Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Beschneidungen sind ja soooo toll! (Recht)

Sanguma, Sunday, 15.07.2012, 18:27 (vor 4274 Tagen)

Der Fall des beschnittenen vierjährigen Jungen, der die breite Debatte über die Rechtslage für religiöse Beschneidungen ausgelöst hat, war medizinisch offenbar brisanter als bisher bekannt. Er sei zwei Tage nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen in eine Notaufnahme eingeliefert worden, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung". Sie beruft sich auf einen Arztbrief über die Nachfolgebehandlung.

In dem Brief stehe weiter, dass die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" gewesen seien. Nach dem neuerlichen chirurgischen Eingriff sei der Junge für zehn Tage auf eine Kinderstation gekommen. Drei Verbandswechsel haben ihm offenbar so starke Schmerzen bereitet, dass sie unter Narkose stattfinden mussten.

Gericht wusste vom Zustand des Jungen
Die medizinischen Details seien dem Kölner Landgericht bekannt gewesen, aber nicht der Öffentlichkeit, heißt es in der "FAS". Ein Gutachter habe dem Arzt, der die Beschneidung vornahm, aber bescheinigt, dass der Eingriff "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt" worden sei. Die Nachblutungen seien mögliche Komplikationen nach Beschneidungen.

Das Landgericht Köln hatte entschieden, die Beschneidung des Kindes laufe dessen Interesse zuwider, "später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können". Weiter heißt es in dem Urteil zu dem muslimischen Jungen, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide.

Regierung will gesetzliche Regelung
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin, nach der Debatte über das Kölner Beschneidungsurteil strebe die Regierung nun schnell "Rechtsfrieden" für muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland an. "Verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen" müssten in Deutschland straffrei möglich sein, fügte der Regierungssprecher hinzu.

Quelle

Gehe mal davon aus, dass jetzt hier auch wieder einige in feministischer Manier loströten: "... alles Einzelfälle, bedauerliche Einzelfälle und nicht verallgemeinerungswürdig!"

Die Nudel sollte euch dann abfaulen, damit ihr an den geschundenen Jungen ein Leben lang denkt.

Mich interessiert der religiöse Zinnober nicht: Beschneidung ist Körperverletzung unter Ausgrenzung des Mitspracherechts des betroffenen Kindes und zugleich ein irreversibler Zustand.


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