Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"eheähnliche Gemeinschaft" oder "Bedarfsgemeinschaft"

Leser128, Wednesday, 02.11.2011, 23:12 (vor 4549 Tagen) @ Mus Lim

Im BGB liest sich das als "Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft",

Eheähnliche Gemeinschaft (in Abgrenzung zur WG) hat nur Bedeutung für ALG II. Wenn einer von beiden zu viel verdient, muß er den anderen durchfüttern und es gibt kein Hartz4 für den anderen.

Ehegattenunterhalt und Trennungskosten jeglicher Art resultieren daraus bislang nicht.

Daher noch mal meine Frage: Gibt es konkrete Hinweise, daß sie dies in Deutschland ändern wird? Es soll ja Länder geben, wo das so ist, Australien z.B. Nach mindestens 2 Jahren Zusammenleben (ohne Ehe im gemeinsamen Haushalt) hat der Einkommensschwächere Unterhaltsanspruch.


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