Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125762 Einträge in 30752 Threads, 293 registrierte Benutzer, 222 Benutzer online (0 registrierte, 222 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Strafbefehl gegen Lentze - Erster Verhandlungstag: Entscheidung vertagt. (Projekte)

trel, Tuesday, 19.02.2019, 16:34 (vor 1883 Tagen)

Siehe hier.

Ich bitte, die Einzelheiten dort nachzulesen, weil ich möglicherweise nachkorrigieren und/oder Ergänzungen anbringen muß, auch z.B. nach Rückmeldung meines Anwaltes. Der hatte mich beizeiten auch darauf hingewiesen, daß die Vorab-Veröffentlichung des Strafbefehls strafbewehrt ist, so daß ich den Wortlaut nachträglich gelöscht habe. Der darf erst veröffentlicht werden, wenn eine Entscheidung gefallen ist. Damit ist jetzt aber erst in einigen Wochen zu rechnen.

Übrigens ist der Prozeß in der Akte ausdrücklich als eine politische Sache deklariert.

trel

Strafbefehl gegen Lentze - Erster Verhandlungstag: Entscheidung vertagt.

Quixote, NRW, Tuesday, 19.02.2019, 17:46 (vor 1883 Tagen) @ trel

Hau rein Alter.

Brauchst Du finanzielle Unterstützung?

Zwanzig gebe ich. dass Du das durchziehst.

Väterliche bzw. ehemalig väterlich, Grüssr

Frank

--
Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.

Avatar

Frage

Mordor ⌂ @, DEUTSCHland, Tuesday, 19.02.2019, 19:01 (vor 1883 Tagen) @ trel

Was soll die Vorladung der Durchsuchungsbeamten bringen? Mehr als das du sie reingelassen und sie bei dir stasiiert haben, können die doch auch nicht sagen. Ich glaube eher, die wissen schon, dass ihr "Anklage" auf nur einem angebrochenem Bein steht. Wenn das eine junge Richterin ist, dann will sie vielleicht die letzten Tage im System nicht noch negativ auffallen, es gibt nämlich auch mal noch eine Zeit nach dem Merkel-Regime. Da möchte man sicherlich im Job bleiben. Ich gehe mal davon aus, dass sie hier jetzt mitliest und das realisiert.

Allerdings darfst du die Dumm-/Bosheit von denen nicht unterschätzen, solange die Sache nicht gelaufen ist. So ne durchfeminisierte Staatsanwältin spricht in der Regel fließend Scheißdreck. Das hast du ja schon in der Anklageschrift gelesen. Meine Erfahrung in solchen Verfahren ist: Den kurzen Prozess verliert man(n). Bei dir zieht es sich nun definitiv in die Länge, womit deine Option auf einen Sieg gehörig steigt. Denen wird´s vermutlich nur noch um die Verhinderung eines persönlichen Gesichtsverlustes gehen. Könnte mir vorstellen, dass die Staatsanwältin das nächste Mal gar nicht mehr auftaucht, sondern eine Vertretung kommt, die von nix weiß und dann ist der Fall beendet. Das wäre für Brautmeyer der absolute GAU.

Brautmeyer hat dich definitiv zum politisch Verfolgten in diesem Land gemacht. Den Status hast du unstrittig und gerichtlich belegt.

--
Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo

Frage

trel, Tuesday, 19.02.2019, 22:56 (vor 1882 Tagen) @ Mordor

Was soll die Vorladung der Durchsuchungsbeamten bringen?

Es scheint sich um einen formalrechtlichen Automatismus zu handeln.

Wenn das eine junge Richterin ist

sah übrigens ziemlich hübsch aus, meint mein Sohn, der es wissen muß. ;-)

Meine Erfahrung in solchen Verfahren ist: Den kurzen Prozess verliert man(n). Bei dir zieht es sich nun definitiv in die Länge, womit deine Option auf einen Sieg gehörig steigt. Denen wird´s vermutlich nur noch um die Verhinderung eines persönlichen Gesichtsverlustes gehen. Könnte mir vorstellen, dass die Staatsanwältin das nächste Mal gar nicht mehr auftaucht, sondern eine Vertretung kommt, die von nix weiß und dann ist der Fall beendet. Das wäre für Brautmeyer der absolute GAU.

Brautmeyer hat dich definitiv zum politisch Verfolgten in diesem Land gemacht. Den Status hast du unstrittig und gerichtlich belegt.

