Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Gleichberechtigung: Schwangere Frauen haben kein Recht, mehr als 5 kg zu heben.

Polarisator, Sunday, 30.01.2011, 23:25 (vor 4828 Tagen) @ Puffbesucher

Gleichberechtigung bedeutet, dass bestimmte festgelegte, sehr allgemeine
Eigenschaften einer Person - Geschlecht, Herkunft, sexuelle Orientierung
etc. - nicht als Ausschlußkriterium für bestimmte Tätigkeiten oder
Aufgaben herangezogen werden.

Bist du zufällig schwanger? Dann gilt
§ 4 Mutterschutzgesetz

Weitere Beschäftigungsverbote

(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1


gesamter Thread:

 

powered by my little forum