Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundsatzfehler

Realo, Tuesday, 18.01.2011, 15:08 (vor 4841 Tagen) @ Müller

Der Grundsatzfehler in der Betrachtung liegt darin, fundamentalistisch auf einem Individualrecht wie dem Wahlrecht zu bestehen, die Auswirkungen für das Gemeinwesen (und auf jedes Individuum) aber ausser acht zu lassen. Wählen ist kein Selbstzweck, auch die Demokratie ist es nicht. Wenn sie so verfasst ist, dass sie zwingend ihren eigenen Untergang herbeiführt, dann ist sie so verkehrt.
Wer das Frauenwahlrecht für unantastbar erklärt und somit einen Anspruch auf gleiche Proporz-Vertretung bejaht, kann eigentlich nicht ernsthaft gegen Frauenquoten sein. Denn wie kann der gleiche Repräsentanz-Anspruch hier gelten, dort aber nicht?


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