Gesetzentwurf zu Verhüllungsverbot im Gericht ... im Umkehrschluss ein Geständnis: Wir urteilen nach Nase! (Recht)
Gesetzentwurf zu Verhüllungsverbot im Gericht
Der Bundesrat fordert ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht und hat am 19.10.2018 beschlossen einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag. Das Gericht müsse sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik einer Person ausschöpfen können, um den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit von Aussagen bestmöglich aufzuklären.
Grundsätzlich habe ich für diese Islamheinis nichts übrig und stimme in diesem Punkt auch für ein Verhüllungsverbot. Dennoch hat dieser Gesetzentwurf einen Beigeschmack: Denken wir nur an Gustl Mollath und Horst Arnold! Unschuldig! ... vermutlich sahen sie nicht glaubwürdig aus. Es wurde von der Justiz also nach Nase geurteilt und in diesen ... wie auch in weiteren Fällen, zu Lasten unschuldiger Männer. Ein Gericht soll die Fakten bewerten und nicht das Aussehen. GenderGagaIsten verlangen das übrigens bei "Bewerbungen", bei denen nur das Zeugnis und keine Bilder verlangt werden. Vor Gericht soll das plötzlich anders sein?
Die Justiz ist sowieso vollkommen verblödet. Eine Personenverhüllung würde diese depperten Richter dazu zwingen, sich mit der Akte und der Sachlage zu befassen. Ich finde das grundsätzlich gut und das hat mit diesen Islamheinis absolut nichts zu tun. Auch ohne die müsste man die Angeklagten verhüllen. Auf Grund dieses "Gesetzentwurfes" müsste man alle Justizstatuen nun symbolisch von der Augenbinde befreien, denn die Justiz hat klargestellt, dass sie meint, nicht blind zu sein ...entneutralisiert doch hinschaut und "nach Nase" urteilt.