Das alles leuchtet mir ein bzw. möchte ich bestätigen. Der Herr Brautmeier (mit i, nicht mit y) hat sich da in etwas verrannt. Üblicherweise hat er es ja mit Pornoanbietern zu tun, die auf Bußgeldandrohungen im eigenen finanziellen Interesse ihre Angebote vom Netz nehmen. Es muß ihm völlig neu gewesen sein, daß jemand sich unbeeindruckt zeigt. Aber ich bin nun mal kein geschäftsmäßiger Anbieter, das hat auch das OLG bestätigt. Dennoch scheint er noch nicht verwunden zu haben, daß seine Zwangsmittel einmal keine Wirkung zeigten. Er muß, wie auch der Prozeßakte zu entnehmen ist, auf die Staatsanwaltschaft gehörig Druck ausgeübt haben und immer noch ausüben.

Umgekehrt, das möchte ich betonen, strebe ich weniger einen persönlichen "Sieg" an, als vielmehr einen Sieg für die Sache. Und die Sache, das ist die Würde des Mannes, also des Menschen. Die Hochachtung des Mannes ist nicht gleichzusetzen mit einer Verachtung des Weibes. In meiner kirchlichen Gemeinde sind, wie üblich, vorwiegend Weiber, und mit allen, ausnahmslos, stehe ich in einem guten Verhältnis.

Falls in der folgenden Verhandlung kein Freispruch erfolgt, gehen wir den regulären Instanzenweg. Ein Kompromißangebot werde ich nicht akzeptieren. Entweder die Würde des Mannes wird anerkannt ohne Wenn und Aber -, oder sie wird es nicht. Das muß zur Entscheidung kommen.

trel

Avatar

BM

Mordor ⌂ @, DEUTSCHland, Wednesday, 20.02.2019, 18:24 (vor 1882 Tagen) @ trel

Er muß, wie auch der Prozeßakte zu entnehmen ist, auf die Staatsanwaltschaft gehörig Druck ausgeübt haben und immer noch ausüben.

Das ist ja übel. Gibts dafür nicht einen Straftatbestand?

--
Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo

Strafbefehl gegen Lentze - Erster Verhandlungstag: Entscheidung vertagt.

Quixote, NRW, Tuesday, 19.02.2019, 19:09 (vor 1883 Tagen) @ trel

Sei froh, dass Du nicht so eine alte, bösartige und verbiesterte Richterin erwischt hast.

Bei mir war´s so und fortan war ich zumindest finanziell wieder freier.

Entsorgter Vater, leider, trotzdem, aber hatte wieder Luft zum Atmen.

Drück die Daumen. Frank.

--
Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.

Mein Sohn war anwesend!

trel, Tuesday, 19.02.2019, 22:26 (vor 1882 Tagen) @ Quixote

Sei froh, dass Du nicht so eine alte, bösartige und verbiesterte Richterin erwischt hast.

Bei mir war´s so und fortan war ich zumindest finanziell wieder freier.

Entsorgter Vater, leider, trotzdem, aber hatte wieder Luft zum Atmen.

Drück die Daumen. Frank.

Hallo und, damit ich nicht zweimal poste, an dieser Stelle meinen herzlichen Dank für dein finanzielles Angebot (s.o.). Materiell gesehen bin ich zwar arm, aber ich komme aus. Der Prozeß kostet mich auch nichts, zumal mein Anwalt (aus "Dunkeldeutschland") mich unentgeltlich vertritt, und dies auch in den folgenden Instanzen tun will.

Sorgerechtsprozesse laufen anders. Ich hatte es, wie du anscheinend, ebenfalls mit einer bösartigen Richterin zu tun. Das hat mich jahrelang ziemlich belastet, aber in gewisser Weise auch gestärkt.

Zum Glück hat mein Sohn die ersten vier Jahre mit uns in Afrika verbracht, so daß er schon gefestigt war, bevor dann in Deutschland - angestoßen durch feministische Agenten - der Familienstreit begann. Jetzt studiert er Wirtschaftsinformatik im zweiten Semester. Wir verstehen uns bestens. Ohne sich anzumelden, ist er heute früh nach Bonn gereist und zur Verhandlung erschienen. Und seiner Mutter habe ich längst verziehen.

Ich hoffe, daß es dir gut geht!

Meine besten Wünsche und Grüße!

trel

Sorry, war verhindert. Wann ist der nächste Verhandlungstag?

