Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Interessanter Beitrag zum Thema Falschbeschuldigungen

sm0469, Saturday, 10.12.2011, 22:23 (vor 4519 Tagen) @ James T. Kirk

... Wenn diese Anzeigen nicht zur Verurteilung führen ...

Interessante These, der ich leider vehement aus eigener Erfahrung widersprechen muß. Selbst oder gerade wenn es zu einer Verurteilung führt hat das noch nichts mit Klarer Sache zu tun. Es kann dennoch eine Falschbeschuldigung vorgelegen haben.

In der Regel geht es hier um ein Klischee und nichts anderes wird hier verurteilt. Das Opfer hat immer Recht weil es zumeist glaubwürdig erscheint. Selbst wenn ein sogenanntes Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt wird hat der Beschuldigte nur eine 50% Chance auf Erfolg. (Aussage eines Psychologen der solche Gutachten erstellt!)

Die Amtsgerichte wollen solch einen Fall am liebsten schnell ans Landgericht abdrücken. Wenn dann dort, trotz erheblicher Zweifel an der Aussage des Opfers kein Glaubwürdigkeitsgutachten angefordert wird, weil keine Notwendigkeit dafür gesehen wird, weil keine Psychologischen Auffälligkeiten vorlägen. Wenn dann noch eigentlich Beweise gegen diese Aussage vorliegen und dennoch anders geurteilt wird, dann zweifel ich an meinem Rechtsglauben.

Und selbst wenn es nicht zur Verurteilung führt ist die Bestrafung der Lügnerin in den meisten Fällen nicht so Hart wie es die Bestrafung des Beschuldigten wäre. Gleichberechtigung sähe anders aus.


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