Brandenburger Skandalurteils schon detailliert beschrieben,
Es fehlt der Hinweis dass die beiden schon mal miteinander geküsst haben d.h. Interesse seitens der Frau vorhanden gewesen sein musste. Sei es aus sexuellem Begehren, oder als Prostituierung für die Drogen.
Zur Krönung suggeriert Historix, sie habe die Amphetamine gegen ihren Willen eingenommen.
Zitat Historix: "In Brandenburg wird eine junge Frau erst unter Drogen gesetzt" .
Zitat maz-online: "In jener Sommernacht hatte sich die Frau aus Plaue ins Stadtzentrum zur Wohnung des Gastwirtsohnes fahren lassen, von dem sie Drogen kaufen wollte."

Mit anderen Worten: Der Artikel von Historix ist nicht detailliert, sondern für den Arsch.

https://www.fischundfleisch.com/ineslaufer/freispruch-fuer-tuerkischen-vergewaltiger-wie-eine-richterin-das-neue-sexualstrafrecht-pervertiert-34163
das Opfer

a.) zu Beginn verbal dem Täter signalisierte, dass es keine sexualisierten Handlungen mit ihm wünschte,
http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Sex-mit-Gewalt-aber-keine-Vergewaltigung
Die beiden jungen Leute konsumierten sehr schnell die Droge Speed. Seinen anschließenden Wunsch, mit ihr ins Bett zu steigen, lehnte sie ab. Er sei nicht ihr Fall, nicht ihr Typ, sagte die Zeugin vor Gericht aus.
http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Vergewaltigung-oder-doch-nur-wilder-Sex
Der 23 Jahre alte Gastwirtsohn schildert am Dienstag auf der Anklagebank, dass er etwa eine Woche zuvor von seiner festen Freundin verlassen worden sei. Daher sei er offen für die etwa gleichaltrige Nadine aus Plaue gewesen, mit der vorher nur Küsse ausgetauscht habe, aber keinen Sex hatte. In jener Nacht hätten beide Speed konsumiert und ein Bier zusammen getrunken.

Früher habe sie Sex mit ihm haben wollen, nun habe auch er gewollt.

Frage: Wo ist hierzu die Stellungnahme des "Opfers" ? Warum nimmt sie bei ihm, mit ihm zusammen die Droge? Wollte sie doch nicht wirklich was von ihm? Warum hat sie ihn schon mal geküsst? Ihn gegenüber Interesse gezeigt?
Doch solche Fragen werden nicht gestellt. Komisch, komisch.

b.) sich körperlich wehrte und ihm (mit zwischen den Gitterstäben eingeklemmtem Kopf!) den Rücken zerkratzte und
Jaja, wie schlimm. Wie war das nochmal mit den Wirkungen von Speed? Spielt für die Ines wohl auch keine Rolle.

c.) "Aufhören"! schrie,
http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Sex-mit-Gewalt-aber-keine-Vergewaltigung
Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen.
Was wird das wohl für ein "Aufhören" gewesen sein? Ein forderndes, bestimmendes? Oder vielmehr ein beschämendes "Nein, das dürfen wir nicht"-Aufhören (sie hat einen Freund).
Wohl das Zweitere.

https://www.fischundfleisch.com/ineslaufer/freispruch-fuer-tuerkischen-vergewaltiger-wie-eine-richterin-das-neue-sexualstrafrecht-pervertiert-34163
suggerierte die Richterin mit ihrer verfahrensentscheidenden Frage, ob der Täter nicht dennoch von einem Einverständnis hätte ausgehen können, das Opfer habe wohl seinen gegenteiligen Willen nicht deutlich genug erkennbar gemacht.

Ich möchte die Richterin gerne fragen, wie das Opfer seinen Widerwillen denn noch hätte zum Ausdruck bringen sollen.
Wiederholende Gegenfrage: Hat sie das in Wirklichkeit, bestimmend und fordernd überhaupt getan?
Sieht für mich nicht so aus.

Die Richterin pervertiert damit die Neuerung des §177 StGB zugunsten des Täters - unter offensichtlicher Gewährung eines Kulturrabatts, denn seit 2016 muss die sexualisierte Gewalt gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person erfolgen.
Das neue Sexualstrafrecht gilt seit Anfang November 2016.
Passiert ist die Tat am 18.August 2016.

StGB §2 , Absatz 1 und 2
https://dejure.org/gesetze/StGB/2.html
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.

(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.

Also nichts von wegen Neuerung des STgb, stetige Einvernehmlichkeit und den "Nein heißt Nein" - Schwachsinn.

Der Artikel von Ineslaufer entpuppt sich spätestens hiermit also als lückenhaft mit Falschinformationen garniert. Und somit als wertlos.

Fazit

Die Brandenburger Richterin hat ein Skandalurteil der untersten Schublade gefällt.
Fazit: Die Autorin hat keinen Peil davon, wie manche da draußen in ihrem Bett ihre Liebesgelüste ausleben, als auch ausleben wollen.
Vielleicht sollte sie aber auch mal ne Portion Speed einnehmen oder sich mal ordentlich betrinken um zu erfahren, was Rauschmittel mit dem eigenem Körper, dem eigenen Wesen so alles anstellen können.

Ansonsten viel Spaß dann noch mit dem neuen Sexualstrafrecht. Dieser ist nämlich so richtig lustig. Ach, und ein Gruß an die "migrantkritische" AfD, dem augenscheinlichen Retter der Migrantenkultur, die dieses Nein heißt Nein befürwortet. Von Gleichberechtigung und Chancengleichheit, sowie einem "falsch verstandenen Feminismus" quatscht. Gleichzeitig eine Beziehungsanbahnung anscheinend für kein Liebesspiel mit den Grenzen hält. Und zur Krönung nichtsdestotrotz die Wehrpflicht einseitig für Männer einführen will.
Heil dem Gynozentrismus! Jein heißt Jein!

Ist das Ganze ein Trauerspiel, oder ein verkappt lustiges Theater? Bin mir noch nicht sicher.

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