Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rechts-Abänderungsbedarf betr. Zeugenaussage von Mann und Frau.

Informator, Monday, 17.01.2011, 03:30 (vor 4841 Tagen)

Eine der maskulistischen Forderungen muß lauten, das Frauenwahlrecht abzuschaffen oder jedenfalls einzuschränken.

Eine weitere muß lauten, den Aussagewert weiblicher Zeugenaussagen zu halbieren bzw. den von männlichen Zeugenaussagen zu verdoppeln (ich formuliere es gerne positiv).

In der Shari'a ist das ohnehin Praxis. Offenbar hat sich das bis heute bewährt: Der Islam hat eine Männerrechtsbewegung nicht nötig.

Auch bei uns herrschten früher gesunde Zustände. So schreibt Prof. Dr. K.A. Wieth-Knudsen in seiner "Kulturgeschichte der Frauenwelten", 1927², auf Seite 61 mit Bezug auf die angeborene Unzulässigkeit und ethische Unzurechnungsfähigkeit der Frauen das Folgende:

Diese Erscheinung ist so offensichtlich und einleuchtend, daß z.B. im Altertum und Mittelalter die Zeugenaussage einer Frau der des Mannes nicht gleichgeachtet wurde. Das mittelalterliche Recht verlangte zwei voneinander unabhängige weibliche Aussagen, um vor Gericht das Zeugnis eines Mannes aufzuwiegen. Die Antike, die die weibliche Psyche ebenso genau kannte wie wir, weigerte sich entschieden, die Frau zum Eid zuzulassen.

Jeder Richter weiß, daß falsche Zeugenaussagen bei Frauen viel häufiger an der Tagesordnung sind als bei Männern. Viele Irrtümer und Übergriffe der modernen Justiz sind nur auf den Umstand zurückzuführen, daß wir vergessen haben, was schon die Alten wußten, daß man nämlich dem Wort des Weibes aus verschiedenen Gründen nicht den selbenGlauben schenken kann wie dem Wort des Mannes.

Wie wir wissen, hat sich an den behaupteten Tatsachen bis heute nichts geändert; sie sind wissenschaftlich erwiesen.

Wenn sich aber die Tatsachen nicht geändert haben, wieso hat sich dann die Gesetzeslage verändert?

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Die Gleichheits-Maskulisten werden mir antworten: Nun, wir wollen doch Gleichberechtigung. (Wie die Feministinnen auch, füge ich hinzu.)

Die Differenz-Maskulisten (und meines Erachtens sind nur sie echte Maskulisten) werden jede Gleichberechtigung, denen kein Gleichheits-Tatbestand zugrundeliegt, entschieden zurückweisen.

Wir haben ja gerade in letzter Zeit immer wieder über die unbestreitbare Tatsache der angeborenen weiblichen Neigung zur Falschaussage diskutiert. Stichworte: Kachelmann, Assange. Dann aber müssen wir auch einmal Konsequenzen ziehen und unbefangen sagen, was aus unserer Sicht geändert werden muß. Denken tun es ja viele, aber das reicht nicht.

Anderenfalls wird die anfängliche Empörung irgendwann verpuffen und ausmünden in eine Haltung der Resignation und fatalistischen Ergebenheit in die vermeintliche Unabänderlichkeit der rechtspolitischen Verhältnisse. Einer Männerbewegung wäre das unwürdig, zumal ja die Frauenbewegung uns gezeigt hat, daß Veränderungen möglich sind.

trel


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