Don Camillo, Tuesday, 19.02.2019, 22:45 (vor 1882 Tagen) @ trel

Sei froh, dass Du nicht so eine alte, bösartige und verbiesterte Richterin

Sorgerechtsprozesse laufen anders. Ich hatte es, wie du anscheinend, ebenfalls mit einer bösartigen Richterin zu tun. Das hat mich jahrelang ziemlich belastet, aber in gewisser Weise auch gestärkt.

Gab es einen Gerichtsschreiber? Wegen dem Protokoll. Vom Familienunrecht weiß man, daß alle Verfahren ohne Rechtstaatlichkeit abgerotzt werden, da dort - bestenfalls - ein gefälschtes, äh, "Protokoll" der ideologisierten Richtermade existiert.

... Ohne sich anzumelden, ist er heute früh nach Bonn gereist und zur Verhandlung erschienen...

Hat er in irgendeiner Weise aufgezeichnet? Kommt eine Zusammenfassung? Wann geht das Verfahren weiter?

Wird noch bekanntgegeben.

trel, Tuesday, 19.02.2019, 23:02 (vor 1882 Tagen) @ Don Camillo

Wann geht das Verfahren weiter?

In einigen Wochen. Wir werden rechtzeitig eine Ladung erhalten.

Die heutige Verhandlung war in meinen Augen unkritisch, zumal ich die Aussage verweigert habe. Die Richterin wirkte wohlwollend. Näheres siehe im Weiberplage-Forum, doch viel zu sagen gibt es diesmal eigentlich nicht.

Gruß
trel

Mit Verlaub, ich kopiere den Beitrag mal zwecks Sicherung

Don Camillo, Tuesday, 19.02.2019, 23:39 (vor 1882 Tagen) @ trel

Hier geht's zum Strang "Strafbefehl gegen Lentze" in Weiberplage.

Sicherungskopie des relevanten Beitrags:

Erster Verhandlungstag: Entscheidung vertagt. - T.R.E.Lentze, Dienstag, 19. Februar 2019, 16:21 (vor 6 Stunden, 43 Minuten) @ T.R.E.Lentze

Anstelle des Richters Cszech, der den Strafbefehl ausgestellt hatte, erschien eine sehr junge, mädchenhaft wirkende Richterin. Nachdem sie die beanstandeten Einträge aus dem Weiberplage-Forum jeweils in voller Länge - nicht nur in der verkürzten, teilweise entstellenden Version aus der Anklage - vorgelesen hatte, erklärte sie, daß sie einen Tabestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sehe. Frauen bildeten keine beleidigungsfähige Personenmehrheit. Dies begründete sie mit einem BGH-Urteil.

Die Staatsanwältin sah das anders. Sie begründete ihren Widerspruch mit einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 2-10-2009, die durch den Bundestag zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Einigkeit bestand von Vornherein darüber, daß meinen Einträgen keine friedensstörende Eignung zukomme. Schließlich stand vom § 130 StGB nur noch Absatz 2, Satz 1., c) zur Diskussion, wonach bestraft wird, wer "Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden". Diesen Tatbestand sah die Staatsanwältin erfüllt.

Mein Anwalt hielt dagegen. Von Beschimpfung oder Verleumdung könne keine Rede sein, allenfalls von Verächtlichmachung. Diese halte sich aber im Rahmen der Meinungsfreiheit. Zudem stellte er klar, daß Männer in viel höherem Maße verächtlich gemacht wurden bzw. werden, ohne daß es zu Verurteilungen gekommen sei. So etwa im Falle des grünen Politikers, der behauptet hatte, alle Männer ("mich eingeschlossen") seien potentielle Vergewaltiger. Er, der Anwalt, werde im Anschluß selber einige Anzeigen gegen Männerhasser aufgeben, um zu ersehen, wie der tatsächliche Männerhaß juristisch bewertet würde.

Zu einem Urteil ist es heute nicht gekommen, weil ich auf Empfehlung meines (für mich unentgeltlich tätigen) Anwaltes die Aussage verweigerte. Es fehlten somit Zeugen, daß ich der Autor der beanstandeten Einträge sei - obwohl natürlich alle Anwesenden sich meiner Autorschaft subjektiv sicher gewesen sein dürften. In einer folgenden Sitzung, im März oder April, sollen dann die Polizisten als Zeugen vernommen werden, welche bei mir die Wohnungsdurchsuchung und die Beschlagnahme der Rechner vorgenommen hatten.

