Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Gilt die DSGVO eigentlich auch rückwirkend? (Recht)

Alfonso, Thursday, 02.08.2018, 22:51 (vor 2091 Tagen)

Also wenn ich sowas hier lese, dann schüttle ich nur noch den Kopf:

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/aus-angst-vor-datenschutz-klagen-kita-schwaerzt-erinnerungsfotos-von-vorschulkindern-a2508189.html

Ich muss jetzt mal ketzerisch fragen: Hat jemand z.B. Adolf Hitler gefragt, ob seine Bilder ständig veröffentlicht werden dürfen? Welcher Anwalt vertritt die Persönlichkeitsrechte von AH und mahnt flächendeckend ab? Man spricht in solchen Fällen von "Postmortalen Persönlichkeitsrecht".

Gilt die DSGVO eigentlich auch rückwirkend?

tutnichtszursache, Thursday, 02.08.2018, 23:00 (vor 2091 Tagen) @ Alfonso

Ich muss jetzt mal ketzerisch fragen: Hat jemand z.B. Adolf Hitler gefragt, ob seine Bilder ständig veröffentlicht werden dürfen?

Bei Bildern mit zeitgeschichtlichem Hintergrund sieht die rechtliche Lage etwas anders aus. Und im übrigen gibt es das Persönlichkeitsrecht bei Bildnissen schon sehr viel länger als das DSGVO. Ich denke mal, daß denen das nur im Bezug zum DSGVO wieder ins Gedächtnis gekommen ist.

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