Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Alte Gesetze werden kommen

Rainer ⌂, Monday, 16.05.2011, 12:27 (vor 4728 Tagen) @ Referatsleiter 408

Dazu muss man nicht zum dritten Reich zurückgehen. Mann kann aus der "Demokratie" schöpfen:

§ 106 StGB der DDR [Staatsfeindliche Hetze]
(1) Wer die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angreift oder gegen sie aufwiegelt, indem er

1. die gesellschaftlichen Verhältnisse, Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit diskriminiert;

2. Schriften, Gegenstände oder Symbole zur Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, von Repräsentanten oder andern Bürgern herstellt, einführt, verbreitet oder anbringt;

3. die Freundschafts- oder Bündnisbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik diskriminiert;

4. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;

... wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren Haft bestraft.
... Vorbereitung und Versuch sind strafbar

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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