Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichstellungsgesetz für Privatwirtschaft

Jörg, Saturday, 23.06.2001, 04:01 (vor 8314 Tagen)

Hallo,

in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau äußert sich die
Rechtsprofessorin Pfarr, die im Auftrag der Bundesfrauenministerin den
Gesetzentwurf zur sogenannten Gleichstellung der Frau in der Privat-
wirtschaft erarbeitete (und "zufälligerweise" ehemalige hessische
Frauenministerin ist) wie folgt zum angestrebten Gesetz:

"Das Gesetz ist [...] absolut modern. Es setzt auf Zivilgesellschaft, weil es eben nicht mit behördlicher Kontrolle und staatlichen Mitteln in die Betriebe hineinregiert. Es beschränkt sich darauf, die Akteure in den Unternehmen zum Handeln zu bringen. Es ist ein soft law, weil es sich an die Eigenaktivität der Bürger wendet, und deswegen hochmodern."

Na ja, ob das der Weisheit letzter Schluß ist?

Gruß, Jörg

Interview lesen

Re: Gleichstellungsgesetz für Privatwirtschaft

Sven, Saturday, 23.06.2001, 13:00 (vor 8314 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Gleichstellungsgesetz für Privatwirtschaft von Jörg am 23. Juni 2001 01:01:07:

in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau äußert sich die
Rechtsprofessorin Pfarr, die im Auftrag der Bundesfrauenministerin den
Gesetzentwurf zur sogenannten Gleichstellung der Frau in der Privat-
wirtschaft erarbeitete (und "zufälligerweise" ehemalige hessische
Frauenministerin ist) wie folgt zum angestrebten Gesetz:
"Das Gesetz ist [...] absolut modern. Es setzt auf Zivilgesellschaft, weil es eben nicht mit behördlicher Kontrolle und staatlichen Mitteln in die Betriebe hineinregiert. Es beschränkt sich darauf, die Akteure in den Unternehmen zum Handeln zu bringen. Es ist ein soft law, weil es sich an die Eigenaktivität der Bürger wendet, und deswegen hochmodern."
Na ja, ob das der Weisheit letzter Schluß ist?

Zitat aus dem Interview: Für modern geführte Unternehmen, die Karrierepläne sowie Personalentwicklung diskriminierungsfrei pflegen, würde sich dadurch nichts ändern.

Dies ist eindeutig falsch! Ein solches Unternehmen braucht keine Frauenförderpläne o.ä., das das Geschlecht bei solchen Fimen keine Rolle spielt.

Noch ein Zitat: Wenn die Unternehmen freiwillig handeln, werden sie zwar aufgefordert, eine Koordinierungs- oder Ansprechstelle für Frauen zu bilden. Aber wie, wird nicht vorgeschrieben.

Und dies ist dann ja wiederum eine Diskreminierung des Mannes, weil der Mann dann ja eben keine Anlaufstelle für seine Interessen hat (ich denke hier z.B. an Firmen, die eine weibliche Firmenleitung hat, sowas soll es ja auch geben und so eine Firma braucht dann eine Frauenvertretung?).

Sven

Re: Gleichstellungsgesetz für Privatwirtschaft

*binzufeigundtraumichnicht*, Saturday, 23.06.2001, 17:54 (vor 8314 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Gleichstellungsgesetz für Privatwirtschaft von Sven am 23. Juni 2001 10:00:41:

fein, nur zu, weiter so..
kann mir dann aber bitte noch einer erklären, weshalb ich eine Frau einstellen soll? Nur damit die dann irgendwann einen Kündigungschutz wie ein Betriebsrat bekommt?
No friends, bedauerlicherweise wird es dann so sein, dass die Damen bei der Einstellung eben halt nicht so qualifiziert sind, wie die sich bewerbenden Männer.
Und wenn man mir dann in ein paar Jahren ne Quote aufs Auge drücken will, mach ich es ganz einfach: zumachen, Tür abschließen, Grundstück verkaufen und tschüss.

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