Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Mus Lim ⌂, Monday, 19.12.2011, 16:01 (vor 4505 Tagen) @ DerNeusprechkenner

2. Es gibt NUR VATER: Der Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.
Alle Hinzufügungen (z.B. "biologischer") dienen der Aufweichung der familiären Position von Vätern, hin zur Beliebigkeit. Dies ist gesteuert, denn "biologisch" reduziert den Vater wieder auf eine Austauschbarkeit.
Durch erfolgreiche Hirnwäsche (dank Schulpflicht, medialer Verseuchung (Werbung), usw.) fällt dem Sprecher im Moment des Aussprechens überhaupt nicht mehr auf, dass er sich bereits ab der Formulierung zum Affen des Fem-Fasch macht.

Das ist Unfug. Bis vor kurzem, bis die modernen Vaterschaftstests erfunden wurden, war die biologische Abstammung vom Vater gar nicht sicher feststellbar.
Die Dinge haben sich also umgekehrt entwickelt. Man nahm, oftmals zu Unrecht an, dass der soziale Vater (der Ehegatte der Mutter) auch der biologische Vater (= Erzeuger) sei.

Wenn nun nach 10 Jahren durch einen Vaterschaftstest herauskommt, dass dem Ehegatten der Mutter ein Kuckuckskind untergeschoben wurde, dann hat das Kind faktisch einen biologischen und einen sozialen Vater. Das hat mit erfolgreicher Gehirnwäsche nichts zu tun, das sind Fakten.
Und es ist möglich, dass der biologische Vater gar kein Interesse daran hat, seine Vaterrolle zu spielen. Dann bleibt der Scheinvater weiterhin der soziale Vater des Kindes.

"Der Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat."
Dieser Satz gehört in das Bürgerliche Gesetzbuch 1592 BGB (Vaterschaft).
Da geht es aber um die rechtliche Vaterschaft.

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