Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Werden Richter bei der Anwendung des sexualrassistischen GewSchG kriminell? (Recht)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Monday, 15.10.2012, 17:02 (vor 4182 Tagen)

§ 344 Verfolgung Unschuldiger

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an

1. einem Bußgeldverfahren oder
2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren

berufen ist. Der Versuch ist strafbar.

Quelle

Wir erinnern uns: Beim Gewaltschutzgesetz wird die in GG und MRK gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung durch diese Leute einfach außer Kraft gesetzt. Ohne das einem eine Schuld bewiesen werden muss, fliegt man als Mann ratzfatz mittels eines gerichtlich bestätigten Wunsches der Echse aus seiner Wohnung.

Stellt sich im Nachgang die Unschuld des Mannes heraus - 95% aller Fälle sind der nackte Missbrauch dieses Gesetzes - dann hat sich der "erkennende Richter" faktisch des § 344 StGB, der Verfolgung Unschuldiger, schuldig gemacht. Die muss man also sofort anzeigen, denn das hat für die Folgen: http://de.wikipedia.org/wiki/Anordnung_%C3%BCber_Mitteilungen_in_Strafsachen Die Gehaltserhöhung dürfte als mindestens blockiert sein!

Habt keine Hemmungen, denn die kennen auch keine Gnade!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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