Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Extrem-Beispiel: Gleichberechtigung im Wahlrecht?

Polarisator, Sunday, 30.01.2011, 23:11 (vor 4834 Tagen) @ Sachse

Welche Rechte, konkret bitte, möchtest denn du vom Geschlecht abhängig
machen, also Frauen verbieten?

Wahlrecht für alle - wenn die Voraussetzungen stimmten.

Sie stimmen aber nicht. Sie würden dann stimmen, wenn zwischen Mann und Frau konstitutive Gleichheit bestünde. Die liegt aber nicht vor - weder physisch noch psychisch. Das ist wissenschaftlich belegt.

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Nun würdest du wohl entgegnen: Moment mal, die gleichen Voraussetzungen bestehen in der Mündigkeit des Wählers bzw. der Wählerin, usw. usf.

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Ich antworte: Das ist doch Gleichmacherei. Es werden gleiche Voraussetzungen künstlich geschaffen, die der konstitutiven Ungleichheit zuwiderlaufen.

Wie heißt der Trick?

Strategische Vermengung von konstitutiver und normativer Gleichheit! Nachzulesen bei Ferdinand Knauß.

trel


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