Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Verar...e "hochzehn"! (Recht)

Micha, Obb., Friday, 13.04.2018, 06:32 (vor 2198 Tagen)

Jobcenter dürfen Zweit- und Drittfrauen bei Hartz IV nicht mehr anerkennen

VERARSCHE HOCHZEHN weil:

"...Deshalb müssten die Eheleute in einem solchen Fall als Partner in einem Hartz-IV-Haushalt anerkannt werden. Auch Vielehen dürfen nach der neuen Weisung nicht anerkannt werden, weil "nur eine Person als Partner" in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden könne. Das islamische Recht sehe zwar die Möglichkeit von Vielehen mit bis zu vier Ehefrauen vor.
Die BA stellt aber klar: "Die `Zweit- oder Drittfrau` bildet im SGB II regelmäßig keine Bedarfsgemeinschaft mit dem `Ehegatten`". Auch eine Anerkennung als eheähnliche Lebensgemeinschaft scheide aus, weil das Gesetz nur eine solche Partnerschaft zulasse. Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber trotzdem nicht befürchten
. Nach Angaben der BA wird eine nicht als "Partnerin" anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viert-Frau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt
...."

D.h. da eigenständige Bedarfsgemeinschaft im Endeffekt mehr KOHLE!

http://www.mmnews.de/politik/59865-jobcenter23

sG
Ms_kotzsmiley

Konvertieren?!

Micha, Obb., Friday, 13.04.2018, 18:43 (vor 2197 Tagen) @ Micha

JA!
Zum Islam wechseln, Hauptfrau plus 3 weitere, 10 Kinder und die Kohle rollt auf Schienen!

Sollte doch gehen, denn alle müssen gleich behandelt werden.:-D

Notfalls vorher 1 Jahr arab. Land.
Dubai...5 Sterne Palast all inkl.!

:-)))

sG
M aus dem Irrenhaus Ds_dflagg1

Als Alleinerziehende haben Zweit- und Drittfrauen Anspruch auf Mehrbedarfsbeträge

Wiki, Saturday, 14.04.2018, 00:51 (vor 2197 Tagen) @ Micha

Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber trotzdem nicht befürchten.
Nach Angaben der BA wird eine nicht als "Partnerin" anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viert-Frau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt.

Als Alleinerziehende haben Zweit- und Drittfrauen sogar Anspruch auf Mehrbedarfsbeträge! s_traenenlachen

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