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Gerichtsgutachterin muss Schmerzensgeld zahlen.... (Falschbeschuldigung)

Manhood, Thursday, 23.11.2017, 13:18 (vor 2345 Tagen)

Mangelhaftes Gutachten

Psychologin muss Justizopfer Schmerzensgeld zahlen

Zwei Jahre lang saß Norbert Kuß unschuldig im Gefängnis - weil er angeblich seine Pflegetochter missbraucht haben sollte. Nun bekommt der 74-Jährige 60.000 Euro Schmerzensgeld.

Wegen eines mangelhaften Gutachtens einer Psychologin saß Norbert Kuß zwei Jahre zu Unrecht im Gefängnis. Nun hat der 74-Jährige den jahrelangen Rechtsstreit gegen die Frau gewonnen: Das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken sprach ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu.

Hier geht's weiter:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/saarbruecken-gutachterin-muss-justizopfer-norbert-kuss-schmerzensgeld-zahlen-a-1179916.html

Grüsse

Manhood

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Swiss Lives matter!!![image]

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Gerichtsgutachterin muss Schmerzensgeld zahlen....

Kurti ⌂ @, Wien, Thursday, 23.11.2017, 13:34 (vor 2345 Tagen) @ Manhood

Dieses Urteil darf natürlich nicht dazu führen, dass Frauen nach Vergewaltigungsanzeigen kein Glauben mehr geschenkt werden darf ...

Nein, im Ernst: Gerecht wäre es, die Gutachterschlampe genauso viele Hafttage in einen Männerknast einzusperren.

Gruß, Kurti

--
Weitere männerrechtlerische Abhandlungen von "Kurti" in seinem Profil (Für Forums-Neueinsteiger: Nach dem Einloggen Klick auf das blaue Wort Kurti oben links.)

Suchmaschinen-Tags: Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit

Die Doppelnamen-Made von "Homburger Gerichtsgutachterin" heißt übrigens #Petra Retz-Junginger

Don Camillo, Thursday, 23.11.2017, 14:02 (vor 2345 Tagen) @ Kurti
bearbeitet von Don Camillo, Thursday, 23.11.2017, 14:32

Entscheidend sind bei solchen Fällen die Namen der TäterINNEN!

Schadensersatz-Klage gegen die Gutachterin
Im Januar 2015 wurde die Psychiaterin des Homburger Instituts Petra Retz-Junginger, die das Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt hatte, welches 2004 zur Verurteilung von Norbert Kuß führte, vom Landgericht Saarbrücken zu einer Schmerzensgeldzahlung von 50 000 Euro an Kuß verurteilt, weil das Gutachten grob fahrlässig erstellt und dabei wissenschaftliche Standards außer Acht gelassen wurden. Darüber hinaus wurde in dem Urteil festgestellt, dass die Gutachterin verpflichtet ist, Norbert Kuß den weiteren Schaden zu erstatten, der ihm durch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und durch die Kürzung seiner Pensionsbezüge entstanden ist. Ebenso wurde in dem Urteil festgestellt, dass jene Sachverständige verpflichtet ist, Norbert Kuß die künftigen weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten, die ihm durch das fehlerhafte Gutachten und durch die dadurch resultierende Inhaftierung entstehen werden.


Teilformatierte Sicherungskopie des Wikiprawda-Beitrags als Grundlage für eventuellen WikiMANNia-Beitrag (lieber Wiki, habe leider momentan keine Zeit den anzfertigen. Der Wiki-Lügia-Beitrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen staatlicher Zensur im Netz-Orkus verschwinden.): https://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_Ku%C3%9F#Schadensersatz-Klage_gegen_die_Gutachterin

Norbert Kuß
Norbert Kuß (* 1943) ist ein deutsches Justizopfer. Er saß, infolge einer Falschaussage seiner Pflegetochter und infolge eines fehlerhaften Glaubwürdigkeitsgutachtens, 683 Tage unschuldig im Gefängnis. Er war 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen mehrfachen sexuellen Mißbrauchs seiner Pflegetochter zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.[1][2][3][4][5]

Inhaltsverzeichnis
1 Aufnahme der Pflegetochter
2 Anzeige und Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs
3 Entfernung aus dem Dienst und Schikane in der Haft
4 Neues Gutachten infolge einer Schmerzensgeld-Klage
5 Wiederaufnahmeverfahren und Freispruch
6 Schadensersatz-Klage gegen die Gutachterin
7 Einzelnachweise

Aufnahme der Pflegetochter
Das Ehepaar Kuß hatte 2001 ein damals zwölfjähriges Kind als Pflegetochter in ihre Familie aufgenommen, zu der auch ein Adoptiv- und ein Pflegesohn gehören. Das lernbehinderte Kind mit Heimerfahrung kam aus problematischen Verhältnissen und fiel als besonders aggressiv auf. Norbert Kuß und seine Ehefrau berichteten von "sehr sexualisiertem und provokantem Verhalten". Im Dezember 2002 eskalierte die Situation, woraufhin das Ehepaar Kuß die Pflegschaft des Kindes aufkündigte.[1][6]

