Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zum Kern des Problems

Michael Baleanu, Tuesday, 08.11.2011, 10:20 (vor 4524 Tagen) @ Mus Lim

Hier zeigt sich, dass Sie den Kern der Dinge noch nicht erfasst haben.

Ich weiss nicht, ob ich in diesem Forum schon einmal, den von mir oft gebrachten Satz gestellt habe:

"Holt die Juristen/die Scheidungsindustrie aus den Kinderstuben raus."

Wir haben einfach zu viele, die zuviel an den Scheidungs- und Trennungsfamilien verdienen.

Insoferne kann ich nicht erkennen, dass ich den Kern der Dinge nicht erfasst haben soll. Ich kann aber nicht bei jeden Beitrag eine Doktorarbeit erstellen, um jeden Aspekt gründlich und erschöpfend darzustellen.

Daher sollte mann immer von der Voraussetzung ausgehen, dass ich im Sinne der Familie argumentiere, so wie sie in §1618a, BGB definiert ist: "Eltern und Kinder schulden einander Beistand und Rücksicht." (Ich habe mal eine Frau getroffen, die nicht wusste was "Beistand" bedeutet.)

Da "Beistand und Rücksicht" nicht im Gerichtssaal zu erwarten sind, sind unsere Ansichten identisch. Denn "Beistand und Rücksicht" muss vorprozessual von allen Beteiligten ausgeübt werden, damit es gar nicht zu einem Prozess kommt.

Um aber solche Zustände zu erreichen, dass die Leute sich an einem Tisch setzen, bevor sie sich wie die Deppen vor Gericht kloppen, muss auch eine Mentalitätsänderung stattfinden. Auch in Norwegen müssen die Leute durch vorprozessuale Mediation zu einer Mentalitätswandlung gezwungen werden.

Diese Mentalitätsänderung wird aber nie stattfinden, wenn nicht entscheidende und vor allem grundlegende Änderungen im gesamten Justizsystem stattfinden.

Das hängt nun mal mit einer maroden Justiz zusammen, so wie sie auch von ihren eigenen Leuten kritisiert wird:

"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. ...Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen" ". Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008

"Möglich oder nicht möglich? Die oberflächlich arbeitenden Richter machen disziplinarisch oder strafrechtlich relevante Fehler. Damit geraten sie in eine persönliche Abhängigkeit von ihren Dienstvorgesetzten, die je nach Wohlwollen diese Fehler übersehen oder ahnden können." "Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip" Udo Hochschild

Die Fragerei was möglich oder unmöglich sei, kann ad infinitum weitergeführt werden, die Gedanken sind doch frei. Eine der Fragen, die sich unweigerlich stellen wird ist, ob eine Justiz, die einem Vater nur alle 14 Tage 2 bis 3 Stunden "Umgang" mit seinen Kindern gewährt, noch frei sein kann?

Usw., usf.

Das Kern des Problems wird wohl die Unabhängigkeit der Richter bleiben: Wie schaffe ich es, dass die Richter sich weigern einem diskriminierenden §1626a, BGB, Folge zu leisten? Dazu müssen diese Richter wirklich unabhängig sein.

Wie schaffe ich es, dass Richter §226, BGB, Schikaneverbot, anwenden? Dann würden ca. 80% der Familienverfahren (Scheidungen ausgenommen) nicht angenommen. Da aber die Richter von den Anwälten nicht unabhängig sind, werden solche Überlegungen gar nicht angestellt.

Daher hilft es wenig, ein bisschen nur im Familienrecht was zu ändern.

Das Grundübel bleibt weiterhin bestehen: Eine gesunde Justiz lebt von aufrechte, unabhängige Richter. Davon haben wir schlicht und ergreifend zu wenig, weil die Randbedingungen nicht stimmen.


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