Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Tschulligung ... - Nach Inzest-Vorwürfen: 80-Jähriger wieder frei...

Sachse, Saturday, 10.09.2011, 17:18 (vor 4583 Tagen) @ André

Ein Achtzigjährigen ins Gefängnis zu sperren nimmt zumindest billigend seinen Tod in Kauf !

Bestand Fluchtgefahr ? Bestand Wiederholungsgefahr ??

Selbst wenn die Taten gewesen wären ist die Inhaftierung ein Skandal.

Aber, die Töchter (!) hatten sich mal eben so geirrt. Kann man auch sagen, sie wollten mal im Mittelpunkt stehen. Die Entschuldigung wird ihnen gleich mitgeliefert, geistig nicht so ganz...

Warum dann den alten Mann hinter Gitter ?

Übrigens, je nach Begriffsbelegung hat er ihnen sicher "Gewalt" angetan.
So abends ins Bett gebracht, obwohl sie nicht wollten, die falsche Gutenachtgeschichte vorgelesen, zum Spinatessen genötigt und später noch den Grundschulbesuch überwacht.

So viel Gewalt muss eben später bestraft werden...

Pfui jUSTIZIA


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