Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten

Conny, Monday, 01.05.2006, 00:43 (vor 6564 Tagen)

Ist das geltende Recht, einem unverheirateten Kind automatisch den Namen der Mutter zu geben nicht eine Gefahr der Inzest? (wie oft das hier schon Thema war weiß ich nicht, mir geht das aber aktuell nicht aus dem Kopf)

Wäre es nicht sinnvoll, einem Kind immer den Namen des Vaters zu geben, damit Kinder später nicht unwissend Inzest begehen? Denn weiß ich, daß meine Flamme den gleichen Familiennamen trägt, würde ich doch prüfen, ob ich mit ihr nicht zuletzt verwandt bin. Mit unterschiedlichen Namen käme ich nicht auf die Idee. Gerade in Zeiten, in der mehr und mehr Kinder unehelich auf die Welt kommen, sollte das doch ein Thema sein?

Das fiel mir heute einfach so ein, nachdem ich jetzt schon zwei Briefe meiner Tochter bekam, die meinen Namen nicht mal richtig schreiben kann (sie ist 10).

Freundliche Grüße
Conny

Re: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten

Norbert, Wednesday, 03.05.2006, 18:36 (vor 6562 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten von Conny am 30. April 2006 21:43:

Ist das geltende Recht, einem unverheirateten Kind automatisch den Namen der Mutter zu geben nicht eine Gefahr der Inzest? (wie oft das hier schon Thema war weiß ich nicht, mir geht das aber aktuell nicht aus dem Kopf)
Wäre es nicht sinnvoll, einem Kind immer den Namen des Vaters zu geben, damit Kinder später nicht unwissend Inzest begehen? Denn weiß ich, daß meine Flamme den gleichen Familiennamen trägt, würde ich doch prüfen, ob ich mit ihr nicht zuletzt verwandt bin. Mit unterschiedlichen Namen käme ich nicht auf die Idee. Gerade in Zeiten, in der mehr und mehr Kinder unehelich auf die Welt kommen, sollte das doch ein Thema sein?
Das fiel mir heute einfach so ein, nachdem ich jetzt schon zwei Briefe meiner Tochter bekam, die meinen Namen nicht mal richtig schreiben kann (sie ist 10).
Freundliche Grüße
Conny

Hi Conny

Die Überlegung ist falsch.
Das Namensrecht hilft gegen derart versehentlichen Inzest gar nicht.

Bei Geschwistern mit gleichen Eltern ist es ohnehin müßig.
Hier wäre der Familienname gleich.

Bei Halbgeschwistern ist es immer irgendwo abweichend.
Denn egal, wessen Familiennamen(Vater/Mutter) man verwendet, für den jeweils anderen kommt ein anderer Name in Spiel.

Beispiel:
Prämisse, unterschiedliche Familiennamen, da keine Verheiratungen.
Mit Verheiratungen wird es aber noch undurchschaubarer.

Vater(A) hat zwei Kinder mit zwei Frauen(B und C).
Hat jedoch mindestens eine der Frauen(z.B. B) ein zweites Kind, mit einem anderen Vater(D), so haben wir nun immer zwei Familiennamen.

Wir haben folgende Kombinationen der drei Kinder:
AB,
AC
DB

AC und DB sind nicht miteinander verwandt, trügen hier immer unterschiedliche Namen.

AB und AC sind Halbgeschwister väterlicherseits.
Bei Verwendung des Vaternamens A wäre hier deine Überlegung zutrefffend.
Sie hätten den Familiennamen A.

AB und DB sind ebenfalls Halbgeschwister, aber mütterlicherseits.
Hier würde die Verwendung der Väternamen A und D aber nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.
Familiennamen wären A und D.

Bei der Verwendung der Mutternamen sieht es ebenso aus, nur daß jetzt die jeweils anderen Kinder von der Namensungleichheit betroffen wären.

Theoretisch ließe sich dieses Thema zwar mit Doppelnamen lösen.
Nur würde dann in der nächsten Generation schon Vierfachnamen notwendig werden, usw..

Denn Kind A-B würde sich ja vielleicht mit Kind E-F einlassen.
Name A-B/E-F ?

Ist eine Verheiratung in dieser Generation erfolgt, und nimmt einer der Ehepartner den Namen des anderen an, so verschwindet diese Information auch.

Nein, die Familiennamen helfen hier nicht weiter, nur ein Blick in die Geburtsurkunden beider Kinder, in der dann auch alle Eltern, mit allen deren Namen, eingetragen sein müssen.
Wobei dann aber auch keine Kukuckskinder vorhanden sein dürfen ;-)
Dann ist das Thema sowieso, so nicht lösbar.
<hr>
Also streng genommen hilft nur eine Verwandschaftsanalyse, analog zum selbstbestimmten Vaterschaftstest.
Nur in dem Erbgut ist die Information über Verwandschaftsverhältnisse sicher aufbewahrt.
Und gegen Kindesunterschiebung gefeiht.

Wie treffsicher diese Test für Bruder/Schwester-Beziehungen sind ist mir allerdings unbekannt.

Gruß
Norbert

Re: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten

Conny, Thursday, 04.05.2006, 15:06 (vor 6561 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten von Norbert am 03. Mai 2006 15:36:27:

AB und DB sind ebenfalls Halbgeschwister, aber mütterlicherseits.
Hier würde die Verwendung der Väternamen A und D aber nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.
Familiennamen wären A und D.

