Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Selbstkontrolle der Justiz hat versagt?!

Michael Baleanu, Tuesday, 08.11.2011, 09:47 (vor 4546 Tagen) @ Sohnemann

... unser täglich Justizschelte gib uns heute - so könnte es hier
heißen. Und dann wird von Justiz insgesamt geschrieben und gemeint sind in
erster Linie die Familiengerichte, vielleicht noch die Strafgerichte, was
nur einen klitzekleinen Teil der Justiz ausmacht.

Dann werfen wir doch ein Blick in den Zahlen des statistischen Bundesamtes für die Neuzugänge des Jahres 2010, u. zw. angeordnet nach Fallzahlen:

4 Staatsanwaltschaften (der Länder) 4.1 Staatsanwaltschaften beim Landgericht
4 610 969 Fälle
2 Ordentliche Gerichtsbarkeit 2.1 Zivilgerichtsbarkeit 2.1.1 Erstinstanzliche Verfahren 2.1.1.1 Amtsgerichte
1 213 093 Fälle
2 Ordentliche Gerichtsbarkeit 2.3 Strafgerichtsbarkeit 2.3.1 Erstinstanzliche Verfahren 2.3.1.1 Amtsgerichte
776 447 Fälle
2 Ordentliche Gerichtsbarkeit 2.2 Familiengerichtsbarkeit 2.2.1 Erstinstanzliche Verfahren (Amtsgerichte)
692 298 Fälle
3 Fachgerichtsbarkeit 3.4 Sozialgerichte 3.4.1 Erstinstanzliche Verfahren (Sozialgerichte der Länder)
422 214 Fälle
3 Fachgerichtsbarkeit 3.3 Arbeitsgerichte 3.3.1 Erstinstanzliche Verfahren (Arbeitsgerichte der Länder)
409 649 Fälle
3 Fachgerichtsbarkeit 3.1 Verwaltungsgerichte 3.1.1 Erstinstanzliche Verfahren 3.1.1.1 Verwaltungsgerichte
123 864 Fälle
3 Fachgerichtsbarkeit 3.2 Finanzgerichte 3.2.1 Erstinstanzliche Verfahren (Finanzgerichte der Länder)
42 776 Fälle

Klitzeklein klingt anders: Die Familiengerichtsbarkeit und das Strafrecht sind ein wesentlicher Teil der Geschäftsstrategie von Volljuristen!

Daneben liegt es in der Natur der Sache, wenn zwei sich streiten und ein
Dritter entscheidet, dass fast immer einer von beiden unzufrieden ist.

Darin liegt ja das Problem: Man geht zum Dritten, um den entscheiden zu lassen, weil mann gezwungen ist.

Die Dispositionsmaxime in Familiensachen wurde durch die Offizialmaxime (also praktisch Erpressung) ersetzt. (Wenn Du nicht zahlst, wieviel ich als Anwalt verlange - meistens verlangt man das Doppelte dessen, was bisher in der Rechtsprechung erpressbar war - dann ab vors Gericht) Gerade im Familienrecht ist man den "Anwaltsproletarier" schutzlos ausgeliefert.

Dafür bietet ihr keine Lösung an, weil es sie eben auch nicht gibt.

Dann hast Du auch mit einem zweiten Staatsexamen Null Ahnung. Prof Rüssmann hat es auf den Punkt gebracht: Die Rechtslehre hat etwas mit Logik zu tun. Dass Volljuristen hierzulande damit nichts zu tun haben wollen, hat der Streit um das gemeinsame Sorgerecht der Väter nicht ehelicher Kinder, §1626a und 1672 BGB bewiesen:

Alle - insbesondere die Väterrechtler - haben Euch erzählt, diese beiden Paragraphen DISKRIMINIEREN die Väter, ihr habt aber auf eure Meinung beharrt, bis ihr eine Klatsche aus Straßburg bekommen habt.

