Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Der Totschlag von Köthen und die Umwertung des Rechts (Recht)

Christine ⌂ @, Sunday, 19.05.2019, 10:55 (vor 1797 Tagen)

Eine Kette von Verfahren zeigt: Die Justiz deutet die Opfer zu Tätern um und macht ihnen den körperlichen Zustand und Krankheit zum Vorwurf. So können Gewalttäter entweder gleich freigesprochen oder allenfalls milde bestraft werden.
 
Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Angeklagten verurteilt. Sie seien der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Gericht verhängte gegen den 17 Jahre alten Angeklagten am Freitag eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten. Er wird vermutlich bald freigelassen; Untersuchungshaft und Bewährung werden dafür in Anspruch genommen werden. Sein 19 Jahre alter afghanischer Landsmann wurde zusätzlich wegen zwei weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, so weit die aktuellen Berichte ganz sachlich.
 
Dann schreibt Focus-Online weiter: „Seine Familie reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Die Justizbeamten mussten eingreifen und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“
 
Man hat das Bild vor Augen: zwei harmlose Afghanen, denen irgendwie ein Toter dazwischen kam, und diese aggressive deutsche Familie, die Rache fordert. So sind sie, diese archaischen Sachsen, verlangen harte Urteile![..]
 
Nein, nicht durch Schläge und Tritte sei das Opfer ums Leben gekommen. Vielmehr sei er an einem Herzinfarkt gestorben. Die Ermittler von Kripo und Polizei sprachen von einem „versagensbereiten Herz.“ Damit war das weitere Verfahren vorbereitet, das bis zu dieser lächerlichen Verurteilung führte: Dem Opfer wurde seine Krankheit zur Last gelegt. Aus den schwereren Vorwürfen von Mord oder schon leichter: Totschlag, wurde der Weg zur bloßen Körperverletzung vorgezeichnet.[..]
 
Die Tat gegen Dominik Brunner https://de.wikipedia.org/wiki/Dominik_Brunner wurde von einem Richter beurteilt, der die Motive der Täter berücksichtigte; denen war Brunners Herz egal, die Brutalität der Täter wurde zum Maßstab, nicht das Herzkammerflimmern des Opfers.
 
In Sachsen-Anhalt dagegen dient die Krankheit des Opfers als Entschuldigung für die Täter schon bei der Staatsanwaltschaft; die Anklage dient der Produktion eines milden Urteils. Und es diente dazu, die Öffentlichkeit zu beruhigen. Denn wenige Tage vorher war es in Chemnitz zu Protesten gekommen, nachdem dort ein junger Mann von Asylbewerbern vor einem Geldautomaten erstochen und ein weiterer lebensgefährlich verletzt worden war. Köthen durfte nicht zu einem Fall Chemnitz werden, nachdem man schon Mühe genug hatte, die öffentliche Erregung von den Morden hin zu den Protestieren zu lenken, die man nur mit äußerster Anstrengung als Nazis diffamieren konnte. Seither ist viel von unflätigen Beschimpfungen, Hakenkreuzen und Hitlergrüßen die Rede, wenig von den Opfern.[..] https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/der-totschlag-von-koethen-und-die-umwertung-des-rechts/

Roland Tichy schreibt dann noch zu dem Mord an Niklas P. in Bad Godesberg einiges und dass auch in diesem Fall die Erkrankung in Gehirn (Aneurysma) eine Rolle bzgl. der Anklage gespielt hat. Nun hat der mutmassliche Täter Walid S. wieder einen Menschen ins Krankenhaus getreten und sitzt deshalb in Untersuchungshaft.

Tja... so läuft das nun mal mit dem Minderheitenschutz, Kollateralschäden inbegriffen http://de.wikimannia.org/Minderheitenschutz

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

"versagensbereites Herz"

Mus Lim ⌂ @, Monday, 20.05.2019, 02:06 (vor 1797 Tagen) @ Christine

Der Holocaust muss umgeschrieben werden!

Die Opfer sind damals nicht am Gas oder am Tötungswillen der Nazis gestorben, sondern an ihren "versagensbereiten Herzen" ...

