Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Kernsätze aus "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" von Joachim Wiesner

Maesi, Tuesday, 15.12.2009, 22:26 (vor 5217 Tagen) @ Mus Lim

Hallo Mus Lim

Im Gesetz und in der durch das Gesetz normierten Sozialwirklichkeit haben
Recht und Sittlichkeit ihren Platz verloren.

Die Justiz ist es, die das Vertrauen des Bürgers in die „Normative Kraft
des Rechts“ zerstört, zugleich – und berechtigterweise – in die Justiz
selbst.

Die Ehe bleibt daher rechtlich eine unverbindliche und ungeschützte
Sozialform – eine unter anderen.

Das sind auch fuer mich die Kernsaetze aus Prof. Wiesners Arbeit. Sie kommentieren die voellig verdrehte Rechtslage in Bezug auf Ehe/Familie sehr treffend.

Es gaebe zwei Wege, aus diesem Dilemma herauszufinden:

1. die Advokaten insgesamt aus Ehe und Familien herauszuhalten (siehe weiter unten die beiden Strategien zur Risikominimierung) oder

2. die Wiederherstellung der vornehmsten richterlichen Aufgabe der Wahrheizfindung, wodurch nicht zuletzt auch Maenner vermehrt wieder Vertrauen in die Familienrechtsstrukturen fassten, von denen sie eine einigermassen gerechte Beurteilung erwarten koennten.

Ein Gericht, das saemtliche relevanten Indizien und Beweise von vornherein bei der Gerichtsverhandlung aussen vor laesst, hat nichts weniger als seine ethische Berechtigung verloren. Wozu das Theater einer Gerichtsverhandlung inszenieren, wenn gar nicht wirklich Gericht gehalten wird sondern anstelle der Wahrheit nur noch rein abstrakt-rechtsdoktrinaere Erwaegungen einer Juristenkaste die Urteilsfaellung bestimmen?

Die Antwort ist verblueffend einfach: sehr viele Juristen werden durch Scheidungs- und Familienrechtsstreitigkeiten in Lohn und Brot gebracht. In der ueberwaeltigenden Mehrheit dieser Gerichtsfaelle koennen die Anwaelte jedoch wenig Geld verdienen, weshalb sie nur ueber einen grossen Umsatz von Gerichtsfaellen adaequate Gewinne erwirtschaften koennen. Gleichzeitig muss aber der juristische Arbeitsaufwand moeglichst gering gehalten werden, weil ansonsten die magere Gewinnmarge sich aufgrund 'ueberhoehter' KIosten sehr schnell in einen Verlust verwandelt.

Das geltende Scheidungsrecht, minimiert den anwaltlichen und richterlichen Aufwand, der sonst durch umfassende Beweis- und Indizienaufnahme/-wuerdigung sowie durch die dafuer notwendigen Recherchen viel zu hoch waere, als dass Anwaelte noch gewinnbringend geschaeften koennten. Ausser bei einer geringen Anzahl von Scheidungen Reicher, bei denen es um hohe Summen und dadurch entsprechend fette Anwaltshonorare ginge, faende sich kein Anwalt mehr, der bei verlustbringenden 08-15-Scheidungen Mandate uebernaehme. Quizfrage: welche akademische Fachrichtung ist in den Parlamenten zumeist in der relativen Mehrheit? Antwort: die Jurisprudenz. Das bestehende Scheidungsrecht ist optimal auf die Beduerfnisse der Anwaelte abgestimmt. Und da die eine sehr starke Lobby in Parlamenten und in den Judikativen haben, wird sich daran auch wenig aendern.

Soziale Konsequenzen:
Die Fallgruben und Tretminen des deutschen (und nicht nur des deutschen) Familien- und Scheidungsrechts sind in diesem und anderen Foren hinlaenglich bekannt. Ich bin ueberzeugt davon, dass immer mehr Maenner zwar nicht so genau Bescheid wissen, aber nichtsdestotrotz intuitiv ahnen, dass vieles faul ist in diesen Gesetzesbuechern. Dass inzwischen eine beachtliche Minderheit der Maenner die Konsequenz daraus zieht, gar keine Familie mehr zu gruenden, ist ein klares Indiz dafuer, dass es sich so verhaelt.

Das geltende Familien- und Scheidungsrecht noetigt die Maenner geradezu, sich eine erfolgreiche Strategie zurechtzulegen, mit der sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterlaufen koennen. Eine davon ist die totale Zeugungsverweigerung: keine Ehe/Familie --> keine Unterhaltspflichten, keine Sorgerechts-, Kindesumgangs- und sonstige Scheidungsfolgenstreitigkeiten. Eine andere Strategie ist die konsequente Selektion der Frauen nach Ehetauglichkeit und nach guten Charaktereigenschaften, womit man(n) die Gefahr des Ehescheiterns oder zumindest von desastroesen familienrechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen der Mann aufgrund der Ausformung der Gesetze sowieso den kuerzeren zieht, minimiert; letztere ist mit erheblichem Aufwand belastet und weist natuerlich ein hoeheres Risikopotential aus als erstere, weswegen sie von den Maennern wohl wesentlich seltener gewaehlt wird. Beide Strategien gruenden auf derselben prinzipiellen Vorgehensweise, naemlich die Advokaten aus dem Privatleben herauszuhalten.

So oder so: das rechtlich konstruierte System 'Ehe und Familie' zerstoert sich in unserer Gesellschaft auf lange Sicht selbst. Einerseits, indem immer weniger Familien gegruendet werden und andererseits, indem Familien in Parallelgesellschaften entstehen, die sich ganz bewusst nicht in das geltende System der dahinschwindenden, wenn auch jetzt noch dominierenden Rechtskultur einbinden lassen. Dass gleichzeitig eine jahrhundertelang gewachsene soziale Familienkultur grossflaechig mitzerstoert wird, muss man unter Kollateralschaden subsumieren. Schade! Aber die politischen und juristischen Sozialarchitekten haben das heute geltende Rechtssystem nun mal in dieser Form installiert und die Gesellschaft hat es in ihrer grossen Mehrheit goutiert, also muessen wir alle die Folgen dafuer tragen. Dem soziokulturellen Untergang der Familie koennte man nur entgegentreten, indem man die zweite der obenerwaehnten beiden Strategien waehlte. Das aber kann nur jedes Individuum fuer sich selbst entscheiden - und es braucht selbstverstaendlich immer genau zwei integre Persoenlichkeiten (Mann und Weib), die sich ganz gezielt fuer eine Ehe entscheiden.


Gruss

Maesi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum