Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BGB - Abstammung - § 1592 - Vaterschaft

Mus Lim ⌂, Saturday, 05.11.2011, 18:34 (vor 4527 Tagen) @ bberlin

Den § 1592 - Vaterschaft gibt es wohl solange, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch gibt:

Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. ...
3. ...

Falls die Mutter nicht verheiratet ist, ist der Vater,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft [...] gerichtlich festgestellt ist.

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