Anzeige und Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs
Am 22. Januar 2003 erstattete die ehemalige Pflegetochter in Begleitung ihres leiblichen Vaters bei der Polizei in Saarbrücken Strafanzeige wegen sexuellem Missbrauch gegen Norbert Kuß. Das Mädchen behauptete, dass ihr Ex-Pflegevater sie wiederholt im Intimbereich berührt und missbraucht habe.[4][6]

Kuß beteuerte in den folgenden Vernehmungen stets seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, woraufhin Kuß im Mai 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Die ehemalige Pflegetochter hatte vor Gericht ihre Anschuldigungen wiederholt. Eine Sachverständige des Institutes für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie in Homburg stufte die Anschuldigungen als mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhaft ein.[1][6][7][8]

Erste Hinweise auf Sexual- und frühere Missbrauchserfahrungen des Mädchens wurden im Prozess überhört oder ignoriert.[6] Das Gericht ließ zudem ein Alibi für einen der benannten Tatzeitpunkte unberücksichtigt, weil es dem Mädchen und dem Gutachten mehr Glauben schenkte.[4] Eine Revision gegen das Urteil des Landgerichts scheiterte vor dem Bundesgerichtshof. Überdies scheiterten eine Verfassungsbeschwerde und zwei Wiederaufnahmeanträge, obwohl der Strafverteidiger von Kuß dabei unter anderem auf jenes Alibi hingewiesen hatte.[1][6]

Entfernung aus dem Dienst und Schikane in der Haft
Kuß war bis zu seiner Verurteilung als technischer Beamter bei der Bundeswehr tätig. Infolge der Verurteilung wurde Norbert Kuß von seinem Dienstherrn, nach 46 Jahren Dienstzeit, zwangsweise aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Ferner wurden ihm seine Pensionsansprüche aberkannt.[1][6][8] Sein Haus in Marpingen stand in der weiteren Folge kurz vor der Zwangsversteigerung.[4] In der Haft wurde Kuß von Mitgefangenen fortgesetzt schikaniert, da er im Gefängnis als Kinderschänder galt. Diese stehen in der "Knasthierarchie" ganz unten.[1][6][8][9]

Neues Gutachten infolge einer Schmerzensgeld-Klage
Die ehemalige Pflegetochter verklagte Norbert Kuß während seiner Haftzeit zivilrechtlich auf Zahlung von 25 000 Euro Schmerzensgeld an sie. Die Zivilrichter am Landgericht Saarbrücken wiesen diese Klage als unbegründet ab. Im Gegensatz zu ihren Kollegen von der Strafkammer waren sie nicht mit der erforderlichen Gewissheit davon überzeugt, dass Kuß das Mädchen missbraucht hatte. Hiergegen legte die Ex-Pflegetochter Berufung ein. Das Saarländische Oberlandesgericht verfügte daraufhin in dem Berufungsverfahren die Einholung eines neuen Glaubwürdigkeitsgutachtens. In dem neuen Gutachten kam der Direktor der Freiburger Uniklinik für Psychiatrie zu dem Ergebnis, dass die Angaben der Ex-Pflegetochter zu dem angeblichen Missbrauch durch Kuß als "nicht erlebnisorientiert" angesehen werden müssen. Diese Angaben seien nicht glaubwürdig und das der Verurteilung zugrunde liegende Gutachten weise gravierende methodische Mängel auf. Die ursprüngliche Gutachterin hatte auch nicht beachtet, dass das Mädchen schon im Alter von zehn Jahren den ersten Geschlechtsverkehr hatte. Daraufhin wies auch das Oberlandesgericht die Schmerzensgeld-Klage der Ex-Pflegetochter ab.[1][4][6][8]

Wiederaufnahmeverfahren und Freispruch
Aufgrund dieses Urteils und anhand des neuen Glaubwürdigkeitsgutachtens stellte Kuß 2009 zum dritten Mal einen Wiederaufnahmeantrag betreffend seiner strafgerichtlichen Verurteilung aus dem Mai 2004. Auch dieser wurde vom Landgericht abgewiesen. Erst als Kuß dagegen Sofortige Beschwerde eingelegt hatte, ordnete das Saarländische Oberlandesgericht ein Wiederaufnahmeverfahren an. Infolge dessen wurde Kuß im November 2013 vom Amtsgericht Neunkirchen nachträglich freigesprochen.[10] Die ehemalige Pflegetochter trat in dem Wiederaufnahmeverfahren als Nebenklägerin auf, verweigerte dabei aber die Aussage bei ihrer erneuten Vernehmung als Zeugin.[6]

