Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundsatzfehler

Mus Lim ⌂, Tuesday, 18.01.2011, 19:51 (vor 4818 Tagen) @ Realo

Wer das Frauenwahlrecht für unantastbar erklärt und somit einen Anspruch auf gleiche Proporz-Vertretung bejaht, kann eigentlich nicht ernsthaft gegen Frauenquoten sein. Denn wie kann der gleiche Repräsentanz-Anspruch hier gelten, dort aber nicht?

Der Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung ist immer noch nicht begriffen.

Frauen haben wie Männer das Recht am politischen und wirtschaftlichen Prozessen zu beteiligen. Dazu müssen sie sich aber den wirtschaftlichen und politischen Regeln stellen. Ein Anspruch auf gleiche Repräsentanz lässt sich aus Gleichberechtigung nicht ableiten, nur als Gleichstellung.

Wenn Wahlrecht einen Anspruch auf gleiche Proporz-Vertretung mit sich bringen würde, dann müsste unabhängig vom Wahlausgang alle fünf im Bundestag vertretenen Parteien je 20% der Parlamentssitze bekommen. ;-)

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