Sie hätten aber die gleiche Mutter und von daher wüßten sie häufiger, daß sie miteinander verwandt sind. Das war meine Überlegung dabei.

Freundliche Grüße
Conny

Re: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten

Norbert, Friday, 05.05.2006, 01:38 (vor 6560 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten von Conny am 04. Mai 2006 12:06:

AB und DB sind ebenfalls Halbgeschwister, aber mütterlicherseits.
Hier würde die Verwendung der Väternamen A und D aber nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.
Familiennamen wären A und D.

Sie hätten aber die gleiche Mutter und von daher wüßten sie häufiger, daß sie miteinander verwandt sind. Das war meine Überlegung dabei.
Freundliche Grüße
Conny

Ja, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Dann gehst du aber davon aus, daß alle diese Kinder auch bei der Mutter wohnen.
Und mit den leiblichen Vätern überhaupt keinen Kontakt haben, auch im schon reiferen Alter nicht.
Ja, nicht einmal wüßten, daß es diese Väter gibt :-((.

Solche Fälle gibt es zweifellos.
Vor allem, wenn es dann soziale Väter dazu gibt.

Muß aber nicht unbedingt so sein.
In der engeren Verwandschaft habe ich den Fall, daß eine Mutter zwei Kinder von verschiedenen Vätern hat.
Eines lebt allerdings bei dem leiblichen Vater, das andere bei der nun verheirateten Mutter.
Mutter, und damit auch das zweite Kind haben gar keinen Kontakt zum ersten Kind mehr :-(.
Richter machen auch so etwas möglich. :-(((

Aber im obigen Fall hättest du noch eine völlige Konfussion.
Drei eng verwandte Personen wohnen miteinander und haben auch drei verschiedene Familiennamen.
Nicht sehr praktikabel, wenn es z.B. um Krankenhauseinlieferungen o.ä. geht.

Die Thematik Kukuckskinder bleibt aber auch immer erhalten.
Kind erhält Namen des unfreiwillig sozialen Vaters.

Auch verbreitete Allerweltsnamen (Müller, Maier, ... ) helfen bei der Thematik nicht wirklich weiter.

Es bleibt eigentlich immer nur die Verwandschaftsanalyse, wenn man sicher sein will.

Gruß
Norbert

Re: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten

Conny, Friday, 05.05.2006, 14:26 (vor 6560 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Familiennamen eines Kindes bei unverheirateten von Norbert am 04. Mai 2006 22:38:45:

Sie hätten aber die gleiche Mutter und von daher wüßten sie häufiger, daß sie miteinander verwandt sind. Das war meine Überlegung dabei.
Freundliche Grüße
Conny

Ja, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Dann gehst du aber davon aus, daß alle diese Kinder auch bei der Mutter wohnen.

Das nicht. Aber Kontakt zur Mutter besteht heute häufiger als zum Vater. :-(

Und mit den leiblichen Vätern überhaupt keinen Kontakt haben, auch im schon reiferen Alter nicht.
Ja, nicht einmal wüßten, daß es diese Väter gibt :-((.

Dadurch, daß sie den Namen des Vaters haben, würde es auch den Kindern etwas leichter gemacht, den biologischen Vater zu finden. Ich habe allerdings auch eine Frau kennengelernt, die nicht mal den Namen des Vaters kannte. Wenn Mutter nicht will, kann man nichts machen. :-(

Solche Fälle gibt es zweifellos.
Vor allem, wenn es dann soziale Väter dazu gibt.
Muß aber nicht unbedingt so sein.
In der engeren Verwandschaft habe ich den Fall, daß eine Mutter zwei Kinder von verschiedenen Vätern hat.
Eines lebt allerdings bei dem leiblichen Vater, das andere bei der nun verheirateten Mutter.

Die Mutter meines Kindes hat auch Kinder von zwei verschiedenen Vätern und mein Kind trägt den Namen des Vaters der anderen Kinder. Noch bescheuerter.

Mutter, und damit auch das zweite Kind haben gar keinen Kontakt zum ersten Kind mehr :-(.
Richter machen auch so etwas möglich. :-(((

Und das noch im Namen des Volkes. Ähm ... wer ist eigentlich das Volk, von dem so ein Richter redet? Maßt er sich an, das Volk zu sein?

Aber im obigen Fall hättest du noch eine völlige Konfussion.
Drei eng verwandte Personen wohnen miteinander und haben auch drei verschiedene Familiennamen.
Nicht sehr praktikabel, wenn es z.B. um Krankenhauseinlieferungen o.ä. geht.

Tja, wie einfach war das früher. Eine bessere Durchmischung der Gene erreicht man allerdings heute vermutlich, wenn auch nicht mehr so oft. :-|

Die Thematik Kukuckskinder bleibt aber auch immer erhalten.
Kind erhält Namen des unfreiwillig sozialen Vaters.

Tja, dagegen gibt es nur ein Mittel, das dem Staat aber Geld kostet: Vaterschaftstest bei Geburt.

Auch verbreitete Allerweltsnamen (Müller, Maier, ... ) helfen bei der Thematik nicht wirklich weiter.
Es bleibt eigentlich immer nur die Verwandschaftsanalyse, wenn man sicher sein will.

Nicht wissen schützt aber nicht vor Strafe. Wenn im nachhinein heraus kommt, daß zwei Menschen eng verwandt sind dürften sie mit den bestehenden Gesetzen bestraft werden. Ob es dazu schon Fälle gibt?

Freundliche Grüße
Conny

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