-------------------

Mein vorläufiges Fazit:

Ganz offensichtlich war der Richterin nicht an meiner Verurteilung gelegen. Aber auch die Staatsanwältin wirkte auf mich nicht allzu sehr von ihren eigenen Argumenten überzeugt. Treibende Kraft hinter dem Prozeß ist einzig die Landesmedienanstalt NRW. So die Auffassung meines Anwalts; aber auch für mich geht das aus der Prozeßakte ziemlich klar hervor. Anfänglich hatte die Staatsanwaltschaft sich geweigert, dem Verfolgungeifer der LfM stattzugeben; erst zuletzt, und anscheinend eher widerstrebend, ist sie dem nachgekommen.

Wie soll es weitergehen? Ich glaube, meine beabsichtigte Vorgehensweise nicht länger verschweigen zu müssen.

Was ich will, das ist schlichtweg Gleichberechtigung, genauer: Gleichheit vor dem Gesetz. Wenn straffrei zur Vernichtung der Männer aufgerufen werden darf (siehe das SCUM-Manifest der Valerie Solanas), dann muß auch straffrei zur Vernichtung der Weiber aufgerufen werden dürfen. Nicht, daß ich das vorhabe; es wäre unsinnig und soll nur den Extremfall bezeichnen, der aber in der gegenwärtigen Lage immer noch erlaubt sein muß. Erst wenn der veröffentlichte Männerhaß geächtet und verfolgt wird, werde ich in Umkehrung entsprechende Aussagen zurücknehmen.

Ich kenne das Gegenargument der Juristen, das ist der Grundsatz "Keine Gleichbehandlung im Unrecht". Diesem Grundsatz stimme ich zu, insoweit er angemessen ist. So etwa im Baurecht: Jemand hat ein Haus vorschriftswidrig gebaut, was aber erst im Nachhinein gesehen wurde; und nun will sein Nachbar bewußt und angeblich rechtmäßig ebenfalls gegen die Vorschrift verstoßen. Oder ich parke absichtlich falsch mit der Erklärung, daß es unzählige Falschparker gibt, von denen viele nicht bestraft werden.

Im vorliegenden Falle darf aber dieser Grundsatz nicht zur Anwendung kommen. Denn hier wird aus dem Ausnahmefall ein System gemacht. Anders gesagt, es wird aus der Verbindung des Volksverhetzungs-Paragrafen mit dem besagten Grundsatz ein Ermächtigungsgesetz zur Verfolgung politisch Andersdenkender geschmiedet. Die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, nämlich der Schutz gegen die Verfolgung von Minderheiten, wird hiermit gezielt in ihr Gegenteil verkehrt. Der Ungeist des NS käme erneut zur Geltung.

Dagegen wende ich mich, und dafür nehme ich auch das persönliche Risiko der politischen Verfolgung inkauf.

Übrigens warne ich davor, aus dem heutigen "glimpflichen" Abschneiden eine Berechtigung zum Optimismus abzuleiten. Tatsache ist, daß die Gynokratie sich immer mehr verfestigt; der Beschluß, im Parlament von Brandenburg die - an sich gesetzwidrige - geschlechtliche Parität einzuführen, sei nur beispielhaft angeführt. Und eine ideologisierte Politik neigt dazu, die Justiz für sich zu instrumentalisieren. Doch Widerstand ist möglich!

trel

Avatar

Nachtrag

Mordor ⌂ @, DEUTSCHland, Tuesday, 19.02.2019, 20:02 (vor 1882 Tagen) @ trel

Ich sage ausdrücklich, dass nicht alle Frauen so sind, aber das was man auf diesen Videos hier sieht, ist definitiv richtiger Müll.

https://twitter.com/Ingolstadt_01/status/1097500682154901508
https://twitter.com/i/status/1097877158566002690

So etwas sollte sich die Staatsanwältin einfach mal ansehen. Und dann sollte sie als "Rechtsvertreterin" alles dafür tun, damit soetwas nicht in unser schönes Deutschland invasieren kann. Sowas wollen wir hier nämlich nicht.

--
Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo

Die größtmögliche Zersetzung und Enteigung geht immer über mehrere Instanzen

Ausschussquotenmann, Wednesday, 20.02.2019, 07:15 (vor 1882 Tagen) @ trel

Bleibt abzuwarten was da letztendlich inszeniert werden soll. Viele haben an ihrer Seite noch einen parasitären verräterischen Anwalt. Das bleibt Dir erspart.

powered by my little forum