Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Zum Kern des Problems

Mus Lim ⌂, Monday, 07.11.2011, 14:10 (vor 4548 Tagen) @ Michael Baleanu

Um die Justiz dazu zu bringen, ein menschliches Familienrecht einzuhalten, das auch die Rechte des Vaters anerkennt, auch durch die richtige Reihenfolge der Einhaltung der Gesetze, muss eine wirksame Kontrolle eingeführt werden, die trotzdem die Unabhängigkeit der Richter nicht einschränken soll.

Hier zeigt sich, dass Sie den Kern der Dinge noch nicht erfasst haben.
Der Sündenfall besteht nämlich darin, dass der Staat (der für die öffentliche Ordnung zuständig ist) sich anmaßt, sich in die privaten Angelegenheiten einer Familie einzumischen und sich dort als Ordnungsmacht aufspielt.
Das einzige menschliche Familienrecht besteht darin, sich in Familienangelegenheiten nicht einzumischen.

Karl Albrecht Schachtschneider:
* "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
* "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
* "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
* "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
* "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt."
Rechtsproblem Familie, S. 28-31

Wie Justizopfer7215475 bereits richtig anmerkte, sind die Juristen im Parlament eine Wurzel des Übels. Im Sinne der Gewaltenteilung dürften Juristen (zur Judikative gehörend) gar nicht dem Parlament (Legislative) angehören. Gleiches gilt für Lehrer, nicht Privatlehrer, sondern Lehrer an öffentlichenn Schulen (Öffentlicher Dienst = Exekutive).
Die Legislative wird in großem Maße von Exekutive (ÖD) und Judikative (Juristen) beherrscht. Damit ist das Prinzip der Gewaltenteilung in praxi ausgehebelt mit nicht überraschendem Ergebnis.

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org


gesamter Thread:

 

powered by my little forum