Entwohnung eines Deutschen (Recht)
Mietrechtliche Regelungen haben je nach geschichtlicher Lage für einige keine Geltung mehr.
Auch im Dritten Reich gab es keinen Mieterschutz für juristisch sogenanntes Judenpack:
…Dabei waren sich die Gerichte des offenen Rechtsbruchs voll bewusst. So führte beispielsweise das Landgericht Berlin in einer Entscheidung aus dem Jahr 1938 aus, dass mietrechtliche Fragen in Bezug auf jüdische Mieter nicht durch Auslegung des geltenden Mietschutzgesetzes gelöst werden könnten, da es sich um eine weltanschauliche Frage handle. Als „Soldaten des Rechts“, wie es der Präsident des berüchtigten Volksgerichtshofes Roland Freisler ausdrückte, entwickelten Richter und Staatsanwälte ein beträchtliches Maß an Eigeninitiative und weiteten beispielsweise die gegen Juden gerichtete Gesetzgebung noch über den Wortlaut der Paragraphen aus.
http://www.zeitgeschichte-online.de/themen/der-dolch-unter-der-richterrobe
Hier ein Bericht darüber wie Spekulanten mithilfe einer volksfeindlichen Justiz heutzutage Deutsche entwohnen und in die Obdachlosigkeit treiben.
https://anonfile.com/u4o5cbcfb8/Entwohnung_eines_Deutschen.pdf