Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichverpflichtung

Realo, Tuesday, 18.01.2011, 20:41 (vor 4840 Tagen) @ Robert

Wie gesagt: Gleiche Rechte kann nicht ohne gleiche Pflichten gehen.

Warum nicht? Die Realität sagt doch etwas anderes.

Und einfach so als unsortierte Stichwortsammlung:
Verträge, die einseitig verpflichten, sind unlauter.
Es gibt keine Verpflichtungen nach Beendigung von Verträgen (wie z.B.
einer Ehe)

Es SOLLTE keine geben. Aber es gibt sie.

Aber: Jeder ist in gleicher Weise zur Sorge für seine Kinder (oder auch
alten Eltern) verpflichtet.

Unabhängig davon, ob er mit seinen Kindern unter einem Dach lebt oder nicht? In GLEICHER WEISE?
Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz. Darum sind die Unterhaltssätze in zehn Jahren auf das Doppelte gestiegen - formal ist das Geld für das Kind, real kann das keiner kontrollieren. Und da bei uns Mutter und Kind eine symbiotische Einheit darstellen, gilt das auch als legitim. Denn eine unglückliche Mutter (etwa wegen Geldsorgen) ist natürlich nicht gut fürs Kindeswohl, ebenso wie eine überlastete (also berufstätige) Mutter. Man kann das immer gut begründen.
Nehmen wir mal die Konstellation Frau lebt mit neuem Mann und mitgebrachtem Kind in häuslicher Gemeinschaft. Gegessen wird zusammen, Geschenke zu Weihnachten oder Geburtstag für das Kind gibt es natürlich auch, auch von den neuen "Grosseltern", kurz: der neue Mann kommt ganz selbstverständlich für die Lebensbedürfnisse des Kindes in etwa gleichem Masse mit auf, wie das auch der Vater tun würde, so er noch in der Familie wäre. Und für diesen Fall willst du mir erzählen, dass es gerecht sei, den tatsächlichen Vater zusätzlich zur Kasse zu bitten, wobei das Geld bei getrennten Kassen ausschließlich der Frau zugute kommt? Und es sei gerecht, dass dieser neue Mann, so er noch Kinder auf Abzahlung anderswo hat, zusätzlich zu seinen Belastungen für seine Stieffamilie an die Mutter seiner Kinder regelmäßige hohe Zahlungen zu leisten? Das ist auch dein Ernst??


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