Schadensersatz-Klage gegen die Gutachterin
Im Januar 2015 wurde die Psychiaterin des Homburger Instituts Petra Retz-Junginger[11], die das Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt hatte, welches 2004 zur Verurteilung von Norbert Kuß führte, vom Landgericht Saarbrücken zu einer Schmerzensgeldzahlung von 50 000 Euro an Kuß verurteilt, weil das Gutachten grob fahrlässig erstellt und dabei wissenschaftliche Standards außer Acht gelassen wurden.[1][3][4][7][9][12][13] Darüber hinaus wurde in dem Urteil festgestellt, dass die Gutachterin verpflichtet ist, Norbert Kuß den weiteren Schaden zu erstatten, der ihm durch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und durch die Kürzung seiner Pensionsbezüge entstanden ist. Ebenso wurde in dem Urteil festgestellt, dass jene Sachverständige verpflichtet ist, Norbert Kuß die künftigen weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten, die ihm durch das fehlerhafte Gutachten und durch die dadurch resultierende Inhaftierung entstehen werden.[14]

Die Justizministerin des Saarlandes, Anke Rehlinger, drückte in einem persönlichen Gespräch ihr Bedauern gegenüber Norbert Kuß aus, wegen all dem, was er infolge des Justizirrtums durchmachen musste. Außerdem entschuldigte sie sich für die überlange Verfahrensdauer seiner Rehabilitation. Gemeint war damit der zwischenzeitliche Verlust der Gerichtsakte[4] und die Verzögerungen durch den Streit darüber, welches Gericht für das Wiederaufnahmeverfahren zuständig ist.[15] Zwischen dem dritten Wiederaufnahmeantrag (2009) und dem Freispruch 2013 waren vier Jahre vergangen.[1]

Einzelnachweise
1. Wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte. In: Süddeutsche Zeitung Online vom 30. Januar 2015.
2. Unschuldig hinter Gittern – weggesperrt und abgehakt. In: 3sat TV-Dokumentation vom 2. Juni 2015.
3. 50 000 Euro für Justizopfer Kuß – Richter verurteilen Gerichtsgutachterin zur Zahlung von Schmerzensgeld. In: Pfälzischer Merkur vom 30. Januar 2015.
4. Unschuldig in Haft wegen erfundenen Missbrauchs. In: Die Welt vom 29. Januar 2015.
5. Zwei Jahre unschuldig hinter Gittern. In: SR-Online vom 30. November 2013.
6. Wie die Lügen seiner Pflegetochter das Leben von Norbert Kuß aus St. Wendel zur Hölle machten. In: Saarbrücker Zeitung vom 30. November 2013.
7. Gutachterin der forensischen Psychiatrie zu 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. In: Saarländischer Rundfunk vom 29. Januar 2015.
8. Zehn Jahre nach seiner Verurteilung trifft Norbert Kuß Gutachterin wieder vor Gericht. In: Saarbrücker Zeitung vom 31. Oktober 2014.
9. Falsches Gutachten – Ich saß 683 Tage unschuldig im Knast. In: Bild-Zeitung vom 30. Oktober 2014.
10. 17 075 Euro für 683 Tage unschuldig im Gefängnis. In: Pfälzischer Merkur vom 30. Januar 2015.
11. Neue Prozessgegner für Justizopfer Kuß, Saarbrücker Zeitung vom 1. August 2017
Justizopfer Kuß erhält Schmerzensgeld. In: SR-Online vom 29. Januar 2015.
12. Entschädigung für 683 Tage unschuldig im Gefängnis. In: Bild-Zeitung vom 29. Januar 2015.
13. Landgericht Saarbrücken – Volltext des Urteils vom 29. Januar 2015, 3 O 295/13. In: Rechtsprechungsdatenbank des Saarlandes.
14. Rehlinger bedauert Justiz-Irrtum. In: Saarbrücker Zeitung vom 19. Dezember 2013.

Was passiert eigentlich, wenn sie keine Kohle hat oder Schlaftabletten nimmt?

phaidros52 @, Malta, Friday, 24.11.2017, 06:22 (vor 2344 Tagen) @ Don Camillo

- kein Text -

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"Prostitution is like dating, only more honest."

Falschbeschuldigungsverbrechen dürfen sich keinesfalls lohnen und müssen sehr sehr hart bestraft werden!

Marvin, Thursday, 23.11.2017, 19:08 (vor 2345 Tagen) @ Manhood

- kein Text -

Ärztin wegen Werbung für Abtreibung zu 6000,- Eur verurteilt.

Urknall, Saturday, 25.11.2017, 01:14 (vor 2344 Tagen) @ Manhood
bearbeitet von Urknall, Saturday, 25.11.2017, 01:26

Sie hätte auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben und gleich empfohlen, daß sie es auch geschwind in ihrer Praxis durchführen könne.
Dieses Urteil bezieht sich nicht gegen Abtreibung sondern um das "Werben" darum!Die Justiz nämlich schliesst Moral aus!

Gynokratie-Gazetten schreiben was von, "Sie hätte lediglich informiert" und vor dem Gericht hätten sich 400 Unterstützerinnen eingefunden.
https://www.welt.de/vermischtes/article170926761/Aerztin-verurteilt-weil-sie-Abtreibungen-auf-Homepage-auffuehrt.html

Gruss

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