Wie mann sieht; Juristisches Fachwissen ist in nichtjuristischen Kreisen in weitaus besserer Qualität vorhanden.

Warum behauptet Ihr aber permanent, dass wir keine Lösungen hätten?

Die Antwort auf diese Frage steht in den Zahlen weiter oben: Teile die Familie, dann herrsche! Ihr wollt ja die Familie als Geschäftsmodell nicht verlieren, deshalb desinformiert ihr die gesamte Gesellschaft, um eure Pfründe weiterhin zu sichern.

So seid ihr auch bei 1626a BGB vorgegangen: Die Vergabe des Sorgerechts allein an die Mutter und die Sklavenhaltung des Vaters spülte euch Unmengen Geld in euren Kassen, oder? Die an den Haaren gezogene Argumentation, diese Regelung sei GG-konform wurde nur deswegen bemüht, um den Streit in den Familien - bestehend aus den leiblichen Eltern und Kinder - nachhaltig zu sähen.

Es gibt mehrere Instanzen und insofern eine Selbstkontrolle innerhalb der
Justiz.

Ja Wahnsinn! Und der Zitronenfalter faltet Zitronen.

Jedes Kind kann doch erkennen, dass die Selbstkontrolle der Justiz die größte Gesellschaftslüge ist: Wäre diese tatsächlich vorhanden, wäre §1626a BGB schon 1998 als GG-widrig rausgeflogen.

Wir glauben schon längst nicht mehr am Weihnachtsmann. Die Justiz ist nur dazu da, der Heerschar von Juristen ein gesichertes Mindesteinkommen zu sichern.

Deswegen habt ihr ein Mindestunterhalt definiert, damit ein Mindeststreitwert entsteht.

Deswegen habt ihr das FamFG eingeführt, damit ihr mehr Familienverfahren habt.

Deswegen habt ihr Hartz IV eingeführt, damit ihr mehr Verfahren im Sozialrecht habt.

Deswegen habt ihr die Vergewaltigung in der Ehe und das Gewaltenschutzgesetz eingeführt, damit ihr mehr Verfahren im Strafrecht habt.

Deswegen habt ihr euch nicht vom Hitlers Rechtsberatungsgesetz getrennt, damit ihr uns besser ausnimmt.

Deswegen wollt ihr euch nicht von der Anwaltspflicht lösen, damit ihr euch an uns bereichern könnt. Ihr merkt es gar nicht, dass ihr euch selbst als rechtsunkundig abstempelt, indem ihr euch in eigener Sache vor dem BGH nur durch einen rechtskundigen (?!) BGH-Anwalt vertreten lassen müsst (§78 IV ZPO)

Sobald es einer wagt - nach x Verfahren, in denen nichts anderes getan wird, als eure Konten mit unser Geld zu füllen - euch Organe der Unrechtspflege zu nennen oder beim Gericht die Einschaltung eurer Hirne zu beantragen, zerrt ihr sie vor die Strafgerichte: 200000 solcher Verfahren haben wir jährlich.

Also hört auf uns Weihnachtsmärchen zu erzählen.

Und zum Abschluss noch:
Wer den Justizapparat mit Lügen und Halbwahrheiten füttert, braucht sich
nicht zu wundern, wenn am Ende, etwas seltsames herauskommt.

Wir haben euch ja als hervorragendes Beispiel, oder nicht? Wer hat uns denn jahrelang belogen, dass §1626a BGB die Väter nicht ehelicher Kinder nicht DISKRIMINIERT?

Jetzt mal aber ganz ehrlich: Wie soll ein abhängig Beschäftigter lügen oder Halbwahrheiten vor Gericht vorbringen sollen? Bei der herrschenden Anwaltspflicht will ja auch der eigene Anwalt genug Kohle an uns verdienen, der wird dem gegnerischen Anwalt a) alles erzählen und b) die Streitwerthochtreibung nichts entgegensetzen.

Und nun fallt ihr wahrscheinlich über mich her...

Mit der dir gebührenden Hochachtung


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