*sarkasmus aus*

Im Fall Dominik Brunner wurden die beiden Täter zu Haftstrafen von 7 Jahren und 9 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Richter prägte damals den Satz, wonach ein Täter keinen Anspruch auf ein gesundes Opfer habe. In der Begründung heißt es: Zunächst griffen die Täter Dominik Brunner mit Körperverletzungsvorsatz an. Der ging zu Boden. Als Markus Sch. zutrat, "war ihm bewusst, dass Brunner sich nicht mehr wehren konnte und nahm tödliche Folgen in Kauf. Daher hat er zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt", sagt Richter Baier. Das "versagensbereite Herz" war damals noch nicht erfunden.

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Das hat leider mit Sarkasmus recht wenig zu tun.

Alfonso, Monday, 20.05.2019, 06:41 (vor 1797 Tagen) @ Mus Lim

Auf der Basis der heutigen Rechtssprechung war das damals 6 Millionen Mal Körperverletzung mit Todesfolge und kein Mord. In vielen Totenscheinen der in den KZ Umgekommenen wurde "Herzversagen" auch als Sterbegrund vermerkt. Man erkennt also auch hier wieder Parallelen der beiden Diktaturen. Ein normaler Mensch hält das nicht für möglich, aber je intensiver man sich damit beschäftigt, um geringer werden die heutigen Unterschiede zum damaligen 3. Reich. Unverständlich vor allem deshalb, weil die die linken Polit- und Medienparasiten ... incl. ihrer Antifa-Schlägerhorden ... stetig vorgegeben, genau dagegen zu kämpfen. In Wahrheit restaurieren und stabilisieren sie dieses NS-System erneut in der Gesellschaft ... in ganz Europa. Die Opfer der Russen, Amerikaner u. Engländer waren umsonst, Merkels Politik wirkt flächendeckend u. toxisch.

PS.: Anlehnend an die heutige herrschende Meinung und die daraus resultierende Rechtssprechung müsste man nun konsequenter Weise alle SS-Leute rehabilitieren und die Urteile neu überdenken.

Nachtrag

Alfonso, Monday, 20.05.2019, 07:28 (vor 1797 Tagen) @ Alfonso

Man muss natürlich auch dazu noch anmerken, dass viele "Aktivisten" von damals auch verurteilt wurde, ohne das man ihnen eine persönliche Schuld nachweisen konnte. Da wurde argumentiert mit ... "Man kann zwar persönlich keine Taten nachweisen, aber allein seine Anwesenheit hat dazu geführt, dass das Gesamtsystem funktionieren konnte."

Mit dieser Argumentation kann man heute auch ganze Asylheime wg. Mittäterschaft anklagen, ganze Verwaltungen, Ministerien, Behörden und Parteien. Das ist ja jetzt keine Erfindung von mir, sondern die Freisleretten von heute vollziehen das rückwirkend als Rechtsalltag. Gelegentlich reden sich ja Gewaltsystem heraus, dass ein Mord gerechtfertigt wäre, weil es damals eben dem "geltenden Recht" entsprach. Wir erleben aber gerade in Merkeldeutschland, dass zwar Deutsche radikal bestraft werden (Moscheebomber DD, 10 Jahre) und Messermörder laufen gelassen werden. In Chemnitz z.B. .... keiner war´s. Köthen? Die nicht! Herzversagen.

Wer will in solch einem "Rechtsstaat" wirklich noch leben?

Mit dieser Argumentation kann man heute auch ganze Asylheime wg. Mittäterschaft anklagen, ganze Verwaltungen, …

Mus Lim ⌂ @, Monday, 20.05.2019, 09:25 (vor 1796 Tagen) @ Alfonso

Mit dieser Argumentation kann man heute auch ganze Asylheime wg. Mittäterschaft anklagen, ganze Verwaltungen, Ministerien, Behörden und Parteien.

Das eröffnet ja ganz neue Perspektiven! :-)

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Der Totschlag von Köthen und die Umwertung des Rechts

Quixote, NRW, Monday, 20.05.2019, 19:11 (vor 1796 Tagen) @ Christine

Wenn die nicht mehr Richter wären, täte die jede Versicherungsanstalt mit Kusshand abgreifen..Die machen noch en Getöteten zum Täter. s_applaus

Frank.

(Das ist doch Aufforderung, zumindest Akzeptanz auf Einheimische einzu- prügel, treten.).

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Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.

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